Das dürfte dann auch in der Fraktion der Freibeuter für Stirnrunzeln sorgen: Auf drei durchaus berechtigte Fragen zur Sanktionspraxis in den Jobcentern hat OBM Burkhard Jung jetzt geantwortet. Und seine Antwort macht ziemlich deutlich, dass er das Thema ungern auf dem Tisch haben möchte. Eine durchaus seltsame Stellungnahme zur Sanktionspraxis hatte der Deutsche Städtetag nämlich im Februar abgegeben.

Der Oberbürgermeister der 580.000-Einwohner-Stadt Leipzig ist derzeit als einer der Stellvertreter im Präsidium des Deutschen Städtetages vertreten. Und die Vermutung der Freibeuter-Fraktion, Leipzig wäre dann auch an der Formulierung der Stellungnahme des Deutschen Städtetages zur Sanktionspraxis in irgendeiner Weise involviert gewesen, liegt natürlich nah.

„Welchen Beitrag hat der Oberbürgermeister als Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetages hierzu geleistet?“, hatten die Freibeuter im Leipziger Stadtrat angefragt.

Die Antwort des OBM: „Der Oberbürgermeister hat keinen konkreten Beitrag zur Erstellung der Stellungnahme des DST zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Sanktionsvorschriften im SGB II geleistet.“

Auch keine andere Behörde der Stadt Leipzig war eingebunden und einen entsprechenden Leipziger Standpunkt findet man also im Papier auch nicht.

Nur eines bestätigt OBM Burkhard Jung: „Im Rahmen der Vertretung der Stadt Leipzig im DST wird die Weiterentwicklung des SGB II weiter unterstützt.“

Erarbeitet hat das durchaus dubiose Papier tatsächlich Stefan Hahn, Leiter des Dezernats Arbeit, Jugend, Gesundheit und Soziales beim Deutschen Städtetag.

Von Kompetenz zeugen seine Auskünfte nicht. „Uns liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Anzahl der tatsächlich verhängten Leistungsabsenkungen und die Verteilung auf die einzelnen Pflichtverletzungstatbestände des § 31 SGB II vor“, heißt es zum Beispiel. Und: „Die zugelassenen kommunalen Träger haben uns mitgeteilt, dass diese Daten von der Bundesagentur für Arbeit statistisch erhoben werden und auf diese Statistik verwiesen.“

Man verlässt sich also völlig aufs Hörensagen, obwohl die Betroffenen, denen die Leistungen gekürzt sind, Bürger der jeweiligen Stadt sind und meist in sozialen Notlagen stecken.

„Die Fehleranfälligkeit der Leistungsabsenkungen wird von den kommunalen Trägern in den Jobcentern als unauffällig eingestuft“, schreibt der uninformierte Mann, obwohl kaum eine Leistungskürzung vor Gericht Bestand hat. Tatsächlich scheint der Städtetags-Angestellte nicht wirklich Interesse daran gehabt zu haben, sich bei den betroffenen Städten zu informieren.

Und dann greift er gar zu einer Begründung, die 12 Jahre nach Einführung von Hartz IV nur noch absurd klingt: „Die Wirkungen von Sanktionen werden als überwiegend positiv beschrieben. Obwohl durch die Leistungsgewährung nach SGB II das Existenzminimum gewährleistet werden soll, stellt die Grundsicherung für Arbeitsuchende kein bedingungsloses Grundeinkommen dar. Der Leistungsberechtigte ist verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung
seiner Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Besonders wichtig ist, die Leistungsberechtigten umfassend beim Erreichen des Ziels der Eingliederung in Arbeit zu unterstützen. Wenn es an der Mitwirkungsbereitschaft bei den Leistungsberechtigten fehlt, können sowohl intensive Beratungsgespräche, die Unterbreitung von Förderangeboten und der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen, aber auch die Androhung und Durchführung einer Leistungsabsenkung dazu beitragen, eine konstruktive Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus der Praxis wird berichtet, dass dies i.d.R. bereits nach einer Leistungsabsenkung von 30 % erreicht wird.“

Der Mann klingt, als wäre er direkt aus der Chefetage der Bundesarbeitsagentur in die Geschäftsführung des Deutschen Städtetages gewechselt.

Kein Wunder, dass sich die Leipziger Freibeuter-Fraktion über den Nonsens in seiner Stellungnahme wundert. Dumm freilich, dass dieser Mann im Namen des Deutschen Städtetages Stellung genommen hat und der Gesetzgeber nun den Eindruck haben muss, dass die Großstädte gern an der Sanktionspraxis festhalten wollen, die Stefan Hahn so hilfreich findet.

Da aber so eine Haltung die offizielle Haltung des Deutschen Städtetages zu sein scheint, ist natürlich nicht damit zu rechnen, dass ausgerechnet vom Deutschen Städtetag Initiativen ausgehen sollten, das SGB II in irgendeiner Weise „weiterzuentwickeln“, wie es Burkhard Jung formuliert hat.

Die Stellungnahme des Deutschen Städtetages.

Die Antwort auf die Freibeuter-Anfrage.

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All denen, die diese “Stellungsnahme” durch Schweigen gutheißen, wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ab dem 01.12. bis zum 28.02.2018 mit 100% Kürzung der Bezüge. Bei akutem Hunger gibt es auf Antrag (!) Lebensmittelgutscheine im Jobcenter Ihres Vertrauens. Und vielleicht erwischen Sie ja bei der Tafel eine der gespendeten REWE-Tüten. Wünsche ein Frohes Fest

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