„Stadt auf dem rechten Auge blind“, benutzen die Grünen in ihrer Stellungnahme zu einer Antwort aus dem Ordnungsdezernat eine nun mittlerweile ziemlich abgelatschte Floskel. Sie würde suggerieren, dass Leipzigs Ordnungsamt aus lauter Blindheit so agiert, wie es gegen Demonstranten in Leipzig agiert. Aber ein Verdacht liegt in der Luft: Vielleicht agiert es nach Parteiausrichtung – und verfolgt lieber Linke als Rechte.
Mit ihrer Anfrage hatte die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat herauszubekommen versucht, wie das Leipziger Ordnungsamt mit Bußgeldverfahren im Umfeld diverser Demonstrationen in den letzten zwei Jahren umging. Das Ergebnis war dann auch für den Fraktionsvorsitzenden Norman Volger recht verblüffend: „Es kann nicht sein was nicht sein darf. Offensichtlich misst die Landesdirektion und die Stadt Leipzig mit zweierlei Maß, wenn es um Ordnungswidrigkeiten bei LEGIDA und Anti-LEGIDA Demonstrationen geht.“
Als Vergleich dienen vor allem zwei in der Anfrage aufgeführte Demonstrationen. Die erste war sogar ganz offiziell verboten worden.
Am 9. Februar 2015 gab es ein rechtskräftiges Verbot der LEGIDA-Versammlung mit Begründung des Polizeinotstands.
Da es polizeilichen Notstand in Sachsen von der CDU-Landesregierung aber offiziell nicht geben darf, äußerte die Landesdirektion Zweifel an dem Versammlungsverbot und mischte sich politisch ein, kritisiert Volger. Als Ergebnis seien dann im vorauseilenden Gehorsam von der Stadt Leipzig von 141 Anzeigen nicht eine mit einem Bußgeld belegt worden, obwohl gegen das Versammlungsverbot von LEGIDA im Vorfeld keinerlei Rechtsmittel eingelegt worden war.
Dagegen wurden am 2. Mai 2016 bei einer Anti-LEGIDA-Sitzblockade trotz erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Polizeiverfügung 142 Ordnungsgelder von mehreren hundert Euro verhängt, obwohl LEGIDA einfach um die Sitzenden herumgeführt wurde.
Diesmal blieb es still in der Landesdirektion, stellt Volger fest: „Man könnte den Eindruck gewinnen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Was auch der Fall vom 12.12.2015, der mich persönlich betrifft, zeigt. Dabei wurde mir zu Unrecht ein Ordnungsgeld auferlegt. Trotz mehrfacher rechtsanwaltlicher Hinweise, dass dies weder rechtmäßig war, noch dass ich überhaupt der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sein kann, wurde mir ein Gerichtsverfahren angehängt, das selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft kassiert wurde. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde in Stellungnahmen zum Verfahren von politischer Gesinnung geredet und mit einer eindeutigen Falschbehauptung gearbeitet.“
Man merkt, wie frustriert der ordnungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion mittlerweile ist, denn die unter falschen Voraussetzungen verhängten Bußgelder wird man nur mit erheblichen Anwaltskosten vor Gericht wieder los. Wenn dann gar noch eigentlich zur Unparteilichkeit verpflichtete Mitarbeiter der Stadtverwaltung von „politischer Gesinnung“ reden, haben sie ihre Kompetenzen schon längst überschritten.
Da das aber von ihren Vorgesetzten gedeckt wird, steht auch die Frage im Raum, ob die zuständigen Vorgesetzten ihrer Aufsichtspflicht überhaupt noch nachkommen. Wer die Ordnungsarbeit einer Stadt zum parteipolitischen Instrument macht, zerstört auch die Glaubwürdigkeit amtlicher Handlungen.
„Die Stadtverwaltung muss sich schon fragen lassen, ob es in den drei beschriebenen Fällen nicht relevant ist, wer tatsächliche oder angebliche Ordnungswidrigkeiten begeht und ob hier möglicherweise ‚Linke‘ mit Verfolgungseifer überzogen und ‚Rechte‘ in Ruhe gelassen werden“, formuliert Volger seine Frage.
Die Anfrage der Grünen und die Antworten des Ordnungsdezernats.
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Bei der Ãœberschrift dachte ich erst, es ginge um die selektive Behandlung von z. B. Parkverstößen in bestimmten Gegenden (z. B. Gustav-Adolf-Straße, wo Slalomfahren um die in 3er-Reihen parkenden Karossen angesagt ist, Radfahrer in Lebensgefahr schweben und noch nie ein Abschleppwagen oder auch nur “Knöllchen” gesichtet wurde, während man anderenorts schon beim etwas dichter am Kreuzungsbereich parken mit einem Zettel hinter dem Scheibenwischer rechnen muss)…
Aber das hier ist natürlich noch ein größerer Skandal!