Was passiert eigentlich in einer Stadt, in der der regierende OBM keine klare Linie in der Verkehrspolitik verfolgt und auch sein zuständiger Ordnungsbürgermeister lieber Dienst nach Vorschrift macht? Klar: Die Stadtbürger halten sich immer seltener an die Regeln. Mit chaotischen Folgen in vielen Stadtteilen. Und das zuständige Ordnungsamt weicht Antworten lieber aus.
Warum soll es sich mit klaren Positionen in der Öffentlichkeit verbrennen, wenn nicht mal Bürgermeister und OBM klare Positionen haben und augenscheinlich in der Verwaltungsspitze die Meinung gilt, dass man lieber nicht so genau hinschaut, um Ärger zu vermeiden? Kann so etwas offizielle Politik sein?
Nicht wirklich, findet die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sie hatte in einer Anfrage darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Großveranstaltungen häufig die Radfahrstreifen als Parkflächen missbraucht werden und zum anderen angefragt, ob dies kontrolliert und gegebenenfalls auch durch Abschleppen behoben wird.
Wird natürlich nicht. Nur ungern. Nur im äußersten Fall. Man könnte ja Leute ärgern, die sich einfach nicht an die STVO halten.
„Die Verwaltung nimmt weder die Anfrage noch die Problematik ernst“, sagt dazu Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion. „Wir haben explizit zu Großveranstaltungen angefragt und konkrete Beispiele benannt, wie die Spinnereistraße beim Spinnerei-Rundgang oder die Marschnerstraße während der Fußballspiele im Stadion. Der Oberbürgermeister meinte daraufhin, dass die Verwaltung nicht bei jeder Veranstaltung kontrollieren könne. Das jedoch hat niemand verlangt.“
In Bezug auf Abschleppmaßnahmen weist die Verwaltung darauf hin, dass stets beurteilt werden müsse, ob eine solche Maßnahme die lokale Verkehrssituation verbessern würde. Infolgedessen müsse man häufig auf Abschleppmaßnahmen verzichten. Gleichzeitig wird in der Antwort zur nächsten Frage nach der Abwägung zwischen Falschparkern und der Sicherheit von Radfahrenden betont, dass die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrenden Priorität habe. Das passt dann einfach nicht mehr zusammen.
„Die Antworten passen gerade bei den von uns benannten Beispielen einfach nicht zusammen“, sagt von der Heide. „Es ist offensichtlich, dass der zugeparkte Radfahrstreifen auf der Marschnerstraße angesichts des erhöhten Verkehrsaufkommens, zum Beispiel vor und nach den Fußballspielen, ein Sicherheitsproblem für die Radfahrenden darstellt. Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum die Verwaltung in ihrer Abwägung zu einem anderen Schluss kommt, als diese Autos abzuschleppen. Ausdrücklich hat das OLG Münster eine Abschleppmaßnahme für rechtens erklärt, um andere Autofahrer von der Nachahmung abzuhalten. Dies müsste die Verwaltung vermutlich auch zugeben, weshalb sie lieber gar nicht auf die konkret benannten Beispiele eingeht. Mit dem Tolerieren des Parkens auf Radfahrstreifen wird die Gesundheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Die Antwort ist eine Farce. Ehrlich gesagt wundert mich auch immer wieder, dass sich die Polizei die Situation anschaut, ohne aktiv zu werden.“
Vor diesem Hintergrund wird auch deutlicher, warum die Verwaltung sich mit einem Verkehrskonzept für das Sportforum schwer tut, denn wenn man nicht mal bestehende Regeln umzusetzen gewillt ist, wie sollen da dann neue Regeln funktionieren? Da denkt der OBM eher an ein neues Parkhaus auf dem Gelände des ehemaligen Schwimmstadions, was aber noch mehr Autofahrer animieren dürfte, ihr Glück direkt an der Arena zu versuchen. Konsequenz sieht anders aus
Das kritisiert auch Norman Volger, ordnungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Letztlich zeigt sich auch anhand der Nichtahndung von Taxifahrern am Südplatz, Bestattungsunternehmern am Burgplatz oder Autos in der Fußgängerzone vor dem Steigenberger Hotel, dass das Ordnungsamt rein willkürlich und nach eigenem Gutdünken handelt. Ob man in Leipzig bestraft wird, entscheidet nicht die rechtliche Grundlage, sondern das Ordnungsamt nach Lust und Laune.“
Das Ordnungsdezernat berief sich dazu extra auf ein vom Gesetz bewilligtes „Opportunitätsprinzip“. Nur deckt das nicht die Willkür bei Kontrollen ab, sondern nur die Kulanz bei der Einleitung von Bußgeldverfahren. Man hat sich hübsch eingestrickt in ein ganzes Knäuel von Ausreden.
Volger: „Zigtausende abgemahnte Autofahrende müssen sich fragen, warum nicht gleiches Recht für alle gilt. Wie soll der Bürger den Rechtsstaat und die Einhaltung der Regeln dennoch ernst nehmen, wenn es Zufall ist, ob man belangt wird oder straffrei ausgeht?“
Auch die Antworten zu einer weiteren Anfrage sorgen für großen Unmut bei den Grünen. Hier ging es um das Parken auf Gehwegen insbesondere in Plagwitz und Schleußig. Eigentlich dieselbe Soße in lila.
„Im STEP Verkehr und öffentlicher Raum gibt es ein ganzes Kapitel zum Fußverkehr und den Bedingungen, die diesen attraktiv machen. Darin wurde eine Mindestbreite von 2,50 m für den Fußverkehr festgelegt. Das interessiert das Ordnungsamt aber nicht, da reichen auch mal eher 1,60 m“, geht Volger auf die windelweichen Auslegungssprüche des Ordnungsdezernats ein. „Auch hier wird die Sicherheit der schwächeren und umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmer allzu häufig den Interessen der Parkplatzsuchenden untergeordnet. Wir fordern Oberbürgermeister Jung und den zuständigen Bürgermeister Rosenthal dringend dazu auf, das Ordnungsamt zur Ordnung zu rufen und darauf zu drängen, dass die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr auf Geh- und Radwegen wirklich Priorität hat und die Ziele des STEP Verkehr und öffentlicher Raum die gesamte Verwaltung und damit auch das Ordnungsamt binden!“
Erstaunlicherweise sind sie da beim Thema Ordnungspolitik an dem Punkt angelangt, wo die Kritiker der städtischen Naturschutzpolitik schon lange sind: Sie fordern, Oberbürgermeister Jung müsse das Ordnungsamt zur Ordnung rufen. Aber was ist, wenn die Aufweichung der Regeln in der Ratshausspitze entschieden wurde, weil man dort einfach nicht das Rückgrat hat, eine konsistente Verkehrspolitik zu entwickeln?
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