Am Tag vor dem Schönauer Parkfest am vorletzten Augustwochenende wurden die Parteien über ein Auftrittsverbot informiert. Noch am selben Abend wurde dieses wieder aufgehoben. Nach einer Anfrage der AfD-Fraktion bemühte sich das Kulturdezernat nun um Aufklärung.
Der AfD war einiges merkwürdig vorgekommen: Warum erst die Absage, dann die Zusage? Und warum wusste Linksfraktionschef Sören Pellmann schon früher als die AfD davon? So behauptete es zumindest die AfD.
Kulturdezernentin Skadi Jennicke (Linke) löste das Rätsel auf: Am Tag vor dem Parkfest hätten sich die Hinweise in den sozialen Netzwerken gehäuft, wonach ein Übergriff auf den Stand einer Partei geplant sei. Im Anschluss setzten sich diverse Kommunikationsprozesse in Gang. Daraus ging zunächst fälschlicherweise die Information hervor, dass politische Parteien nicht auf der Fläche des Kulturamtes ausstellen dürften. Nachdem die Kulturamtsleiterin eine Ausschusssitzung verlassen hatte, wurde diese Fehlinformation korrigiert. „Dass einzelne Fraktionen diese Information früher erhalten haben, kann ich nicht nachvollziehen“, so Jennicke.
Zudem wollte Enrico Böhm (parteilos) von der Stadtverwaltung wissen, aus welchem politischen Lager und in Richtung welcher Partei die Drohungen kamen. Dazu lagen Jennicke nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor.
Das AfD-Auto mit dem Kennzeichen L-AH 1818 war Gegenstand einer späteren Anfrage von Pellmann, die der Ordnungsbürgermeister wie folgt beantwortete: „Auskunft zu Halter und Fahrer ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Eine Auskunft aufgrund einer persönlichen Befremdlichkeit zu einer bestimmten Zahlen- und Buchstabenkombination ist dort nicht geregelt und kann somit nicht gegeben werden.
In der Fahrzeugzulassungsverordnung ist die Zuteilung von Kennzeichen geregelt. Konkret: die Zeichenkombination von Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Dem Gesetzeswortlaut wird Rechnung getragen indem auf die Vergabe der Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SS, SA, verzichtet wird. Die Kennzeichenkombination AH verstößt nicht gegen geltendes Recht. Diese Kombination wird z.B. in Leipzig von vielen Autohäusern genommen.
Alle Mitarbeiter der Zulassungsbehörde sind natürlich geschult und können die entsprechenden rechtlichen Normen anwenden bzw. dann auch ausüben, insofern gibt es aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, zusätzliche Schulungen vorzunehmen.
Der Eigentümer des Fahrzeugs hat die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zurückgegeben und diese werden auch nicht mehr ausgereicht.“
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