Am Mittwoch, 8. März, ist Internationaler Frauentag. Ein guter Merkstein, um auch mal ins eigene Städtchen zu schauen. Die Grünen-Fraktion im Stadtrat nutzt die Gelegenheit, eine richtige „Frauenförderung in städtischen Unternehmen“ anzumahnen. Und die Installation von Frauenbeauftragten. Denn eine muss sich kümmern.
„In Leipzig gibt es rund 100 städtische Unternehmen mit etwa 15.000 Beschäftigten“, benennen die Grünen die Zahlen, um die es geht. „Während für den öffentlichen Dienst mit seinen rund 6.000 Beschäftigten die gesetzliche Pflicht zur Benennung von Frauenbeauftragten und Erstellung von Frauenförderplänen besteht, gelten diese nicht für die großen Teile der Verwaltung, die in Eigenbetrieben und Unternehmen ausgegliedert sind. Denn für diese bestehen in Sachsen aktuell keine Vorgaben. Gleichwohl werden mit der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen solche Vorgaben für Beteiligungsunternehmen erwartet. Mit der Einrichtung einer Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände ist gezielte Personalentwicklung nur folgerichtig.“
Es wäre also nur die Vorwegnahme von etwas, was irgendwann der sächsische Gesetzgeber sowieso beschließen wird. Aber Gründe zum Warten gibt es eigentlich nicht.
Und so beantragen die Grünen: „Die Beteiligungsunternehmen der L-Gruppe, die LWB GmbH und die Sankt Georg gGMBH werden aufgefordert, zukünftig Frauenförderpläne aufzulegen und eine Frauenbeauftragte, angesiedelt bei den Geschäftsführungen, im Unternehmen zu etablieren. Der Oberbürgermeister wird in seiner Rolle als Gesellschafter beauftragt, eine entsprechende zeitnahe Umsetzung zu begleiten. Die Unternehmen werden aufgefordert, über die Umsetzung jährlich im Berichtswesen des Unternehmens Bericht zu erstatten.“
Dabei geht es nicht nur um Frauenkarrieren, wie die Grünen betonen.
„Städtische Unternehmen haben eine gesellschaftspolitische Vorbildwirkung“, betonen sie. Und: „Aufgabe von Frauenbeauftragten ist die Begleitung und Beratung der Entscheidungsebene, hier also der Geschäftsführungen, in Fragen der Situation der weiblichen Beschäftigten. Ziel soll die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen und guter Arbeitsorganisation für Frauen und gute Personalentwicklung von Frauen sein. Mit dem Frauenförderplan sollen gezielt Maßnahmen beschrieben und durchgesetzt werden, die zur Gleichstellung von Männern und Frauen nötig sind. Dabei kommt dem Berichtswesen hohe Bedeutung zu: erst mit der Erfassung geschlechtsspezifischer Daten kann die Situation der Frauen und abgeleitet daraus der Grad der Gleichstellung von Frauen in den Unternehmen sichtbar gemacht werden.“
Und sie erinnern an einen kameraträchtigen Augenblick, als Burkhard Jung selbst das Thema mit seiner Unterschrift besiegelte: „Die Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Europa, nach dem Ratsbeschluss am 2. Juli 2012 vom Oberbürgermeister unterzeichnet, sieht im Artikel 11 ‚Rolle als Arbeitgeber‘ und im Artikel 27 ‚wirtschaftliche Entwicklung‘ entsprechende Selbstverpflichtungen.“
Nur die Jahreszahl erschreckt: Fünf Jahre ist das schon her. Und es gibt wirklich noch keine ordentlichen Frauenförderungskonzepte in den Leipziger Kommunalunternehmen? Hat da jemand geschlafen?
„Abschließend sei darauf verwiesen, dass kommunale Unternehmen in der Gleichstellung von Frauen und Männern eine wesentliche Rolle spielen“, fügen die Grünen noch hinzu, um der Sache Nachdruck zu verleihen. „In kommunalen Unternehmen werden 54 % der öffentlichen Investitionen geleistet und 59 % der öffentlichen Verschuldung geschultert.“ So stehe es jedenfalls im kommunalen Finanzreport. Und meistens ist es ja in Leipzig so: Die Schulden, die die Männer aufgehäuft haben, müssen dann die Frauen mit viel Gefühl abbauen.
Der Grünen-Antrag „Frauenförderung in städtischen Unternehmen“
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