Die Haushalte sämtlicher Kommunen in Sachsen sind klamm. Überall fehlt es an Spielräumen, die anstehenden Aufgaben zu finanzieren oder gar Investitionen anzuschieben. Da kommen dann auch immer wieder Ideen auf den Tisch, wie man zusätzlich Einnahmen generieren kann. 2014 hat Leipzig schon einmal intensiv über eine Kulturtaxe nachgedacht. Die Linksfraktion bringt das Thema wieder auf den Tisch.
Die Linksfraktion war es auch, die 2014 den Vorstoß wagte. Vorbild war die Landeshauptstadt Dresden. Eine Mehrheit im Stadtrat schien im Bereich der Möglichkeiten. Dann aber begann die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Dresdner Kulturabgabe. Ein Dresdner Hotelier klagte. Am 6. Oktober nun stellte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen per Urteil fest, dass Dresden so einen Extraaufschlag für Beherbergungsgäste unter einer klaren Auflage erheben darf. Was die Dresdner auch tun.
Das ist immer ein Spagat, denn niemand weiß, ob das dann wieder negative Auswirkungen auf die Übernachtungszahlen hat. Auch die IHK zu Leipzig hat wieder gewarnt, stellte aber gleichzeitig fest, dass das Preisniveau in den Leipziger Hotels nach wie vor deutlich unter dem vergleichbarer Großstädte liegt.
Und so lässt die Linksfraktion dem einstigen Antrag zur „Einführung einer Kulturförderabgabe“ nun einen Antrag zur „Einführung einer ‚Beherbergungssteuer‘ für touristische Übernachtungen“ folgen. Dabei weiß man die Leipziger Bürgerschaft sogar hinter sich: „Unterstützung erhielt die Einführung der Beherbergungssteuer auch aus der Bürgerwerkstatt 2014 der Stadt Leipzig. Die Empfehlung lautete, ‚sofern Rechtssicherheit besteht, zur Stabilisierung der Einnahmen eine Kulturförderabgabe für Übernachtungsgäste zu erproben‘.“
Rechtssicherheit sei mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 6. Oktober 2016 gegeben, da eine Revision am Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde, stellt die Linksfraktion fest. Die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden sei „in weiten Teilen rechtmäßig“, hatte das OVG festgestellt. Die einzige Einschränkung: „Lediglich die Regelung über die Befreiung von der Beherbergungssteuer für Gäste, die in Einrichtungen mit weniger als fünf Betten übernachten, verstößt gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung. Deren Befreiung von der Steuerpflicht kann entgegen der Auffassung der Stadt Dresden nicht damit gerechtfertigt werden, dass in diesen Fällen häufig eine Vermittlung durch Internetportale erfolgt und deshalb die Steuererhebung bei diesem Personenkreis schwierig ist.“
Gleiches Recht für alle, heißt das. Mit allen anderen Kritikpunkten war der Hotelier, der im Januar geklagt hatte, nicht durchgekommen.
Zumindest ein paar finanzielle Spielräume könnte so eine Abgabe für die Stadt Leipzig bedeuten, stellt die Linksfraktion fest: „Eine Maßnahme, die der Stadt Dresden mit ca. 80 % an touristischen Übernachtungen etwa 8,3 Millionen EUR in 2016 an Einnahmen bescheren wird. Für Leipzig würde die Übernahme der Beherbergungssatzung aus der Landeshauptstadt unter der Voraussetzung eines etwa 50 %-igen Anteils ca. 3,4 Millionen EUR p.a. einbringen.“
Und so geht der Antrag der Linken jetzt ins Verfahren: „Der OBM legt dem Stadtrat bis zum 31.12.2016 eine „Beherbergungssteuersatzung“ analog der „Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden“ vom 07.05.2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.10.2015 mit der Ergänzung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen im Urteil vom 06.10.2016 (5 C 416) vor. – Ziel ist es, dass die „Beherbergungssteuersatzung“ in der Stadt Leipzig ab 01.04.2017 in Kraft tritt.“
Und das Geld könne natürlich genau für das ausgegeben werden, was Leipzig für viele Touristen so attraktiv macht: seine Kultur.
Die Linksfraktion dazu: „Die Stadt Leipzig fördert in einer herausfordernden Haushaltslage auch eine umfangreiche touristische Infrastruktur, so die kulturellen Eigenbetriebe wie Gewandhaus und Theater der Jungen Welt, die Einrichtungen der Freien Szene, zahlreiche Museen bis hin zum Zoologischen Garten. Sie tut dies einerseits, um die Identität der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatstadt zu stärken, andererseits mit der Intention
a) des nachhaltigen Marketing und
b) der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Leipzig.“
Zweckgebunden sei die Abgabe aber nicht, betont die Linksfraktion noch: „Mit einer zusätzlichen ‚neutralen‘ Einnahme, können auch u. a. der öffentliche Nahverkehr, die Sanierung von Brücken, der Hochwasserschutz und insgesamt der prognostizierte Wachstumsprozess der Stadt bis 2030 unterstützt werden. Wir wissen, dass derzeit ‚unsere städtischen Einnahmequellen mit unseren Ausgaben‘ nicht Schritt halten.“
Die Entscheidung des OVG Bautzen.
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