Anfangs wurde ja in einigen Medien wie wild über eine Bettensteuer in Leipzig diskutiert. Aber schon zu Beginn der Diskussion um eine wie auch immer geartete Abgabe von Übernachtungsgästen für die Sicherung der touristischen Infrastruktur in Leipzig schälte sich die Gästetaxe als logischste Variante heraus. Das bestätigt jetzt auch die Informationsvorlage des Finanzbürgermeisters.

Denn mit der notwendigen Gesetzesänderung im Oktober 2016 haben sächsische Gemeinden, die durch den Tourismus einen besonderen finanziellen Aufwand haben, die Möglichkeit, eine Gästetaxe sowie eine Tourismusabgabe zur Refinanzierung ihrer touristischen Infrastruktur zu erheben.

„Indem die Touristen bzw. Gäste an der Finanzierung der touristischen Einrichtungen und anderer Angebote beteiligt werden, wird die Kostentragungslast auf mehrere Schultern verteilt. Gleichzeitig soll der bei der Kalkulation einer Gästetaxe und/oder Tourismusabgabe berücksichtigungsfähige Aufwand punktuell erweitert werden. Somit wird für die Gemeinden ein Anreiz geschaffen, ihre touristischen Angebote zu erweitern und zu optimieren. Die kommunale Selbstverwaltung wird dadurch insgesamt gestärkt“, betont das Finanzdezernat.

Das nun ganz eindeutig die Gästetaxe zur Einführung empfiehlt. Vorher hat man extra eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben. Die ist noch nicht ganz fertig, es gibt aber erste Fingerzeige.

„Die Vergabe an die Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs erfolgte am 13.06.2017. Das Auftaktgespräch wurde am 29.06.2017 geführt“, so das Finanzdezernat. „Im Gespräch am 16.08.2017 legte die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei einen Zwischenstand dar. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt jetzt auf der Erstellung der Kalkulationsrichtlinie. Dabei verwies sie auf die Schwierigkeit der Abgrenzung der ‚touristischen Nutzung‘ in so einer großen und multistrukturellen Stadt wie Leipzig, die zudem als sogenanntes Oberzentrum ein großes Einzugsgebiet hat. Für die Ermittlung der Kennzahlen für die Kalkulation benötigt die Rechtsanwaltskanzlei weitere Informationen aus dem Dezernat Kultur, dem Amt für Wirtschaftsförderung, dem Amt für Statistik und Wahlen sowie von der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH. Die dazu notwendigen Kontakte wurden vermittelt.“

Der Entwurf des Gutachtens soll jetzt bis zum 30. September vorliegen.

Aber das Finanzdezernat betont auch, dass der größte Vorteil der Gästetaxe gegenüber anderen Modellen in der Zweckbindung liegt. „Damit wird sichergestellt, dass die Einnahmen tatsächlich dem Tourismus zugute kommen. Zudem ist für alle Beteiligten ein einfaches Verwaltungsverfahren möglich, da ein fester, gleich hoher Betrag von allen Abgabenpflichtigen erhoben wird (und) keine Unterscheidung nach dem Grund der Übernachtung (privat oder beruflich) erforderlich ist. Allerdings ist aus Gründen der Transparenz und zur Vermeidung einer Kostenüberdeckung für die Ermittlung der Höhe der Gästetaxe eine Kalkulation zu erstellen. Hier entsteht ein erheblicher Einführungsaufwand. Je höher jedoch jetzt die Qualität der Kalkulation ist, umso günstiger kann die regelmäßig durchzuführende Nachkalkulation sichergestellt werden.“

Dafür braucht es jetzt also die Zuarbeiten vor allem aus dem Kulturdezernat.

Wenn die Zuarbeiten alle da sind, wird – nach Vorlage der Kalkulationsrichtlinie – in der Stadtkämmerei die Kalkulation durchgeführt. „Entsprechend dem Vergabevertrag wird die Kalkulation nachfolgend von der Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs geprüft. Erst danach kann die Höhe der Gästetaxe bestimmt und der Entwurf der Satzung fertiggestellt werden. Dieser Prozess wird vom Beirat ‚Gästetaxe‘ begleitet.“

In diesem Beirat sollen alle vertreten sein, die in Leipzig was mit Tourismus zu tun haben: „City-Verein, DEHOGA, Leipziger Hotelallianz, IHK, Leipzig Tourismus und Marketing GmbH, Amt für Wirtschaftsförderung, Dezernat Kultur, Stadtkämmerei.“

„Mit der Bildung dieses Beirates wird den umfangreichen Bedürfnissen nach Transparenz und Kommunikation entsprochen. Ziel ist es, bereits im Vorfeld eine möglichst hohe Akzeptanz der neuen Abgabe für Übernachtungsgäste bei allen Beteiligten zu erzielen“, betont das Finanzdezernat.

Der nächste Sachstandsbericht soll zum 31. Dezember vorgelegt werden. Mit der Beschlussfassung zur „Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Leipzig“ rechnet Leipzigs Verwaltung nun im 1. Halbjahr 2018.

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