Als die Leipziger Grünen-Fraktion ihre Klage gegen den OBM einreichte, weil der ihren Antrag zu mehr Transparenz in der Stadtverwaltung einfach aus dem Verfahren gekegelt hatte, gab es sofortige Zustimmung aus der Freibeuter Fraktion. Dort sah man noch viel mehr in dieser Klage als nur den Versuch des OBM, dem Stadtrat systematisch Entscheidungsgrundlagen vorzuenthalten. Längst ist ein Machtkampf im Gang, in dem der OBM mit einem müden Stadtrat die Kräfte misst.
Und müde war dieser Stadtrat in den letzten Jahren oft genug. Nicht weil sich nicht einzelne Fraktionen und einzelne Stadträtinnen und Stadträte engagiert hätten. Doch das taten sie oft genug gegen eine Mehrheit, die es lieber nicht so dolle und heftig haben wollte und doch lieber in Frieden mit dem rührigen OBM leben wollte.
Und rührig ist er. Keine Frage. Seit Leipzig nicht nur bevölkerungsmäßig wächst, sondern auch steigende Gewerbesteuereinnahmen hat, ist Oberbürgermeister Burkhard Jung regelrecht euphorisch geworden und entfaltet auch eine gewisse Kreativität, die Stadtpolitik euphorisch erscheinen zu lassen.
Obwohl sie es nicht ist.
Im Gegenteil. Sie steckt an allen Ecken und Enden fest. Die wichtigsten Zukunftspläne stecken allesamt noch im Verwaltungsverfahren: Energiezukunft, ÖPNV, Radverkehr, Smart City – hoppla, klar. Foren und Meldungen dazu gibt es mehr als genug. Nur keine Inhalte. Je englischer die Titel, umso weniger Inhalt.
Zwischen dem, was die Verwaltung tut, und dem, was die Ratsfraktionen über deren Zuarbeit erfahren, ist ein zunehmendes Graufeld entstanden, ein Feld der Nichtinformationen und Mutmaßungen. Und des wachsenden Misstrauens.
Was 2016 deutlich wurde, als einige (nicht alle) Ratsfraktionen sich das unverschämte Recht herausnahmen, zum von OBM und Finanzbürgermeister vorgelegten Doppelhaushalt 2017/2018 eine Latte von Änderungsanträgen zu stellen.
Nur mal so beiseite: Das Haushaltsrecht ist das allerwichtigste Recht der Gemeindeversammlung. Und dann kassierte irgendjemand so kurz vor Weihnachten alle, wirklich alle Änderungsanträge. Alle mit derselben Begründung, so nach dem Motto: Dafür ist kein Spielraum im Budget.
Erst auf massive Beschwerde hin gab es dann noch ein paar Begründungen. Und wer dieser Tage ins Ratsinformationssystem ALLRIS schaut, der sieht lattenweise die ganzen im Dezember noch abgelehnten Änderungsanträge als Beschluss (BES) verzeichnet. Denn es war nie ein Problem, sie im Doppelhaushalt unterzubringen. Und die Grünen hatten wohl das richtige Gefühl, dass diese Generalablehnung im Dezember der ganz bewusste Versuch eines Kräftemessens war: Wie weit kann man als Oberbürgermeister gehen, um das Mitspracherecht des Stadtrates einzuschränken? Was lassen sich die gewählten Stadträtinnen und Stadträte bieten?
Die Botschaft ist bei einigen Ratsfraktionen überhaupt nicht angekommen.
Bei den Grünen schon. Sie haben erst ihre Transparenzvorlage gemacht, und als Burkhard Jung auch die aus dem Verfahren kegelte, haben sie geklagt. Mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat deutlich bestätigt, dass der OBM nicht in Eigenmacht entscheiden darf, welcher Antrag nun in die Stadtratsberatung geht und welcher nicht.
Und auch die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dürfe die Befassung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Prüfung einer umfangreicheren Offenlegung von Vorlagen, Anlagen und Akten zum Gegenstand hat, nicht als unzulässig ablehnen.
„In der Vergangenheit sind Anträge vom Oberbürgermeister immer wieder mit der Begründung zurückgewiesen worden, es handele sich um unzulässige Anträge, für die der Stadtrat inhaltlich nicht zuständig sei. Das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Oberbürgermeister Anträge nicht inhaltlich prüfen und infolgedessen ablehnen darf“, stellt dazu René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, fest.
Auch ihm war es sauer aufgestoßen, dass es in ( ziemlich vielen) Einzelfällen in der Vergangenheit immer wieder Konflikte im Umgang des Oberbürgermeisters mit Fraktionsanträgen gab.
„Der Oberbürgermeister hat hier ein allzu strenges Regime geführt und seine Regelungskompetenz stark überzogen“, erklärt der Jurist Hobusch weiter. „Denn das Gericht sagt auch, dass gerade die Frage der Abgrenzung von Rechten und Pflichten des Oberbürgermeisters einerseits und die des Stadtrates andererseits allein in die Kompetenz des Stadtrates fällt.“
Ob und wann Anträge zur Beschlussfassung in die Ratsversammlung gehen, beschließen übrigens die Ausschüsse des Stadtrates, wo die für die jeweiligen Themengebiete zuständigen Stadträtinnen und Stadträte mit den Fachvertretern der Verwaltung beisammensitzen und gemeinsam klären, ob die Vorlage umsetzbar ist, ob es fachliche oder rechtliche Bedenken gibt, ob die Anträge geändert werden müssen oder gar noch weitere Gremien darüber beraten müssen. Der Ausschuss beschließt dann, wenn man alles geklärt hat, den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten oder übernächsten Ratsversammlung zu setzen, wo dann noch einmal debattiert wird und sich in der Abstimmung klärt, ob die Mehrheit dafür ist oder nicht.
Der OBM ist dann übrigens mit seiner Stimme oft das Zünglein an der Waage. Er kann mitdiskutieren und mitstimmen.
Aber er darf dem Stadtrat nicht untersagen, über bestimmte Themen zu diskutieren und abzustimmen. Da hat er, wie Hobusch es formuliert, „ein allzu strenges Regime“ geführt.
Was aus Sicht des OBM auch wieder verstehbar ist: Er hat ja eine zum Teil sehr schwerfällige und widerspenstige Verwaltung an der Backe, die ihm die Umsetzung vieler Themen auch nicht gerade erleichtert. Da würde er sich die Arbeit mit dem Stadtrat gern ein bisschen erleichtern.
Aber das ist weder zielführend noch gesetzeskonform, wie nun das Verwaltungsgericht feststellte.
Dass das eben nicht nur die Grünen betrifft, sondern alle Ratsfraktionen, hatten die Freibeuter durchaus aufmerksam registriert. Mit einem Antrag hatten die Freibeuter den Stadtrat aufgefordert, der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beizutreten. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingerichteten Klage sahen die Freibeuter die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister betroffen.
Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig folgend wird der Oberbürgermeister den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Transparentes Verwaltungshandeln“ (VI-A-03937) in der Ratsversammlung am Mittwoch, 18. Oktober, zur Beschlussfassung zulassen.
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