Es gibt Ereignisse in Leipzig, die finden statt, sorgen kurz für Aufregung, erweisen sich dann aber auch aus polizeilicher Sicht als so unergiebig, dass sie nicht mal zu einer Polizeimeldung werden. Ein solches Ereignis gab es am 30. Juni in Connewitz. Die LVZ berichtete vier Tage später und versuchte die Sache zu irgendetwas Wichtigem aufzublasen.

Und da die linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel dieses Blatt emsig liest – insbesondere auf Nachrichten zu ihrem Wahlkiez Connewitz hin – fiel ihr die Meldung dann doch irgendwie auf. In ihrer Landtagsanfrage dazu zitiert sie:

„In der Leipziger Volkszeitung vom 4. Juli 2017 heißt es zu Vorfällen am Abend des 30.06.2017 in Leipzig-Connewitz: ,Wie berichtet, hatten am vergangenen Freitag 80 teils vermummte Extremisten in Connewitz Mülltonnen angezündet und einen mit Fahrgästen besetzten Bus der Linie 70 mit Feuerwerkskörpern attackiert. Die Polizei bestätigte am Montag Berichte, wonach am Straßenrand auch eine 30 Zentimeter lange Rohrbombe entdeckt wurde. Diese sei allerdings noch nicht fertig gewesen, hätte aber dennoch Schaden anrichten können.‘“

Eine Rohrbombe in Connewitz!

Ha, nun haben wir die Schlawiner!

Jetzt basteln sie Bomben.

Das haben wir ja schon immer geahnt.

Und so fragte die Landtagsabgeordnete aus Leipzig bei der sächsischen Staatsregierung an: „Welche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass es sich bei dem o. g. Fund tatsächlich um eine Rohrbombe handelt? (Beschaffenheit des Materials, Vorhandensein von Sprengsubstanzen und eines Zünders, etc). Welche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass dieses Fundstück tatsächlich durch die Personen mitgeführt wurde, die am späten Abend des 30.06.2017 in Connewitz randaliert haben? Welche Informationen liegen der Staatsregierung über die politischen Hintergründe der Vorfälle am späten Abend des 30.06.2017 vor? Welche und wie viele Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit diesen Ereignissen eingeleitet? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln).“

Denn so wie das da in der Zeitung zu lesen war, war Connewitz ja augenscheinlich nur knapp an einem Bombenanschlag vorbeigeschrammt.

War es das?

Die Antwort von Innenminister Markus Ulbig ist zwar sehr lang. Aber der größte Teil der Antwort beschäftigt sich mit der Erklärung, warum er auf den Großteil der Fragen nicht antworten kann oder möchte. Es handele sich um „ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren, dessen Untersuchungen erst am Anfang stehen. Eine vollständige Beantwortung der Fragen würde die Ermittlungen gefährden. Insbesondere bestünde dabei die Gefahr, dass dadurch Täterwissen preisgegeben würde, was einer späteren Beweisführung und damit auch dem Ziel des Ermittlungsverfahrens entgegenstünde.“

Die einzige Auskunft, die er gibt, lautet so: „Im Zusammenhang mit den angefragten Ereignissen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs gem. § 125a StGB gegen Unbekannt eingeleitet. Am Ereignisort wurden mehrere etwa 15 Zentimeter lange Metallzylinder aufgefunden, die einen Durchmesser von drei Zentimeter hatten, mit brennbaren Stoffen gefüllt und zum Teil bereits abgebrannt waren.“

Das wäre das schon eine sehr lütte Rohrbombe gewesen. Aber aus der Online-Meldung zu dem „Tumult“, wie es die LVZ nennt, ist die Rohrbombe dann verschwunden und wurde durch das ersetzt, was aus der Gruppe der lautstark feiernden Leute wohl wirklich geworfen wurde: Böller. Und bengalisches Feuer (fußballtechnisch: Bengalos) wurde wohl auch abgefackelt. Einige Böller wurden auch gegen einen LVB-Linienbus losgelassen, weswegen die LVB dann Umleitung fuhr. Einige Teilnehmer der nächtlichen Party waren augenscheinlich wieder mal völlig besoffen und haben auch gleich noch einige Container angezündet. Von zehn Stück ist die Rede. Genug Anlass für einen nächtlichen Polizeieinsatz mit Hubschrauber.

Einige der so lautstark Feiernden hatten sich augenscheinlich auch noch vermummt. Also eine ziemlich tumultarische Party auf der Wolfgang-Heinze-Straße, bei der am Ende zehn abgefackelte Container stehen und die Reste etlicher Bengalos am Straßenrand.

Das eingeleitete Strafverfahren richtet sich „wegen schweren Landfriedensbruchs gem. § 125a StGB gegen Unbekannt“.

Viel Lärm, viel Rauch. Keine Rohrbombe.

Plopp.

Die komplette Antwort von Innenminister Markus Ulbig. Drs. 10104

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