In Leipzigs Politik hat man immer wieder ein déjà vu. Und hätten wir 2014 nicht alles aufgeschrieben, wie die anderen Ratsfraktionen dem Linke-Antrag zur Beendigung des Wettbewerbs um das „Freiheits- und Einheitsdenkmal“ die Zähne zogen, man würde es im ganzen Ratsinformationssystem nicht finden. Ratsbeschlüsse haben dort keine Geschichte. Und alle Fehler fängt man drei Jahre später aufs Neue an.
Irgendjemand war sich damals ganz sicher, dass man der Verwaltung – nachdem sie den Wettbewerb um das Denkmal schon einmal gründlich vergeigt hat – eine zweite Chance einräumen müsste. Die ja bekanntlich OBM Burkhard Jung gleich im Februar 2017 wieder versiebte, weil er der felsenfesten Ansicht war, dass er vorgeben muss, wohin der Schimmel trabt. Jetzt wird sich die nächsten Jahre alles um die Aufpolierung des Matthäikirchhofs zur Diktatur-Erinnerungsstätte drehen. Von der Erwartung, der 2014 beschlossene Punkt 2 würde diesmal ernst genommen, ist wieder nur eine Farce geblieben.
„In einem breiten Beteiligungsprozess wird über die Gestaltung des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum entschieden“, hieß der Punkt. Und der stand eindeutig vor Punkt 3: „Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat zu gegebener Zeit einen entsprechenden Verfahrensvorschlag vor.“
Der Punkt ist eindeutig: Die Verwaltung sollte einen Verfahrensvorschlag zu einem breiten Beteiligungsprozess machen, nicht schon wieder selbst alles bestimmen und danach irgendwen befragen lassen.
Mit Bürgerbeteiligung hat Leipzigs Verwaltung nicht wirklich viel am Hut.
Das wird jetzt auch deutlich, wenn der Antrag der Linksfraktion, jetzt wirklich mal die Leipziger darüber abstimmen zu lassen, ob sie ein Denkmal wollen oder nicht, zerredet wird.
Mit falschen Argumenten übrigens. Die Angst der Ämterebene, auch nur ein Fitzelchen Macht aus der Hand zu geben, ist riesengroß.
„Der Leipziger Stadtrat hatte mit Beschluss vom 18. Mai 2011 den Oberbürgermeister beauftragt, einen künstlerischen Wettbewerb zum Freiheits- und Einheitsdenkmal für den Standort Wilhelm-Leuschner-Platz auszuloben und durchzuführen“, heißt es in der Stellungnahme des Kulturdezernats. „Nach verschiedenen Bürgerbeteiligungsprozessen (repräsentative Bürgerumfrage, Werkstattphase mit Jugendlichen und Experten, Bürgerforum) wurde der Wettbewerb am 09.10.2011 ausgelobt.“
Diese Aussage ist falsch: Es gab nie eine „repräsentative Bürgerumfrage“. Daran müssten sich ja gerade die Linken erinnern können, die genau das die ganze Zeit gefordert (und nicht bekommen) haben. Ein paar nicht repräsentative Herumfragereien gab es. Die aber eh schon wieder Makulatur waren, als die Verwaltung meinte, die Konzeption eines solchen Denkmals nun mit Jugendlichen und den extra von ihr eingeladenen „Experten“ auf den Weg bringen zu können. Das Ergebnis war eine Ausschreibung, die an Dilettantismus nicht zu überbieten war.
Und dann machten dennoch mindestens drei kompetente Teams mit, die durchaus interessante Platzgestaltungen für den Wilhelm-Leuschner-Platz vorlegten.
Und dann meinte Leipzigs Verwaltungsspitze tatsächlich, am Jury-Urteil herumdoktern zu müssen. Und sie fasst das jetzt in der Stellungnahme in dem lapidaren Satz zusammen: „In diesem Zeitraum kam es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Verfassern des Entwurfs des 1. Preises, die zu erheblichen Verzögerungen im Verfahren führten.“
Das ist geradezu perfide. Als wenn die Sieger der ersten Wettbewerbsrunde daran schuld waren, dass in der zweiten Runde die normalen Wettbewerbsregeln nicht mehr eingehalten wurden. Die Stellungnahme ist das beredte Zeugnis dafür, dass Leipzigs Verwaltungsstruktur aus dem Desaster des ersten Wettbewerbs wirklich nichts gelernt hat.
„Der Stadtrat hat der Verwaltung mit diesem Beschluss aber auch den klaren Auftrag erteilt, an der Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig festzuhalten (RBV-2127/14)“, liest die Verwaltung jetzt aus dem Beschluss von 2014 heraus.
Und so macht man nun weiter. Aber überhaupt nicht so, wie 2014 beschlossen: „Im Haushalt 2017/2018 sind jeweils 50.000 Euro für ein neues Beteiligungsverfahren eingestellt worden. Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Moderation des neuen Prozesses in die Hände eines Akteurs aus der Zivilgesellschaft zu legen. Sie ist darüber mit der Stiftung Friedliche Revolution im Gespräch. Ziel ist es, nach einem breiten Beteiligungsprozess zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution im Jahr 2019 einen Meilenstein auf dem Weg zu einem Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal erreicht zu haben.“
Da
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Demokratie kostet Geld. Wer das nicht ausgeben will, muß eine andere Staatsform wählen.
Demokratie in der Ausformung als Monarchie ist für die Verwaltung (kommunalpolitisch auch für den Bürgermeister, weil Chef des Gemeinderates) zwar praktisch, aber keine Demokratie mehr.
I.Ü. wird auch an diesem Beispiel deutlich, daß daß wir in einem Über-/Unterordnungssystem Staat vs. Bürger leben, das von der Verwaltung auch konsequent durchgezogen wird. Alles Gerede von Bürgerfreundlichkeit, Beteiligung u.dgl.m. ist nur das – Gerede.
Bestenfalls.
Sieht man sich den sogenannten Charta 2030-Prozeß und den Initiator, die sogenannte Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland (Leipzig mit Rosenthal als Chef des sogenannten GRL führend beteiligt), dieses nichtexistente obskure Verwaltungskonstrukt, an, bei dem die Bürger ihre Meinung über Sachen äußern sollten, zu denen sie rechtlich nichts zu sagen haben und/oder die schon lange fertiggestellt wurden und wenn die Meinung abweichend von der der Verwaltung war, ignoriert wurde, dann wird vermeintliche “Beteiligung” zum Gegenteil und Macht(mißbrauchs)instrument.
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