Es klang richtig gut, als Leipzigs Verwaltung 2016 ankündigte, ab dem 1. 1. 2017 die Gesundheitskarte für Asylbewerber einführen zu wollen. Wenn schon der Freistaat mauert und sich dem Thema verweigert, müsste eben die Stadt selbst die Verträge mit den Krankenkassen machen. Aber die Ernüchterung gab es nach einer Landtagsanfrage von Juliane Nagel.

“Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Abschluss von Verträgen über die Einführung von Versichertenkarten für Leistungsberechtigte nach den §§ 1 und la des Asylbewerberleistungsgesetzes auf kommunaler Ebene?”, hatte die Linken-Abgeordnete aus Leipzig in einem größeren Fragenpaket zu Leistungen für Asylbewerber gefragt. Dass die sächsische Staatsregierung sich seit 2015 gegen die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber sperrt, ist ja bekannt.

An der starren Haltung hat sich nichts geändert, wie Innenminister Markus Ulbig (CDU) bestätigte: “Rechtsgrundlage für die Übernahme der Krankenbehandlung für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG ist § 264 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Danach ist Voraussetzung für eine entsprechende Abschlussverpflichtung einer Krankenkasse eine Aufforderung durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte oberste Landesbehörde. Eine solche Aufforderung ist bisher nicht erfolgt und für die nähere Zukunft auch nicht beabsichtigt.”

Und dann die Aussage, die die Landtagsabgeordnete und Leipziger Stadträtin doch verblüffte: “Es beabsichtigt zudem nach Kenntnisstand der Staatsregierung derzeit kein kommunaler Träger einer Unterbringungsbehörde einen entsprechenden Vertragsschluss.”

War das nicht eigentlich genau so in Leipzig verkündet? Sollte nicht am 1. Januar schon diese Gesundheitskarte eingeführt werden?

Die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat ist entsprechend verblüfft.

“Auf Anfrage der Linksfraktion VI-F-03122 antwortete die Stadtverwaltung in der Ratsversammlung im August 2016, dass die Stadt Leipzig die elektronische Gesundheitskarte für die Leistungsberechtigten nach § 3 AsylbLG zum 1.1.2017 einführen würde. Demnach würden Gespräche mit verschiedenen Krankenkassen geführt werden”, stellt die Linkfraktion nun in einer Anfrage an die Leipziger Verwaltung fest.

“In Antwort auf eine parlamentarische Anfrage auf Landesebene antwortete der sächsische Innenminister im April 2017: Rechtsgrundlage für die Übernahme der Krankenbehandlung für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG ist § 264 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Danach ist Voraussetzung für eine entsprechende Abschlussverpflichtung einer Krankenkasse eine Aufforderung durch die Landesregierung oder die von ihr beauftragte oberste Landesbehörde. Eine solche Aufforderung ist bisher nicht erfolgt und für die nähere Zukunft auch nicht beabsichtigt. Es beabsichtigt zudem nach Kenntnisstand der Staatsregierung derzeit kein kommunaler Träger einer Unterbringungsbehörde einen entsprechenden Vertragsschluss.”

Ist also außer der Ankündigung nichts passiert? Hat Leipzigs Sozialdezernat vielleicht die Rechtslage sogar falsch eingeschätzt und kann gar nicht tätig werden, solange sich die Landesregierung verweigert? Und klingt Ulbigs Antwort nicht danach, als hätte Leipzig nicht mal in Dresden angefragt, ob sie die Gesundheitskarte für Asylbewerber eigenständig einführen darf? Oder ist die Anfrage irgendwo bei einem nicht vorhandenen Sachbearbeiter gelandet und wurde auch Markus Ulbig deshalb nicht zur Kenntnis gebracht?

Und so bittet die Linksfraktion in der nächsten Ratsversammlung am 17. Mai um die Beantwortung zweier kleiner Fragen, die da lauten:

“Wie weit sind die Verhandlungen der Stadtverwaltung mit Krankenkassen über die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete gediehen? Wann wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt?

Wie bewertete die Stadtverwaltung die Aussagen der Landesebene? Ist für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf kommunaler Ebene eine Genehmigung durch die Landesebene einzuholen?”

Und dann wird es spannend, wenn doch der Innenminister so herrlich stur sein kann in seinem “Nein”.

Landtagsanfrage von Juliane Nagel (Die Linke) “Leistungsberechtigte nach § 2 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz”. Drs. 8974

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