Gastronomen müssen künftig für Wärmestrahler zahlen. Dies hat der Stadtrat auf Antrag der CDU beschlossen. Ausgangspunkt war ein Antrag von Linken und Grünen, die ein vollständiges Verbot gefordert hatten. Dieses Vorhaben fand jedoch keine Mehrheit, die Verwaltung bezeichnete eine solche Regelung gar als rechtswidrig.
Einmal mehr stand im Stadtrat das Thema Wärmestrahler auf der Tagesordnung. Beim vorherigen Mal war es von eben jener kurzfristig gestrichen worden. Linke und Grüne wollten die Sondernutzungssatzung der Stadt ergänzen, mit dem Ziel, dass im öffentlichen Raum keine mit Gas oder Elektrizität betriebenen Wärmestrahler mehr aufgestellt werden dürfen.
Sie argumentierten, dass die Vorrichtungen in der Satzung generell nicht erwähnt und somit „ohne rechtliche Grundlage aufgestellt“ würden. Das angestrebte Verbot begründeten sie damit, dass Wärmestrahler für die Umwelt schädlich seien. Im gemeinsamen Antrag heißt es: „Den Belangen des Umweltschutzes und der Luftreinhaltung für die Allgemeinheit sollte eine höhere Priorität eingeräumt werden als der künstlichen Erweiterung gastronomisch genutzter Flächen und gewinnmaximierender Belange.“
Die Stadtverwaltung bewertete ein Verbot als rechtswidrig. Nach ihren Angaben dürften gemäß Rechtsprechung „Erlaubnisse nur aus spezifisch straßenrechtlichen Erwägungen versagt werden“. Die Verwaltung schlug jedoch vor, für die Nutzung künftig eine Gebühr zu erheben.
Ein Alternativvorschlag kam von der SPD. Diese wollte Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) damit beauftragen, mit Gastronomen und Verbänden eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erarbeiten, wonach für jeden aufgestellten Wärmestrahler jährlich ein Baum gepflanzt werden soll. Die CDU formulierte eine Mischung aus beiden Vorschlägen: Sie regte an, das städtische Budget für Baumpflanzungen ab 2018 um jenen Betrag zu erhöhen, der durch eine mögliche Aufstellgebühr eingenommen wird. Die Freibeuter-Fraktion beantragte zudem, jene Wärmestrahler, die mit regenerativem Strom oder Gas betrieben werden, von der Regelung auszunehmen.
Im Stadtrat folgte eine fast einstündige Debatte zu diesem Thema. Franziska Riekewald (Linke) stellte zunächst fest: „Wärmestrahler sind umweltschädlich. Darin sind wir uns sicherlich einig.“ Doch dafür erntete sie ein vereinzeltes „Nein.“ Weiter führte sie aus: „Heizpilze konterkarieren andere mit Steuermitteln finanzierte Maßnahmen zur Luftreinhaltung.“ Sie verwies auf Städte, aus denen Wärmestrahler bereits seit Jahren verschwunden seien. „Dort gab es keinen Niedergang der Gastronomie.“
Andreas Geisler (SPD) kam auf den Antrag der Freibeuter zu sprechen: „Der Verwaltungsaufwand scheint uns nicht beherrschbar.“ Aus deren Fraktion wiederum sprach Naomi-Pia Witte und schilderte ihre eigene Umweltbilanz. Sie fahre oder fliege nicht mit Autos, Schiffen oder Flugzeugen, sitze jedoch gelegentlich auf Freisitzen mit Wärmestrahlern: „Mein ökologischer Fußabdruck ist vermutlich besser als jener der Antragssteller.“ Den Antrag der Linken und Grünen lehne sie ab.
Christian Kriegel (AfD) bezeichnete es als Aufgabe der Stadt, „den guten Ruf der Gastronomie zu verteidigen“. Er schlug einen Betrieb mit Biogas vor, da dieses klimaneutral sei. Für den Fall, dass Gastronomen künftig Gebühren entrichten sollten, befürchte er, dass die Kosten auf Gäste umgelegt werden könnten. Achim Hass (CDU) betonte, dass Wärmestrahler für den Tourismus wichtig seien.
Vor der Beschlussfassung diskutierten die Stadträte noch minutenlang über die Reihenfolge, in der die Anträge abgestimmt werden sollten. Nachdem der SPD-Antrag keine Mehrheit erhalten hatte, bekam die CDU diese für ihren Antrag. Gastronomen müssen demnach künftig für Wärmestrahler zahlen – und die Einnahmen sollen ab 2018 für Baumpflanzungen verwendet werden.
In eigener Sache: Abo-Sommerauktion & Spendenaktion „Zahl doch, was Du willst“
Abo-Sommerauktion & Spendenaktion „Zahl doch, was Du willst“
Keine Kommentare bisher