Ganz klar hat sich das Verwaltungsgericht Leipzig jetzt gegen die starre Haltung von Oberbürgermeister Burkhard Jung positioniert, die Transparenz von Verwaltungsvorlagen sei keine Angelegenheit, um die sich der Stadtrat kümmern dürfe. Jetzt muss und darf sich der Stadtrat am 18. Oktober mit dem Transparenz-Antrag der Grünen beschäftigen, bestätigt Leipzigs Verwaltung.

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird sich auf ihrer nächsten Sitzung am Mittwoch, 18. Oktober, mit der Vorlage „Transparentes Verwaltungshandeln“ befassen, teilen das Büro für Ratsangelegenheiten und das Rechtsamt der Stadt jetzt mit.

Mit dem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Oberbürgermeister auf, den Stadtrat durch Offenlegung von Vorlagen, Anlagen und Akten dem Stadtrat eine größere Informationsfülle als Entscheidungsgrundlage zukommen zu lassen. Die Verwaltung – in Person des OBM – hatte den Antrag als unzulässig abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass die Frage, welche Unterlagen der OBM zu einer Stadtratsvorlage freigibt, nicht in die Organkompetenz des Stadtrates falle. Die Grünen hatten das Ansinnen als Appell formuliert.

Unter anderem fehlten in den letzten Monaten zusehends die Hinweise darauf, wie die unterschiedlichen Fachämter zu den Vorlagen Stellung bezogen. Und immer öfter fehlten wichtige Entscheidungsgrundlagen, die überhaupt die Tragweite der Beschlüsse abschätzen ließen.

Was im Grünen-Antrag so nicht formuliert war, war die Forderung, der OBM solle alle Unterlagen zum Vorgang veröffentlichen. Aber so hatte Burkhard Jung den Antrag dann eigenwillig interpretiert.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Beschluss jetzt entschieden, dass der Antrag behandelt werden muss.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Klagebegründung klargestellt, dass es sich bei der Aufforderung lediglich um einen Appell handele, der daher nicht in die Befugnisse der Verwaltung eingreife.

Und das Verwaltungsgericht ging noch einen Schritt weiter und stellte das von OBM Jung definierte Ausschließlichkeitsrecht der Verwaltung deutlich infrage: Das Gericht argumentierte weiter, dass der Stadtrat grundsätzlich das Recht habe, sich mit allen die Gemeinde betreffenden Angelegenheiten, sofern sie nicht ausdrücklich dem Bürgermeister zugewiesen sind, zu befassen. Davon unbenommen sind Appelle an den Oberbürgermeister, unabhängig von der Zuständigkeit.

Leipzigs OBM sucht die Konfrontation nicht nur mit den Grünen, sondern mit dem ganzen Stadtrat

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