Wenn der Grüne Ring heute zum Öffentlichen Forum zum Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) einlädt, dann müsste es eigentlich auch um die Frage gehen: Wie viel Bootsverkehr auf den Leipziger Gewässern ist eigentlich umweltverträglich? Denn genau daran müsste sich ja ein Nutzungskonzept orientieren. Das Dumme ist nur: Die Stadt Leipzig will diese Zahlen gar nicht wissen. Sie liegen bis heute nicht vor.

Es wird zwar gemunkelt, dass ein Gutachten dazu seit Anfang 2017 in Arbeit ist oder vorliegt oder gerade im Abstimmungsprozess ist. Aber bis heute hat das zuständige Amt für Naturschutz als Untere Wasserbehörde das Gutachten nicht veröffentlicht. Die Umweltverbände haben zwar irgendwas vorgelegt bekommen und ihre Stellungnahmen dazu abgeben dürfen. Aber ob das irgendeine Änderung im Papier gebracht hat, ist fraglich.

Denn es sieht ganz so aus, als ob das Gutachten auch wieder nur ein Scheingefecht ist, der Versuch, fachliche Expertise darzustellen und damit die Grundlage zu schaffen, den Bootsverleihern im Leipziger Gewässerknoten vollumfängliche Genehmigungen auszustellen, so viele Boote zu verleihen, wie sie wollen. Grenzen gibt es keine.

2016 war es der umtriebige NuKLA e.V. gewesen, der das Problem erst einmal an die Öffentlichkeit gebracht hat. Denn bis dahin wurde auf Leipzigs Gewässern und auch im Naturschutzgebiet Leipziger Auenwald gefahren und gepaddelt, wie jeder lustig war. Erst die Beschwerde des NuKLA e.V. bei der Landesdirektion hat auch dort erst das Wissen darum geschärft, dass auch Bootsverleihe wirtschaftliche Unternehmungen sind. Und die können im Naturschutzgebiet nicht einfach tätig werden, wie sie lustig sind. Sie brauchen eine Ausnahmegenehmigung, die genau erklärt, was sie und warum im Naturschutzgebiet tun dürfen.

Diese Genehmigungen hätte das Amt für Naturschutz ausstellen müssen – aber nicht nach eigenem Goodwill, sondern auf Grundlage dessen, was jede wirtschaftliche Tätigkeit im Naturschutzgebiet braucht: einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Erst wenn diese zeigt, dass die gewerbliche Tätigkeit keine Verschlechterungen für die geschützten Tier- und Pflanzenarten und die einzelnen Biotope hat, dürfen Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden.

Und im Grunde ist auch die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände an der Erstellung der Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend.

Im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung heißt es eindeutig: „Die zuständige Behörde beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Dabei sollen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigungen die zuständige Behörde in einer dem Umweltschutz dienenden Weise unterstützen. Das Beteiligungsverfahren muss den Anforderungen des § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechen.“

Es ist also keine Goodwill-Beteiligung.

Aber in Leipzig wird so etwas ja gern sehr eigenwillig ausgelegt.

Und so bleibt auch im Frühjahr 2018 derselbe Befund wie 2017 und 2016: Es gibt kein öffentlich zugängliches Gutachten und keine öffentlich nachvollziehbare Umweltverträglichkeitsprüfung zum gesamten Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) im Allgemeinen und zur wirtschaftlichen Bootsnutzung im Speziellen. Die Bootsverleihe werden also faktisch von der Stadt nur geduldet. Und es gibt keine belastbaren Zahlen, wie viele Verleihboote das Gewässersystem wirklich verkraftet. Auch nicht zum Floßgraben, um den es ja in den meisten Diskussionen geht.

Die Monitorings zum Eisvogel, die die Stadt regelmäßig vornimmt, zeigen ja nur, dass der Eisvogel in Leipzig überlebt. Aber sie zeigen nicht, ob er überlebt, weil die Bedingungen gut sind. Oder ob er trotz verschlechterter Rahmenbedingungen überlebt.

Seit zwei Jahren geht das Pingpong-Spiel zwischen Stadt und Landesdirektion hin und her. Die Landesdirektion hatte die Stadt 2016 beauflagt, die geforderten Unterlagen bereitzustellen. Aber bis heute hat man augenscheinlich auch in der Landesdirektion nichts auf dem Tisch.

Und da wird es natürlich seltsam, wenn jetzt über die „Fortschreibung“ des WTNK diskutiert wird, wo man nicht einmal weiß, auf welcher Grundlage dieser sogenannte „Wassertourismus“ stattfinden kann, wo die Belastungsgrenzen sind und wo man die 2006 vorgelegten Pläne deshalb ändern oder ganz stornieren muss. Und wo man auch im Sinne der Wasserfreunde das Bewusstsein für Schonzeiten und Kontingentbegrenzung schaffen muss.

Augenblicklich sind in Leipzig über 900 Verleihboote registriert. Gemunkelt wird für den Floßgraben von einer Maximalbelastung von 500 Booten. Was aber wieder niemand kontrolliert. Und ob die 500 tatsächlich die Belastungsgrenze sind und die geschützten Arten im Floßgraben nicht schädigen, ist auch nicht bekannt.

Da kann man gespannt sein, wohin sich die Diskussion entwickelt, wenn kein Mensch weiß, worüber eigentlich geredet wird.

Öffentliches Forum zum Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) für das Leipziger Neuseenland

Öffentliches Forum zum Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) für das Leipziger Neuseenland

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Es gibt 9 Kommentare

Naja, lieber m.k., dann wählt man aus Protest eine Protestpartei, die aber 2016 schon am liebsten den Bau einer Schnellstraße über den Floßgraben initiieren wollte. Macht es auch nicht besser. Das Problem ist doch ein generelles bei den Menschen, sei es in irgendwelchen Parteien oder auch sonst wo. Das Bewusstsein, dass gesunde Natur auch Lebensgrundlage der Menschen (Wasser, Erde, Luft etc.) ist, das Bewusstsein, dass diese Lebensgrundlagen endlich sind, und dass diese Lebensgrundlagen wichtiger sind als der Reichtum eines Einzelnen – ist eben einfach nicht vorhanden bei einem Großteil der Menschheit. Es ist doch so vielen egal.

Wer ist EPH? Klingt nach einer Tochter von der Tochter vom Kozern …, also etwas, was nur dazu gemacht ist, am Ende Pleite zu gehen.
Die Wähler werden schon entscheiden nächstes Jahr. Um welchen Preis an anderen Stellen, darüber mag ich lieber nicht nachdenken.

Erinnert mich von der Systematik sehr stark an den Flughafen Leipzig…
Die Politik macht einen Diener vor der Wirtschaft [wegen den Arbeitsplätzen, gaaanz wichtig] und hintergeht offenkundig die plan-festgestellten Auflagen für den Betrieb des Flughafens.
Seit dem wird nur ausgesessen, geschwindelt, herum lamentiert und taktiert; der Behördenschimmel tut das seinige hinzu.

Oder der Braunkohletagebau in Sachsen: was ist, wenn in 2 Jahren festgestellt wird, EPH ist pleite und die Rücklagen (> 1Mrd. für die Kultivierung, übergeben von Vattenfall) sind weg?

Die Vergesellschaftung von Verantwortung und Risiko lässt Situationen entstehen, bei welchen jeder private Bürger / jede private Rechtsform sofort zur Verantwortung gezogen und vor irgendeinen Kadi gestellt würde.

Die Strafe zahlt dann der Steuerzahler.
In Form von Steuergeld oder beeinträchtigter / gestohlener Lebensbedingungen, die es gemäß gültigen Gesetzen eigentlich gar nicht mehr geben dürfte.

Das Prozeßkostenrisiko beispielsweise bei der Überprüfung rechtswidriger Baumfällungen liegt bei 25 …35.000,- €. Ohne Gutachterkosten.
Dieses Risiko trägt ein möglicher Kläger – privat. Auch ein Verein ist in diesem Fall “privat” unterwegs. Er muß die Kosten und das Risiko selbst tragen, bis hin zur Insolvenz.

Die Behörden als Beklagte tragen das Risiko zwar auch. Dort besteht jedoch kein Insolvenzrisiko. Der Steuerzahler zahlt. Die Behördenleitung oder -mitarbeiter sind von keinem Risiko betroffen. Im Zweifel befielt Chefchen, die Mitarbeiter spuren (natürlich). Und später kann sich Chefchen zurücklehnen und auf Urteile verweisen. Man habe zwar eine andere rechtliche Auffassung, aber die Gerichte…

Der Büger zahlt also doppelt. In dem er einen Verein finanziell unterstützt oder selbst Mitglied ist. Und in dem er Steuern zahlt, die die Behörden u.a. für solche Rechtsstreite verwenden.

Und das alles nur, damit einige Leute ihr Gesicht nicht verlieren. Schließlich hat “man” ja “der Wirtschaft” die Gewässermotorisierung versprochen.

Ein abendfüllendes Programm. Und nicht vergnügungssteuerpflichtig.

Danke für diese interessanten und beängstigenden Informationen.
Mittlerweile gibt es so viele Schauplätze an Konzepten und Plänen, an miteinander verwobenen (wirtschaftlichen und naiv dienenden) Interessen, dass ein kompletter Durchblick sehr schwer fällt.

Wenn hier offensichtlich gegen Recht und Gesetz verstoßen wird – kann man (wer?) nicht dagegen vorgehen? Warum tut es noch keiner?

Genau dieses Argument haben LDS und Stadt 2014/15 schon gebracht. Der Eisvogel kann umziehen. Es bestünde auch im Vogelschutzgebiet keine Notwendigkeit, den Eisvogel am Floßgraben zu schützen. Hierfür wurden auch schon Ersatzbrutplätze angeboten. Es sollte extra ein Abzweig neu gebaut werden.
Doch es geht es nicht nur um den Eisvogel sondern ein ökologisches System.
Und: es ist kein böser Gedanke sondern Tatsachenbeschreibung. Die Stadt befindet sich in einer Garantenstellung. Statt diese zu erfüllen, verstößt die Stadt jahrelang dagegen (der Landkreis übrigens auch). Bei einer Privatperson würde man vermutlich von hoher krimineller Energie sprechen.

Es ist doch für die Stadt und ihre Partner extrem zielführend, nicht zu wissen, ob und wie das WTNK umweltverträglich ist. Ohne den Zustand “Kein gewerblicher Bootsverkehr” zu kennen, kann man ja nun nicht beweisen, wie die Situation ohne diesen gewerblichen Bootsverkehr wäre und erst Recht keine Entwicklung oder irgendwelche Bestandstrends schlußfolgern.

Nun lässt man die Boote schon Jahre fahren und bewirbt dies mit allen Mittel, damit noch mehr fahren. Gut möglich, dass es bereits eine Verschlechterung gab und sich die Situation für die Natur weiter verschlechtern könnte. Aber belegen kann man ja nun nichts.

Es ist ein bisschen so, wie wenn man weiß, in einem bestimmten Wald lebt irgendeine bedrohte Tierart, dann holzt man diesen Wald Stück für Stück einfach so ab, macht hinterher vielleicht eine wissenschaftliche Untersuchung nachdem alles asphaltiert wurde und behauptet dann, da hätte nie eine bedrohte Tierart gelebt (oder es war nur ein Einzeltier, dass sich mal dorthin verlaufen hat).

Es ist ein böser Gedanke, aber mir scheint es so, als legte man seit Jahren immer mehr alles darauf an, zahlreiche bedrohte Arten dort am Floßgraben an der Ausbreitung zu hindern und dort bereits lebende Wesen zu vertreiben, damit da nichts mehr lebt, was einem Motorbootsverkehr im Wege stehen würde.

“Erst die Beschwerde des NuKLA e.V. bei der Landesdirektion hat auch dort erst das Wissen darum geschärft, dass auch Bootsverleihe wirtschaftliche Unternehmungen sind. Und die können im Naturschutzgebiet nicht einfach tätig werden, wie sie lustig sind. Sie brauchen eine Ausnahmegenehmigung, die genau erklärt, was sie und warum im Naturschutzgebiet tun dürfen.”
Das ist nicht ganz richtig. NuKLA hat” lediglich” den Finger in die Wunde gelegt. Das Wissen hatte die LDS schon lange vorher. Das WTNK hat einen recht umfangreichen juristischen Teil. Die dort beschriebenen Grundlagen haben im wesentlichen auch nach der Novellierung des SächsWG Gültigkeit. Die naturschutzrechtlichen Einschränkungen sind ebenso beschrieben. Da die LDS Mitglied der sogenannten Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland ist, hat sie ebenso, wie die Stadt Leipzig und die übrigen Kommunen Kenntnis über die rechtlichen Ver- und Gebote – und allesamt verstoßen dagegen.
Deshalb geht es hier auch nicht verniedlichend um einen “Goodwill” der Behörden (die übrigens die sind, die angeblich so gleichberechtigt mit den Bürgern über das WTNK und dessen “Fortschreibung” entscheiden) sondern schlicht um Willkür und bewussten Rechtsverstoß eben dieser Behörden .
Weshalb es sich auch nicht um ein Pingpong-Spiel handelt sondern allem Anschein nach um eine bewußte Verarschung der Bürger und Naturschutzverbände.

Das Monitoring ist ebenfalls für den Lokus. Für eine wissenschaftliche Bewertung fehlt es schlicht an der Grundlage, an einer Bestandsaufnahme. Weshalb sich der Gutachter Kipping mit dem seiner Arbeit selbst diskreditiert und unglaubwürdig macht. Da helfen seine wutschnaubenden Beteuerungen gar nichts.

Letzten Endes ist das auch alles wurscht, denn sowohl der Stadt Leipzig, als auch der LDS und den Kommunen des sogenannten Grünen Rings Leipzig geht es um etwas ganz anderes: Die Gewässer sollen für eine Motorisierung ausgebaut werden, damit aus dem europäischen Wasserstraßen(!) – Netz durch Elster, Pleiße und Floßgraben bis in die südlichen Tagebaurestlöcher gefahren werden kann. Weil es für eine Schiffahrt an den wesentlichen Voraussetzungen fehlt, wurden die Tagebaurestlöcher gleich per Gesetz für schiffbar erklärt. In die hunderte Millionen für Schiffahrt “investiert” wurden. (Was natürlich Nonsens ist, da es sich nicht um Investitionen handelt.) Diese “Investitionen” gefährden die Scheiß-Naturschützer mit ihrem Beharren auf der Einhaltung geltende Gesetze.
Na gut zumindest einige tun das…. Einer…
Insofern handelt es sich hier nur um einen Nebenkriegsschauplatz.

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