Der Antrag der SPD liest sich wie ein Rüffel an die Verwaltung. Die Stadt Leipzig möge prüfen, in welchem Umfang Mitglieder von Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräten bei der Anschaffung digitaler Endgeräte zur Nutzung des Ratsinformationssystems unterstützt werden können.
Das digitale Ratsinformationssystem spielt in der kommunalpolitischen Arbeit mittlerweile eine überragende Rolle. Öffentlichkeit und Mandatsinhaber können über Allris („Allgemeines Ratsinformationssystem“) sämtliche Vorlagen und Anträge abrufen. Je nach Gremienzugehörigkeit zählen dazu auch solche Dokumente, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Anders als die Mitglieder der Ratsversammlung, die ihre digitale Technik aus Fraktionsmitteln beziehen können, sind die Mitglieder der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte bislang auf das eigene Portemonnaie angewiesen. Daraus folgt in letzter Konsequenz, dass angeschaffte Endgeräte nach Mandatsbeendigung im Eigentum des Erwerbers verbleiben – und mit ihnen möglicherweise streng geheime Ratspapiere.
Der Prüfauftrag stieß vor diesem Hintergrund in der Verwaltung und im Stadtrat auf offene Ohren. OBM Burkhard Jung (SPD) ist nunmehr in der Pflicht, binnen Jahresfrist zu prüfen, in welchem Rahmen die Nutzung von privaten PCs für die elektronische Arbeit mit nichtöffentlichen Vorlagen geregelt ist, welche Möglichkeiten bestehen, die Nichtöffentlichkeit von Vorlagen sicherzustellen und welche Mittel nötig wären, um allen Mitgliedern der Ratsversammlung, der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte die notwendige Technik zur Gewährleistung der Trennung von Ehrenamt und privaten Daten zu ermöglichen.
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