Auf kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Windu oder 9flats werden auch viele Wohnungen in Leipzig für Touristen als Feriendomizil angeboten. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Wohnungsknappheit in Leipzig hat die SPD-Fraktion hierzu eine Anfrage zur nächsten Ratsversammlung eingereicht. Denn in Leipzig geht es augenscheinlich längst genauso zu wie in Berlin.

Hintergrund der SPD-Anfrage ist, dass nicht alle auf diesen Portalen verzeichneten Feriendomizile nur vorübergehend angeboten werden, sondern reguläre Mietwohnungen über diese Plattformen auch dauerhaft an Touristen vermittelt werden.

„Das Problem sind natürlich nicht diejenigen, die ihre Wohnung für wenige Tage zur Verfügung stellen, weil sie selbst nicht da sind. Das Problem sind vielmehr diejenigen, die Wohnungen anmieten, um diese dann dauerhaft als Ferienwohnungen auf diesen Portalen anzubieten, ohne sie selber zu nutzen. Für die Anbieter ist das ein lukratives Geschäft, gerade dann, wenn diese Wohnungen innenstadtnah oder in besonders beliebten Vierteln liegen. Allerdings werden dadurch reguläre Mietwohnungen zweckentfremdet und stehen dem Mietmarkt nicht mehr zur Verfügung. Und das ist in Anbetracht des knapper werdenden Wohnraums in Leipzig äußerst problematisch“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der dem Sozialausschuss des Stadtrats angehört.

In anderen Großstädten, wie beispielsweise Berlin, hat diese Praxis schon dazu geführt, dass angestammte Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt worden sind, weil der Vermieter mehr Geld verdienen kann, wenn er diese Wohnungen als Feriendomizile auf einer der Plattformen anbietet.

In der Folge heißt das auch, dass die Mieten in den Vierteln, die für Touristen besonders attraktiv sind, steigen, weil in diesen Quartieren der reguläre Wohnraum geringer wird. Aus diesem Grund werden in Berlin, aber auch in Köln, München und Hamburg, mittlerweile Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhoben, wenn Wohnungen illegal dauerhaft an Touristen vermietet werden.

„Unsere Recherchen lassen die Vermutung zu, dass von dieser Vermietungspraxis auch Wohnungen der LWB betroffen sind. Natürlich nicht, weil die LWB diese Wohnungen bei Airbnb und Co. anbietet, sondern, weil Anbieter Wohnungen bei der LWB anmieten, nur um diese dann dauerhaft über die Übernachtungsplattformen anbieten zu können“, geht SPD-Fraktionsvize und LWB-Aufsichtsrat Heiko Oßwald auf einen besonders heiklen Aspekt dabei ein. „Das stellt in den meisten Fällen sogar einen Vertragsbruch dar, weil Mietwohnungen nicht ohne weiteres und dauerhaft untervermietet werden dürfen. Stadt und LWB müssen daher an einem Strang ziehen, um zu verhindern, dass Wohnraum zur gewerblichen Nutzung zweckentfremdet wird.“

Seit 2015 beschäftigt sich der Stadtrat mit dem Thema. Doch das Phänomen weitet sich immer weiter aus.

„Recherchen der Süddeutschen Zeitung ergaben, dass in Leipzig über 6.000 Unterkünfte bei Airbnb angeboten werden, wovon wohl rund ein Fünftel Vermietern zugeordnet werden konnten, die mehrere Wohnungen über das Portal anbieten. Das heißt konkret, hier wird dem Mietwohnungsmarkt gezielt Wohnraum entzogen“, stellt Christopher Zenker fest. „2015 wurde das Wohnungspolitische Konzept fortgeschrieben und darin wird diese Problematik thematisiert, indem als ein Instrument, um weiteren Wohnraummangel zu verhindern, das Zweckentfremdungsverbot aufgenommen worden ist. Dadurch soll die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen oder eben Ferienwohnungen verhindert werden. Wir wollen deshalb von der Verwaltung wissen, welche Überlegungen es gibt, gegen die illegale Zweckentfremdung vorzugehen und was die LWB unternimmt, um rechtswidrige Weiter- oder Untervermietungen über diese kommerziellen Übernachtungsplattformen zu verhindern.“

Die Anfrage der SPD-Fraktion:

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Windu, Airbnb oder 9flats werden derzeit auch in Leipzig durch Unter- oder Weitervermietung Übernachtungen angeboten. Darunter sollen auch Wohneinheiten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und von Genossenschaften fallen.

In anderen Städten, wie Berlin oder Hamburg, sind Vermietungen über diese Plattformen bereits verboten bzw. eingeschränkt, wenn von einer Zweckentfremdung des Wohnraumes ausgegangen wird.

Auch vor dem Hintergrund der Reduzierung der Leerstandsquote in Leipzig auf unter zwei Prozent möchten wir hiermit anfragen:

1. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu diesen kommerziellen Übernachtungsplattformen?

2. Gibt es Überlegungen, auch in Leipzig eine Einschränkung oder ein Verbot gegenüber diesen Anbietern auszusprechen, wenn eine Zweckentfremdung des Wohnraumes offensichtlich ist?

3. Welche Maßnahmen unternimmt die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, um eine illegale Weiter- oder Untervermietung über kommerzielle Übernachtungsplattformen zu verhindern?

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