Es ist das kürzeste der vier Fragenpakete, die Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten) an Leipzigs Stadtverwaltung gerichtet hat, um herauszubekommen, wie Stadt und Jobcenter mit den Menschen umgehen, die von Amts wegen sanktioniert werden. Denen also vom Arbeitslosengeld (ALG) II, das nun einmal gerade so das Existenzminimum abdeckt, regelmäßig Gelder gestrichen werden. Im Schnitt um die drei Mal im Jahr.
Dass diese Kürzungen am Existenzminimum wahrscheinlich dazu führen, dass die Betroffenen etliche Rechnungen nicht mehr bezahlen können, müsste eigentlich den Sanktionierern bekannt sein. Genauso, wie ihnen bekannt sein müsste, dass Leipzig seit Jahren die Schuldnerhochburg Sachsens ist. Viele Menschen stecken – trotz Arbeit – in einer Schuldenschleife. Was oft genug mit weiteren finanziellen Nöten zusammenhängt. Aber was Deutschlands Jobcenter allein interessiert, ist, ob die Hilfesuchenden noch Vermögen besitzen oder gar weitere Einkommen haben. Was bei Leipziger Jobcenter-Klienten eher selten der Fall sein sollte.
Nur scheint es weder Jobcenter noch Leipzigs Sozialdezernat zu interessieren, ob der Gang zum Jobcenter vielleicht auch mit finanziellen Nöten zusammenhängt. Und ob die Sanktionen die finanzielle Lage der Betroffenen nicht noch weiter verschärfen.
Vielleicht ist man tatsächlich der Meinung, dass Menschen in Schuldensituationen noch viel eher bereit sind, jeden Job anzunehmen, der ihnen aufgedrückt wird. Womit man wieder da wäre, wo die „Agenda 2010“ ihr Gesicht zeigt: Als politisch gewolltes Disziplinierungsinstrument. Was dann in der letzten Antwort wieder deutlich wird: Mit Schuldengejammer darf man den SachbearbeiterInnen beim Jobcenter nicht kommen. Da bekommt man nur die Antwort: Gehen Sie doch zur Schuldnerberatung.
Warum haben die für so etwas verantwortlichen Parteien eigentlich immer noch das Gefühl, dass sie dafür von den Betroffenen geliebt werden?
Die Antworten auf die Fragen komplett:
Welche Möglichkeiten stellt das Jobcenter Leipzigern zur Verfügung, nicht geleistete Zahlungen aus der Zeit der Sanktionierung aufgrund des mittlerweile konformen Verhaltens nachträglich zu erhalten?
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche Gewährung nicht geleisteter Zahlungen aufgrund von Sanktionen.
Wie werden Leipziger dabei unterstützt, durch Sanktionierung aufgebaute Schulden abzubauen?
Grundsätzlich werden Leistungsberechtigte mit einer Schuldenproblematik an die Schuldnerberatungsstellen verwiesen.
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Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie
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