Wer fragt, bekommt Antwort. Wenn auch manchmal sehr seltsame. Die Freibeuter-Fraktion hatte gefragt, ob die Stadt Leipzig die Standorte von Überwachungskameras im Leipziger Themenstadtplan auch noch sichtbar machen könnte. Aber da bekam sie es mit der sächsischen Ordnungsmentalität zu tun. Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport hat geantwortet. Frei nach dem Motto: Geht uns nichts an. Abgelehnt.
„Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?“, hatten die Freibeuter gefragt.
Und der, der die Antwort geschrieben hat, hat dann wohl erst mal ein Tässchen Kaffee geholt und ganz intensiv darüber nachgegrübelt, wie man so ein Anliegen gründlich und konsequent ablehnen kann.
Die Antwort klingt dann so: „Die Polizei darf zu verschiedenen Zwecken und Voraussetzungen videoüberwachen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf sie ohne Wissen des Betroffenen außerhalb von Wohnungen auf der Grundlage § 100 f Strafprozessordnung Bildaufnahmen herstellen. Schließlich kann der Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 2 SächsPolG an den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 dieser Grundlage genannten Orten und gefährdeten Objekten (wie z. B. Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Amtsgebäuden) oder in unmittelbarer Nähe personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen erheben bzw. anordnen. Die Kamerastandorte der Polizeidirektion sind bekannt.
Nicht bekannt ist eine unbestimmte Anzahl von Überwachungskameras, die durch Dritte betrieben werden, ggf. auch ohne Genehmigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Aus technischer Sicht ist eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) möglich, wenn die entsprechenden Daten (Standortkoordinaten, ggf. ergänzende Fachdaten) zur Verfügung gestellt werden. Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht möglich. Aufgrund der mangelnden Einflussnahme und Kenntnisse der Stadtverwaltung auf die Kamerastandorte wird eine Aufnahme in den online Themenstadtplan abgelehnt.“
Ein hübscher Text, dem man anmerkt, dass der Bearbeiter wirklich keine Lust hatte, über die Möglichkeit einer solchen Video-Kamera-Karte überhaupt nachzudenken. Obwohl er im Text gewaltig trickst. Das merkt jeder, der sich mit der letzten Anfrage der Grünen-Fraktion zu den Videokameras der Stadt Leipzig beschäftigt hat.
Diese Kameras sind einfach in ein Loch im Text gefallen (da, wo wir den Absatz gemacht haben). Die Stadt kennt alle diese Standorte und könnte sie zusammen mit den Überwachungskameras der Polizei natürlich problemlos in eine interaktive Karte eintragen.
Aber der Sachbearbeiter hatte sichtlich keine Lust, wollte wohl auch lieber gleich zum Bäcker gehen, um sich ein paar Sahneschnittchen zum Frühstück zu holen.
Und was hat er aus der zweiten Frage gemacht?
„Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?“, hatten die Freibeuter noch gefragt.
Und wer jetzt das Gefühl hat, dass ihm jemand die Tür vor der Nase zuknallt, der hat wohl das richtige Gefühl.
Denn die Antwort klingt so: „Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Plätze und Gebäude für die polizeiliche Videoüberwachung. Diese obliegt gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ausschließlich der Polizei. Hinweise an das Ordnungsamt zu illegal angebrachten Kameras an privaten Gebäuden werden zur Bearbeitung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.“
Das ist eine komplette Nicht-Beantwortung der eigentlichen Frage. Und man merkt der Antwort regelrecht an, dass der Bearbeiter nur noch eines wollte: Den nervigen Fragern aus dem Stadtrat klarzumachen, dass ihn das Thema einfach nur genervt hat. Aber vielleicht glaubt man im aufgerüsteten Ordnungsamt jetzt, dass man mit Stadträten so umgehen kann. Quasi als Vorübung auf neue, obrigkeitliche Zeiten.
Warum so eilig oder Wie wird man wieder Herr seiner Zeit? – Die neue LZ Nr. 52 ist da
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