In Leipzig wird der Wohnraum knapp. Das ist keine neue Erkenntnis, aber die politisch Verantwortlichen werden kreativer, um sich Maßnahmen dagegen einfallen zu lassen. Am Mittwoch, den 20. Juni, stand ein Antrag der SPD-Fraktion auf der Tagesordnung. Ziel: Zweckentfremdung von privatem Wohnraum zu erschweren oder gar zu verhindern.
„Das Thema scheint zu bewegen“, stellte SPD-Stadtrat Christopher Zenker zu Beginn seiner Rede fest. „Nachdem wir den Antrag ins Verfahren gebracht hatten, kamen zahlreiche Hinweise von Bürgern, wo Wohnraum zweckentfremdet wird.“ Mit Zweckentfremdung meint die SPD vor allem das Gebaren von Unternehmen, Mietwohnungen als Touristenunterkünfte anzubieten. Die Kritiker dieser Unternehmen befürchten, dass es für die Einwohner der jeweiligen Städte dadurch schwieriger wird, eine Wohnung zu finden – oder zu behalten.
Die SPD forderte deshalb, dass sich Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) beim sächsischen Freistaat für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einsetzen soll und die Kommunen auf dieser Grundlage eingreifen könnten. Zudem soll die Verwaltung Daten zur aktuellen Lage in Leipzig sammeln und die Immobilienwirtschaft dafür sensibilisieren.
Dass die Verwaltung in ihrer Reaktion auf den Antrag gleich noch die entsprechenden Mittel in Höhe von maximal 30.000 Euro zur Verfügung stellen wollte, war Zenker ein Lob wert. Gleichwohl betonte er, dass es viele Maßnahmen gebe, über die man nachdenken müsse: zum Beispiel Mietpreisbremse, Vorkaufsrechte und Wohnungsneubau.
Stefan Georgi aus der CDU-Fraktion stimmte zwar zu, dass es ein „aufkommendes Problem“ gebe. „Aber wir sehen die beschriebenen Auswüchse nicht. Es scheint, als ob mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden soll.“ Die CDU hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem der Halbsatz, dass die Kommunen eigene Befugnisse bekommen sollten, um einzugreifen, gestrichen wurde. Der Grünen-Stadtrat Tim Elschner vermutete später, dass die CDU diesem „wohnungspolitischen Instrument in Wirklichkeit gar nicht zustimmen“ möchte. „Träumen Sie weiter den Traum der Großstadtpartei“, schob er hinterher.
Von Sven Morlok (FDP/Freibeuter) kam schließlich der Einwand, dass es sinnvoll sei, zunächst die entsprechende Datengrundlage zu schaffen und erst dann über mögliche Maßnahmen zu entscheiden. Seine Fraktion wollte dem SPD-Antrag daher nur in diesen Punkten zustimmen. Am Ende reichte es aber auch ohne die Freibeuter und die CDU, deren Änderungsantrag abgelehnt wurde, zu einer Mehrheit.
Die Stadt und der Freistaat werden sich also demnächst über die Zweckentfremdung von Wohnungen unterhalten – und was sie dagegen unternehmen können beziehungsweise möchten.
Das Video der Debatte am 20. Juni 2018
Videoquelle: Livestream der Stadt Leipzig
Leipzigs Stadtverwaltung unterstützt den SPD-Antrag zum Zweckentfremdungsverbot
Leipzigs Stadtverwaltung unterstützt den SPD-Antrag zum Zweckentfremdungsverbot
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“1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen und wirkt dabei darauf hin, dass die Kommunen auch Eingriffsmöglichkeiten bekommen, wenn vermietbarer Wohnraum lange Zeit leer steht und nicht vermietet wird.”
Quelle: Stadtratsbeschluss vom 20.6.2018, VI-A-05427
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008891
Der 2. Halbsatz, den die CDU Leipzig gestrichen haben wollte, aber sich damit nicht durchsetzen konnte, dreht sich wohl eher zusätzlich zu den ‘Ferienwohnungen’ um Zweckentfremdung durch spekulativen Leerstand von vermietbarem Wohnraum z.B. in Erwartung einer höheren Rendite.
Und dass die Kommune da Eingriffsmöglichkeiten bekommt, warum sollte man da dagegen sein..