Leipzig tut eine ganze Menge für Menschen, denen die Existenz unterm Hintern weggezogen oder gleich ganz die Wohnung gekündigt wurde. Davon wird eher selten berichtet. Auch im „Sozialreport“ hält die Stadt das Thema lieber flach. Aber der Winter naht. Da hat die Linksfraktion das Thema Obdachlosigkeit mal zu einer Anfrage im Stadtrat gemacht. Ergebnis: Noch reichen die Hilfsmöglichkeiten der Stadt.
Die Linksfraktion hatte auch noch extra nach EU-Ausländern gefragt, die von nicht freiwilliger Obdachlosigkeit betroffen sind.
„In den Übernachtungshäusern und Gewährleistungswohnungen der Stadt Leipzig wurden insgesamt 720 Personen im Jahr 2015 und 818 Personen im Jahr 2016 wegen unfreiwilliger Obdachlosigkeit nach dem Sächsischen Polizeigesetz (SächsPolG) und der Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungsnotfälle und Asylbewerber sowie andere ausländische Flüchtlinge in Leipzig (Benutzungs- und Gebührensatzung; VI-DS-02237) notuntergebracht“, teilt das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule dazu mit. „EU-Bürger mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder XII werden nicht getrennt registriert. Statistisch erfasst werden nur EU-Ausländer, die aufgrund fehlender Anspruchsvoraussetzungen keine Grundsicherungsleistungen beziehen. Das ist bspw. dann der Fall, wenn sich das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt oder die Einreise erfolgte, um Grundsicherungsleistungen zu beziehen.“
Aber das betrifft dann doch relativ viele EU-Ausländer, denn von den 818 notuntergebrachten Menschen des Jahres 2016 waren 480 Männer, 187 Frauen und 151 Kinder. Und davon kamen 426 Männer, 174 Frauen und 138 Kinder aus dem EU-Ausland.
Der Aufenthalt in einer Obdachlosenunterkunft währt in der Regel nur kurz und ist auch nicht dauerhaft vorgesehen.
„In den Übernachtungshäusern gibt es 98 Schlafplätze. Zudem stehen neben 59 derzeit belegten noch 13 freie Gewährleistungswohnungen des Sozialamtes zur Verfügung. Die Gesamtkapazitäten sind zur Bedarfsdeckung – auch in den Wintermonaten – ausreichend“, betont das Sozialdezernat. „Die Notunterbringung wegen unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist nicht als Dauermaßnahme vorgesehen. Sie stellt die Überbrückung einer akuten Notlage dar. Deshalb erfolgt ein stetiger Wechsel der Nutzer in Verbindung mit der Beendigung der Wohnungslosigkeit.“
Dabei öffnen die Übernachtungshäuser täglich von 16 Uhr bis 8 Uhr, an den Wochenenden und an Feiertagen länger. Außerhalb dieser Zeiten sind die beiden Tagestreffs „Leipziger Oase“ und „INSEL“ für Wohnungslose geöffnet.
Wobei die Stadt versucht, ganzen Familien nach einer Wohnungsräumung den Aufenthalt im Übernachtungshaus zu ersparen. „Wohnungslose Familien mit Kindern sowie Ehepaare werden am Tage der Wohnungsräumung in Gewährleistungswohnungen eingewiesen. Die Frage nach einer ganztägigen Unterbringung stellt sich für diesen Personenkreis daher nicht.“
Aber besonders interessierte die Linksfraktion natürlich der Umgang mit EU-Ausländern, „die nicht über Einkommen verfügen und nach § 7 SGB II und § 23 SGB XII keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben“.
Diese Menschen werden natürlich nicht abgewiesen und müssen draußen schlafen. Auch sie bekommen Hilfe auf Zeit: „Die Notunterbringung bis zum nächsten Werktag, bei nicht vom Betroffenen zu vertretenen Verzögerungen auch länger, wird in den Einrichtungen in Leipzig für EU-Ausländer genauso gewährleistet wie für alle anderen mittellosen Personen. Für wohnungslose Familien ohne Ansprüche auf Sozialleistungen wurden im Integrationshaus möblierte Notzimmer vorbereitet, die bis zur Beseitigung der akuten Obdachlosigkeit genutzt werden können.“
Eigentlicher Anlass für die Nachfrage der Linksfraktion war ein Interview mit dem Sozialrechtsanwalt Dirk Feiertag, in dem es in Bezug auf den Umgang mit mittellosen EU-BürgerInnen hieß: „Es geht sogar so weit, dass Notunterkünfte in Leipzig ihnen nur gegen fünf Euro einen Schlafplatz geben sollen. Haben sie das Geld nicht, dürfen sie nachts nur auf einem Stuhl im Vorraum bleiben.“
Das Regularium erläutert das Sozialdezernat so: „In der Benutzungs- und Gebührensatzung ist geregelt, dass die Benutzungsgebühr pro Person und Nacht für ein zur Verfügung gestelltes Bett 5 Euro beträgt (§ 15). Die Gebührenschuld entsteht täglich mit der Inanspruchnahme eines Platzes (§ 16). Wohnungslose, die bei der Erstaufnahme mittellos sind, erhalten mindestens bis zur Klärung der finanziellen Ansprüche bzw. bis Unterstützungsmaßnahmen und Selbsthilfe möglich sind, einen Schlafplatz.“
Und wie ist das mit dem Stuhl?
Eigentlich müsste der Betroffene, der nicht kooperiert, sogar draußen bleiben, meint das Sozialdezernat: „Personen, welche trotz vorheriger Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten die Zahlung der Übernachtungsgebühr verweigern, ihre finanziellen Einkünfte unsachgemäß verwenden oder angemessene und lösungsorientierte Selbsthilfeangebote nicht nutzen, nehmen eine Aufnahmeablehnung bei Nichtzahlung der Gebühr wissentlich in Kauf. In diesem Fall wird von freiwilliger Obdachlosigkeit ausgegangen. In der Vergangenheit wurde solchen Personen bei Vorsprache nach 22 Uhr im Einzelfall, z. B. bei geringen Außentemperaturen, eine einfache Notschlafstelle angeboten. Seit Einführung der Überbrückungsleistungen zum 29.12.2016 gab es keinen solchen Fall mehr.“
Nach Auskunft des Sozialdezernats ist das System also ausreichend. Und auch wer freiwillig ohne eigene Wohnung ist, bekommt Beratung: „Auch bei freiwilliger Obdachlosigkeit stehen wohnungslosen Menschen die verschiedenen Beratungsangebote in Leipzig vollumfänglich zur Verfügung. Auf die Annahme von Hilfe wird in den Beratungen hingewirkt. Eine Überbelegung ist nicht notwendig, da die Kapazitäten ausreichend bemessen sind.“
Die komplette Antwort des Sozialdezernats.
Eine erhellende Antwort des Sozialdezernats zur Wohnungslosigkeit in Leipzig
Eine erhellende Antwort des Sozialdezernats zur Wohnungslosigkeit in Leipzig
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