Das kommt auch eher selten vor, dass ein Dezernat einem Stadtratsantrag so umfänglich sofort zustimmt. Aber im Leipziger Rathaus nimmt man die schlechten Nachrichten zum Bestand von Insekten im Allgemeinen und Bienen im Speziellen ernst. Ernster jedenfalls als bislang in der sächsischen Landesregierung. Denn die Ursachen für den Insektenschwund sind menschgemacht. Rausreden gilt nicht mehr.
„Die Stadt Leipzig wird beauftragt, unter Beteiligung relevanter Umweltvereine und -verbände, einen ‚Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig und Umgebung‘ bis Ende III. Quartal 2018 zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen“, hatte die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat beantragt.
Die Grünen hatten den Bienenschutz schon in den vergangenen Jahren immer wieder im Stadtrat thematisiert.
Und das Problembewusstsein im zuständigen Dezernat ist längst da: „Der allgemein erkennbare Rückgang in der Biodiversität der Bienenfauna ist auch im Stadtgebiet von Leipzig nachweisbar. Für den Bienitz, am westlichen Stadtrand von Leipzig gelegen, liegen langjährige Untersuchungen zur Insektenfauna, insbesondere zum Vorkommen von Wildbienen im Zeitraum von 1887 bis 2012 vor. Von den vor 1955 ursprünglich nachgewiesenen 207 Bienenarten konnten hier aktuell nur noch 141 Arten belegt werden.“
Man unternehme ja schon einiges zum Bienenschutz. Und etliche Maßnahmen aus anderen Sachgebieten würden auch helfen, die Biodiversität zu bewahren.
Das Umweltdezernat zählt diese hier auf:
– Verpachtung städtischer Flächen für ökologische Landwirtschaft. „Im Rahmen der Informationenveranstaltung Landwirtschaft (Landpächter der Stadt Leipzig, Behörden, Verbände und interessierte Landwirte) wird regelmäßig auch über die Belange des Naturschutzes informiert. Beispielsweise wurden den Landwirten bereits am 24.03.2011 mit dem Vortrag ‚Leipzig soll blühen für insektenfreundliche Blühstreifen‘ des Ökolöwen Leipzig e.V. Angebote zur Gestaltung von Gewässerrandstreifen und Feldrainen unterbreitet. Zudem wird bei Verlängerung oder Neuabschlüssen von langfristigen Pachtverträgen im Rahmen der Ämterbeteiligung darauf Einfluss genommen, dass zu besonders schützenswerten Naturräumen und Biotopen zusätzliche Regelungen zu deren Schutz und Pflege in die Landpachtverträge aufgenommen werden. Beispielsweise wurden bisher Regelungen zum Schutz von Vogelbrutstätten und Gewässerschutzstreifen sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Feldheckenkonzeptes der Stadt Leipzig vertraglich vereinbart.“
– Nach einem Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015 verzichtet die Stadt Leipzig bereits schrittweise auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie Nicht-Kulturland, auf den Einsatz von Pestiziden und geht damit den Weg zur pestizidfreien Kommune, was insbesondere auch Wild- und Honigbienen zugute kommt.
– Zur Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet können auch gestalterische Maßnahmen wie beispielsweise Gründächer einen Beitrag leisten. Blütenreiche Gründächer können Wild- und Honigbienen sowie weiteren Insekten zusätzliche Habitat- und Nahrungsflächen innerhalb bebauter Innenstadtbereiche bieten. Um Gründächer in Zeiten von Nachverdichtung als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel und zur Stärkung der Biodiversität in das allgemeine Bewusstsein zu rücken, wurde von Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal am 8. Februar 2018 erstmals der „Leipziger Gründachpreis“ vergeben. Einen bekam zum Beispiel das Haus der Demokratie für seine begrünte Garage, auf der auch ein paar Bienen ihr Zuhause gefunden haben.
– Die vom Amt für Umweltschutz (AfU) federführend organisierte 62. Leipziger Naturschutzwoche (24.05.2018 – 31.05.2018) steht dieses Jahr mit dem Thema „Bunte Wiesen“ ebenfalls im Zeichen artenreicher Grünländer, nicht zuletzt auch als Lebens- und Rückzugsraum seltener und bedrohter Insektenarten.
– Aktuell wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) zum Schutz von Bienen bereits die Grundlage für deren Überleben, nämlich der Bestand von örtlich und zeitlich erreichbaren Trachtpflanzen (Pollen- und Nektartracht) wie blühfähigen Bäumen im Straßenraum gewährleistet und ergänzt (Linden, vermehrt Obstbäume).
– Weiterhin sind in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde in den öffentlichen Grünanlagen Langgraswiesen festgelegt, welche durch die eingeschränkte Mahd ebenfalls für Bienen als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen. Auch hier ist ein Bestandsschwerpunkt an Blütenpflanzen im Stadtgebiet von Leipzig.
– Das Interesse von Imkern an der Nutzung dieser Ressourcen im öffentlichen Grün ist gegeben. Es sind ca. zehn Verträge zur Einordnung von Bienenvölkern in den Leipziger Parkanlagen mit dem ASG geschlossen. Sicher werden auch Bienenvölker von Grundstücken Dritter das Angebot im öffentlichen Raum nutzen.
– Im Rahmen der Regelungen der Baumschutzsatzung ist der Erhalt von Trachtpflanzen auch auf privaten Grundstücken Dritter realisierbar. „Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes von 2010 und der Weiterführung durch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) von 2013 wurden allerdings einzelne Baumarten und Arten- bzw. Größengruppen auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken vom Geltungsbereich der Baumschutzsatzung ausgenommen. Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und Obstbäume sind auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken unabhängig vom Stammumfang nicht mehr durch Baumschutzsatzungen geschützt. Ebenso nicht mehr geschützt sind auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken alle anderen Bäume mit einem Stammumfang unter 100 cm, gemessen in 1 m Höhe“, betont das Umweltdezernat. Im Sinne der Insektenvielfalt war das also ein richtig dummes und einfältiges Gesetz. „Pappeln, Birken, Weiden und Obstgehölze sind z. T. wichtige Trachten für Bienen. Die landesrechtlichen Einschränkungen kommunaler Gehölzschutzsatzungen leisten somit dem Verlust von Trachtpflanzen Vorschub, wirken Bemühungen um den Erhalt der biologischen Vielfalt entgegen und tragen hierdurch mit zur Populationsminderung von auf den Gehölzbestand angewiesene Arten bei. Ein Schutz der ausgeschlossenen Gehölzarten und damit deren Habitatfunktion ist mit den Regelungen der Baumschutzsatzung nicht mehr möglich, ein sukzessiver Bestandsverlust zu erwarten.“
Vorbild für den von den Grünen beantragten Maßnahmenkatalog könnte der „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Dresden und Umgebung“ sein, den es schon seit zwei Jahren gibt. In die Erarbeitung einbeziehen will man die sieben anerkannten Naturschutzvereinigungen und den Imkerverein Leipzig e.V., die Verbände der Kleingärtner und die Forschungseinrichtungen der in Leipzig heimischen Institute der Biodiversitäts- und Umweltforschung.
Nur zum III. Quartal 2018 sei das nicht zu schaffen, da brauche man mehr Zeit, meint das Umweltdezernat. Also will man erst mal keinen Fertigstellungstermin beschließen lassen, sondern sich mit offenem Ende in die Arbeit stürzen: „Die Stadt Leipzig wird beauftragt, unter Beteiligung relevanter Umweltvereine und -verbände, einen ‚Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig‘ zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen.“
Ergänzt um die Punkte:
„Der Maßnahmenkatalog ist anschließend in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen, bei allen Planungen und Vorhaben der Stadtverwaltung zu berücksichtigen und Dritten zur Anwendung zu empfehlen.
Der ‚Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig‘ ist regelmäßig weiter zu qualifizieren und fortzuschreiben.“
Es gibt 2 Kommentare
Wer oder was sind dann bitte “relevante” Umweltvereine und -verbände ?
Nicht schlecht. Als Anfang. Da sollten alle mitziehen, auch mit ner Stadtwohnung kann man was tun, man muss nicht unbedingt nen eigenen Garten haben. Insektenhotels sind leicht gebaut und wunderschön, selbst Brombeerzweige an einen Zaun gehängt werden von Wildbienen gern genutzt. Und die Dinger kosten nicht mal was, ist also auch mit nem kleinen Geldbeutel machbar. Es gibt so viele Möglichkeiten.