Petitionen an den Leipziger Stadtrat erzählen oft genug von den Sorgen und Kümmernissen der Leipziger, auch dann, wenn ihnen der Stadtrat nicht abhelfen kann. In diesem Fall: weil es rechtlich nicht möglich ist. Aber das Problem nimmt auch das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport ernst, das jetzt seine Ablehnung formuliert hat. Denn dass einige Egomanen die Gesundheit der Kinder auf Leipzigs Spielplätzen ganz bewusst in Gefahr bringen, ist natürlich ein Riesenproblem für die Stadtgesellschaft.
Aber wahrscheinlich sind bei diesem Thema alle Beteiligten – Ordnungsdezernat, Stadträte und Petent – einer Meinung: Die Vermüllung und Zerstörung der Spielplätze gehören eigentlich gehörig bestraft. Und sei es nur mit einer saftigen Geldauflage.
Man spürt die Wut, die der Petent hatte, als er sein Anliegen an den Leipziger Stadtrat formulierte:
„Sehr geehrte Stadtratsmitglieder,
durch Vandalismus werden immer wieder die Kinderspielplätze der Stadt Leipzig, zum Leidwesen unserer kleinen Mitbürger, in Mitleidenschaft gezogen. Glasscherben von Flaschen sind ebenso keine Seltenheit. Hundekot und Müll tun ihr übriges.
Ich plädiere dafür, einige Spielplätze schwerpunktmäßig per Video zu überwachen, um bei Bedarf entsprechend handeln zu können und mehr für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Dies würde vielleicht auch das Fehlverhalten einiger Mitbürger in ihren Grenzen halten. Die Überwachung könnte durchaus durch private Sicherheitsunternehmen durchgeführt werden.“
Da klingt es natürlich hart, wenn das Ordnungsdezernat formulieren muss: „Der Antrag wird abgelehnt.“
Aber man kennt das Problem. Und man hat auch gewisse Handlungsgrenzen, die man einhalten muss als städtische Ordnungsbehörde. Während so mancher Spielplatz nach feiertäglichen Nachtorgien diverser Mitbürger am nächsten Morgen aussieht wie ein Müllplatz, hat man das Problem im Ordnungsamt schon länger auf dem Schirm. Und man kontrolliert – gerade da, wo man häufiger mit diesen Erscheinungen zu tun hat.
„Um einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, muss die Stadt Leipzig als Spielplatzträger die von ihr zu unterhaltenden Kinderspielplätze regelmäßig auf deren verkehrssicheren Zustand überprüfen“, betont deshalb das Ordnungsdezernat. „Neben den monatlichen Funktionskontrollen und der jährlichen Hauptinspektion wird auf allen Spielplätzen mindestens 1 x pro Woche eine visuelle Routine-Inspektion durchgeführt.
In der Tat muss die Sauberkeit der Spielanlagen in Teilbereichen der Stadt als besondere Herausforderung bewertet werden. Durch den Stadtordnungsdienst werden unter Berücksichtigung der personellen Möglichkeiten auch Spielplätze präventiv bzw. bei Vorliegen konkreter Beschwerden bestreift.“
Aber dann kommt das Problem mit der Videokamera, die ja vielen Bürgern heutzutage als mögliches Allheilmittel gegen heimlichen Vandalismus einfällt.
„Grundsätzlich ist bezüglich des Einsatzes von Videokameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes anzumerken, dass dieser im Freistaat Sachsen nur unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen erfolgen kann. Hierfür ist der Polizeivollzugsdienst in Abstimmung mit der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der Vorschriften des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) sowie des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) zuständig“, erklärt das Ordnungsdezernat.
„Die zu überwachenden Bereiche müssten als Kriminalitätsschwerpunkte definiert werden. Dabei müssten über einen längeren Zeitraum an diesem Ort konkrete Straftaten verübt werden, allein die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten, wie in der Petition benannt, ist dazu nicht ausreichend. An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass eine Videoüberwachung allein keinen Nutzen für die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat, vielmehr bedarf es auch hierbei der Möglichkeit einer zeitnahen Intervention durch die Polizei bzw. Polizeibehörde bei Feststellungen von Ordnungsstörungen bzw. Straftaten.“
Und was das Ordnungsdezernat nicht extra erwähnt: Leipzig hat rund 300 Spielplätze, die in der Regel auch ruhig gelegen sind und deshalb gerade in den Abendstunden auch allerlei Leute anziehen, die unter freiem Himmel feiern oder einfach nur miteinander quatschen wollen. Denn die Scherben und Verunreinigungen stammen ja nicht von den Kindern, sondern von älteren, oft genug alkoholisierten Zeitgenossen, die die Dunkelheit oft auch nutzen, ihre Emotionen an den Spielplatzgeräten auszulassen.
Was ja das nächste Problem mit sich bringt: Was nutzt eine Videoüberwachung in der Dunkelheit? Braucht es dann nicht auch noch eine Flutlichtanlage?
Aber man sieht: Es sind schon mehrere Dienststellen involviert. Vielleicht würde sogar ein Spielplatztelefon helfen, bei dem Spaziergänger einfach melden können, wenn sie auf dem Spielplatz gefährliche Dinge, Müll oder Zerstörungen entdeckt haben.
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