Für Freikäufer Mit der Vorlage zum „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ (Arbeitstitel) auf dem Matthäikirchhof möchte Leipzigs Verwaltung jetzt auch gleich noch den nächsten Beschluss zum „Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal“ durchbringen. Das wird ja notwendig, weil die Verwaltung die Federführung quasi auslagert in die Stiftung Friedliche Revolution. Denn das hatte der Stadtrat so nicht beschlossen.

Aber als OBM Burkhard Jung Anfang des Jahres mit der Idee in die Öffentlichkeit preschte, der Matthäikirchhof könnte so eine Art Freiheits- und Einheitsdenkmal werden, verursachte er eine gehörige Irritation. Denn 2014 hatte der Stadtrat beschlossen, ein neues Wettbewerbsverfahren unter großer Bürgerbeteiligung zu initiieren. Vorhergegangen war der Beschluss, das alte Verfahren zu beenden. Vor allem die Anträge von Linksfraktion und Grünen-Fraktion bilden dafür die Grundlage. Denn wenn man – wie im Linke-Antrag beschlossen – einen breiten Beteiligungsprozess für das neue Verfahren will, braucht man jemanden, der das organisiert. Das stand im Grünen-Antrag von 2015: „Für den Start eines breiten Beteiligungsprozesses über die Gestaltung des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum werden im Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 50.000 Euro eingestellt.“

Dazu kam es damals noch nicht.

Die Mittel wurden erst im Doppelhaushalt 2017/2018 bewilligt.

Und was jetzt im Beschluss zum Beschluss zum „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ (Arbeitstitel) steht, klingt auch erst mal so ungefähr: „Die Ratsversammlung hat den Oberbürgermeister mit Ratsbeschlüssen von 2014 und 2015 beauftragt, nach der gescheiterten Realisierung eines Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals im Ergebnis eines internationalen Wettbewerbs von 2011 an der würdigen Erinnerung der Friedlichen Revolution vom Herbst 1989 im öffentlichen Raum festzuhalten und zu gegebener Zeit nach einem breiten Beteiligungsprozess einen neuen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Sie hat dafür auf zwei Haushaltsjahre verteilt jeweils Mittel eingestellt, sowie mit Haushaltsbeschluss 2017/2018 der Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Dezernat Kultur/Kulturamt ab Oktober 2017 zugestimmt. Das Besetzungsverfahren ist in Vorbereitung.“

Und dann wird es seltsam. Denn dann stellt die Verwaltung etwas fest, was der Sache eine völlig neue Wendung gibt – just die Wendung, die OBM Jung dem Verfahren gegeben hat, als er kurzerhand der Stiftung Friedliche Revolution die Federführung übergab: „Im Ergebnis des durchgeführten und beendeten Verfahrens war u. a. festgestellt worden, dass für den Prozess des Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals und dessen Akzeptanz in der Bürgerschaft der Stadtverwaltung ein Partner aus der Zivilgesellschaft fehlte.“

Davon ist in den Beschlüssen zum Wettbewerb bislang nichts zu lesen. Dort wird die breite Bürgerbeteiligung angemahnt. Und zwar frühzeitig, so wie im Grünen-Antrag zu lesen: „Die vollständigen Mittel werden freigegeben, wenn – die Dezernate IV (Federführung) und VI mit der Zielstellung 1. Halbjahr 2015 ein Grundkonzept, in dem neben einer exakten Beschreibung des Beteiligungsgegenstandes (Formulierung der Zielstellung) auch die für den Prozess notwendigen finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen aufgezeigt werden, erarbeitet haben – dieses Konzept nach verwaltungsinterner Bestätigung dem Begleitgremium und mittels eines in dem Konzept vorgesehenen geeigneten Formats der Bürgerschaft vermittelt wurde sowie der Stadtrat dem Grundkonzept gemäß RBV-2127 Beschlusspunkt 2 zugestimmt hat.“

Das Grundkonzept gibt es noch nicht. Was den Schritt, die Sache jetzt der Stiftung Friedliche Revolution zu übergeben, zumindest seltsam erscheinen lässt. Warum nicht dem Bund Bildender Künstler? Hat man dort nicht mehr Kompetenzen für so ein Projekt?

„Die Stadtverwaltung sieht in der Stiftung Friedliche Revolution, die sich seit langem für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig engagiert, den starken Partner in der Zivilgesellschaft und geeigneten Akteur für die Entwicklung und Durchführung eines Beteiligungsprozesses mit dem Ziel der Erarbeitung eines Verfahrensvorschlages für den Stadtrat“, meint jetzt die Verwaltung. Und will die Gelder, die eigentlich erst nach konzeptioneller Klärung verausgabt werden sollten, schon jetzt an die Stiftung übergehen lassen: „Der Stiftung sollen dafür in den Jahren 2017 und 2018 aus bereits im Haushalt eingestellten Mitteln jeweils 40.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.“

Aber weder das Grundkonzept steht noch ist der Beteiligungsgegenstand beschrieben. Nicht einmal der mögliche Standort ist klar, denn der Matthäikirchhof war ja auch wieder „nur so eine Idee“: „Der Standort für ein künftiges Denkmal ist dabei völlig frei. Der Vorschlag, ihn mit der Entwicklung des Matthäikirchhof zu verbinden, ist lediglich eine Idee, die im weiteren Verfahren mit betrachtet werden kann.“

Deutlicher kann mal wohl nicht beschreiben, dass man wieder genauso nackt dasteht wie 2011: Keine Idee, keine Vision, nicht mal ein zwingender Standort. Aber auch kein Mut, einen echten künstlerischen Wettbewerb draus zu machen.

Das sieht wieder ganz nach einem ähnlich gebauten Debakel aus, wie schon einmal erlebt. Vertraglich gesichert natürlich.

„Zwischen der Stiftung Friedliche Revolution und der Stadt Leipzig wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen“, heißt es in der Beschlussvorlage. „Die Stiftung Friedliche Revolution stimmt ihren Verfahrensvorschlag mit dem Begleitgremium Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal ab.“

Nur eins steht seit 2014 fest: Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist aus dem Spiel.

Der Grünen-Antrag, der 2015 beschlossen wurde.

Der 2014 beschlossene Antrag der Linksfraktion.

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