Im Vorfeld hatte es genügend Debatten um die Neufassung der Polizeiverordnung in Leipzig gegeben. Die einen wollten am liebsten die Bettler mittels Polizeiverordnung vertreiben, andere hatten den grausam fiedelnden Straßenmusikus im Auge. Von Zeiten für Musik- und Ruhephasen bis hin zur Pflicht eines Vorspielens und Gestattung von Straßenmusik vor allem im Zentrum waren die Vorschläge gegangen. Am Ende stand heute tatsächlich ein Beschluss.
Die Aussprache zur neuen Verordnung hingegen bot genügend Stoff, diese einfach mal selbst nachzuhören.
Das Audio zur Polizeiverordnung zum Nachhören
Die wichtigsten Änderungen der neuen Polizeiverordnung in Sachen Musik und Betteln in Leipzigs Innenstadt
Das Betteln von Kindern oder Kindern in Begleitung Erwachsener ist nun offiziell verboten. Straßenmusikdarbietungen sind in Leipzig nur noch von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr gestattet. Damit wurden die Spielzeiten erstmals eingeschränkt. Es darf auch weiterhin nach Kurzdarbietungen vor Freisitzen anschließend durch die Musiker um Geld gebeten werden. Der Antrag von Naomi-Pia Witte, welcher unter anderem eine Prüfung zur Erteilung einer Spielberechtigung nach Vorspielen vorsah, wurde abgelehnt. Die Polizeiverordnung im gesamten wurde unter Gegenstimmen vor allem der Grünen und der Linken angenommen.
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