Leipzig wird die vom Freistaat bereitgestellten Fördermittel für sozialen Wohnraum in Anspruch nehmen. Die Vorlage dazu beschäftigt jetzt den Stadtrat. Im Januar hat die Stadt ganz offiziell „einen Antrag auf Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2017 in Höhe von 20 Millionen Euro bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt.“ Das ist die erste Tranche. Aber eigentlich viel zu wenig.

Denn davon könnten – so hatte es OBM Burkhard Jung noch im Herbst vorgerechnet – bestenfalls 200 mietpreisgestützte Wohnungen gebaut werden. Viel zu wenig für den Leipziger Bedarf, auch wenn die Verwaltung mittlerweile davon ausgeht, dass auch private Bauherren in der Lage sind, preiswerte Wohnungen für den Markt bereitzustellen.

In der Vorlage, die dazu jetzt in den Stadtrat geht, heißt es: „Im Jahr 2016 verfügte die Stadt Leipzig lediglich über 347 geförderte mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Demgegenüber steht, dass rund ein Viertel aller Haushalte in der Stadt Leipzig unterhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumfördergesetzes liegen und damit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der zukünftige Bedarf an neu zu schaffenden mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen in Leipzig leitet sich aus der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig ab (Kap. 3.2).”

 

Und die Prognose klingt rasant: “In den Jahren 2017 bis 2019 ist somit mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 6.600 Haushalten in der Stadt Leipzig zu rechnen. Etwa ein Viertel dieser Haushalte benötigen Wohnraum des einfachen Wohnstandards im unteren Preissegment – das sind rund 1.700 WE. Es wird davon ausgegangen, dass etwa die Hälfte dieses Bedarfs an Wohnraum im unteren Preissegment durch das Angebot des freifinanzierten Marktes abgedeckt werden kann. Daher wird in den kommenden 3 Jahren von einem Bedarf an geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung von ca. 850 WE pro Jahr ausgegangen. Dieser Bedarf ist Basis für den Antrag auf Wohnungsbauförderung im Programmjahr 2017.“

Die 20 Millionen Euro, die Leipzig aus der Wohnungsbauförderung dafür bekommt, decken also bestenfalls ein Viertel des Bedarfs ab.

Woher der Rest kommen soll, das thematisiert die Vorlage nicht. Darin geht es nur erst einmal um die Sicherung der Fördermittel. Im März rechnet die Stadt mit der Bewilligung. Und ab April könnten dann interessierte Bauherren ihre Anträge zur Förderung an das Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung (ASW) richten.

Wobei die Zeit für die Verwaltung knapp wird. Denn die sächsische Regierung hat mit den Fördermodalitäten wieder einmal einen bürokratischen Moloch geschaffen, für den extra Personal eingestellt werden muss. „Mit Einführung und Umsetzung der Wohnungsbauförderung ist ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Stadt Leipzig im Umsetzungszeitraum bis 2021 verbunden. Der Personalbedarf wird in einer gesonderten Vorlage konkretisiert dargestellt“, heißt es deshalb in der Vorlage.

Man muss die notwendigen Sachbearbeiter also erst einmal finden.

Ob überhaupt viele Anträge privater Bauherren eintrudeln werden, ist offen. Diverse Wohnungsgesellschaften und der Eigentümerverband Haus & Grund haben schon per Brief angekündigt, dass sie zu den Modalitäten keinen preisgestützten Wohnraum schaffen können.

Und die Stadt möchte das Ganze auch ganz gern steuern, damit die preiswerten Wohnungen nicht nur am Stadtrand entstehen. „So soll in den Ortsteilen, in denen bereits ein hoher Anteil an preisgünstigem Wohnraum vorhanden ist, eine Begrenzung für Sanierungsmaßnahmen (max. 15 Prozent des bewilligten Fördervolumens) bestehen. Dies gilt jedoch nicht für Neubau, der in diesen Gebieten zu einem vielfältigeren Wohnungsangebot beiträgt“, heißt es in der Vorlage. „In Gebieten in nicht integrierter Lage wird die Förderung von Neubaumaßnahmen zugunsten von Neubauvorhaben in gut erschlossenen Lagen begrenzt. So können dort max. 20 Prozent der bewilligen Mittel in Neubaumaßnahmen fließen.“

Und man möchte auch gern die Wohnungsgrößen steuern. Denn nicht alle Wohnungstypen sind in Leipzig knapp. Echter Mangel herrscht freilich schon bei Wohnungen für Singles und Familien mit Kindern: „In der Pilotphase 2017 wird angestrebt, dass mindestens 50 Prozent des bewilligten Fördervolumens für die Schaffung von Wohnungen für 1-Personen-Haushalte sowie für Haushalte mit 4 und mehr Personen eingesetzt werden.“

Und man möchte beim Mietpreis deutlich unter den eigentlich von der Landesregierung angepeilten 6,50 Euro kalt je Quadratmeter landen. Wie oben vermerkt: Ein Drittel der Leipziger Haushalte kann sich solche (im Bundesvergleich eher moderaten) Mieten eben noch lange nicht leisten. Man strebt also eine Fördermiete „30 % unterhalb der festgesetzten, durchschnittlichen Angebotsmiete für vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet, jedoch max. 5 % unter gültigen KdU-Richtwert (KdU-Richtwert aktuell zwischen 4,51 – 4,72 € /qm netto kalt)“ an.

Der Durchschnitt der Angebotsmieten differierte in Leipzig zuletzt zwischen 5,30 Euro und 6,70 Euro je Quadratmeter. Tendenz steigend, wie auch der vorletzte Quartalsbericht der Stadt Leipzig vermeldete: „Die Angebotsmieten haben sich in den letzten Jahren von einem vergleichsweise geringen Niveau ausgehend dynamisch entwickelt. Insbesondere im Neubau gab es deutliche Preisanstiege. Aktuell wird in zentralen Ortsteilen mindestens jede zweite Wohnung für mehr als 6,50 Euro/Quadratmeter (kalt) angeboten, am höchsten ist das Mietniveau im Zentrum-Süd mit 8,94 Euro (Median).“

Es wird also höchste Zeit, im preiswerten Wohnungssegment gegenzusteuern. Nur sind die 20 Millionen Euro pro Jahr dafür eindeutig zu wenig. Auch für 2018 und 2019 sind wieder 20 Millionen Euro avisiert.

Die Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau.

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