Es gibt Ereignisse in Leipzig, die finden statt, sorgen kurz fรผr Aufregung, erweisen sich dann aber auch aus polizeilicher Sicht als so unergiebig, dass sie nicht mal zu einer Polizeimeldung werden. Ein solches Ereignis gab es am 30. Juni in Connewitz. Die LVZ berichtete vier Tage spรคter und versuchte die Sache zu irgendetwas Wichtigem aufzublasen.

Und da die linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel dieses Blatt emsig liest โ€“ insbesondere auf Nachrichten zu ihrem Wahlkiez Connewitz hin โ€“ fiel ihr die Meldung dann doch irgendwie auf. In ihrer Landtagsanfrage dazu zitiert sie:

โ€žIn der Leipziger Volkszeitung vom 4. Juli 2017 heiรŸt es zu Vorfรคllen am Abend des 30.06.2017 in Leipzig-Connewitz: ,Wie berichtet, hatten am vergangenen Freitag 80 teils vermummte Extremisten in Connewitz Mรผlltonnen angezรผndet und einen mit Fahrgรคsten besetzten Bus der Linie 70 mit Feuerwerkskรถrpern attackiert. Die Polizei bestรคtigte am Montag Berichte, wonach am StraรŸenrand auch eine 30 Zentimeter lange Rohrbombe entdeckt wurde. Diese sei allerdings noch nicht fertig gewesen, hรคtte aber dennoch Schaden anrichten kรถnnen.โ€˜โ€œ

Eine Rohrbombe in Connewitz!

Ha, nun haben wir die Schlawiner!

Jetzt basteln sie Bomben.

Das haben wir ja schon immer geahnt.

Und so fragte die Landtagsabgeordnete aus Leipzig bei der sรคchsischen Staatsregierung an: โ€žWelche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass es sich bei dem o. g. Fund tatsรคchlich um eine Rohrbombe handelt? (Beschaffenheit des Materials, Vorhandensein von Sprengsubstanzen und eines Zรผnders, etc). Welche Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass dieses Fundstรผck tatsรคchlich durch die Personen mitgefรผhrt wurde, die am spรคten Abend des 30.06.2017 in Connewitz randaliert haben? Welche Informationen liegen der Staatsregierung รผber die politischen Hintergrรผnde der Vorfรคlle am spรคten Abend des 30.06.2017 vor? Welche und wie viele Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit diesen Ereignissen eingeleitet? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlรผsseln).โ€œ

Denn so wie das da in der Zeitung zu lesen war, war Connewitz ja augenscheinlich nur knapp an einem Bombenanschlag vorbeigeschrammt.

War es das?

Die Antwort von Innenminister Markus Ulbig ist zwar sehr lang. Aber der grรถรŸte Teil der Antwort beschรคftigt sich mit der Erklรคrung, warum er auf den GroรŸteil der Fragen nicht antworten kann oder mรถchte. Es handele sich um โ€žein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren, dessen Untersuchungen erst am Anfang stehen. Eine vollstรคndige Beantwortung der Fragen wรผrde die Ermittlungen gefรคhrden. Insbesondere bestรผnde dabei die Gefahr, dass dadurch Tรคterwissen preisgegeben wรผrde, was einer spรคteren Beweisfรผhrung und damit auch dem Ziel des Ermittlungsverfahrens entgegenstรผnde.โ€œ

Die einzige Auskunft, die er gibt, lautet so: โ€žIm Zusammenhang mit den angefragten Ereignissen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs gem. ยง 125a StGB gegen Unbekannt eingeleitet. Am Ereignisort wurden mehrere etwa 15 Zentimeter lange Metallzylinder aufgefunden, die einen Durchmesser von drei Zentimeter hatten, mit brennbaren Stoffen gefรผllt und zum Teil bereits abgebrannt waren.โ€œ

Das wรคre das schon eine sehr lรผtte Rohrbombe gewesen. Aber aus der Online-Meldung zu dem โ€žTumultโ€œ, wie es die LVZ nennt, ist die Rohrbombe dann verschwunden und wurde durch das ersetzt, was aus der Gruppe der lautstark feiernden Leute wohl wirklich geworfen wurde: Bรถller. Und bengalisches Feuer (fuรŸballtechnisch: Bengalos) wurde wohl auch abgefackelt. Einige Bรถller wurden auch gegen einen LVB-Linienbus losgelassen, weswegen die LVB dann Umleitung fuhr. Einige Teilnehmer der nรคchtlichen Party waren augenscheinlich wieder mal vรถllig besoffen und haben auch gleich noch einige Container angezรผndet. Von zehn Stรผck ist die Rede. Genug Anlass fรผr einen nรคchtlichen Polizeieinsatz mit Hubschrauber.

Einige der so lautstark Feiernden hatten sich augenscheinlich auch noch vermummt. Also eine ziemlich tumultarische Party auf der Wolfgang-Heinze-StraรŸe, bei der am Ende zehn abgefackelte Container stehen und die Reste etlicher Bengalos am StraรŸenrand.

Das eingeleitete Strafverfahren richtet sich โ€žwegen schweren Landfriedensbruchs gem. ยง 125a StGB gegen Unbekanntโ€œ.

Viel Lรคrm, viel Rauch. Keine Rohrbombe.

Plopp.

Die komplette Antwort von Innenminister Markus Ulbig. Drs. 10104

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