Man hat sich schon immer gewundert, was fรผr ein Tamtam die Landeshauptstadt Dresden um das BegrรผรŸungsgeld fรผr Studierende macht. Als wenn man die jungen Leute extra locken mรผsste, damit sie in Sachsen studieren. In Leipzig machte man kein Tamtam. Was einen Grund hatte: Man verzichtete auf die Zweitwohnungssteuer bei Studis. Doch jetzt will die Verwaltung den Bonus abschaffen.

Ab 1. Januar soll es auch fรผr Studierende in Leipzig eine Zweitwohnungssteuer geben. So steht es in der Vorlage des Finanzdezernats, mit der sich jetzt der Stadtrat beschรคftigen soll. Die Gesetzeslage hat sich zwar nicht geรคndert, seit Leipzigs Stadtrat die aktuell gรผltige Satzung zur Zweitwohnungssteuer 2005 beschlossen hat. Am 1. Januar 2006 trat sie in Kraft und klammerte die Studierenden ganz bewusst aus.

Doch mittlerweile gibt es einen Gerichtsbeschluss, der den Interpretationsspielraum der Stadt Leipzig aufzuheben scheint.

In der Vorlage heiรŸt es dazu: โ€žAb 2017 unterliegen auch Auszubildende und Studierende der Zweitwohnungsteuer. Die bisher rechtlich zulรคssige aber nicht zwingend gebotene Auslegung โ€“ das Zimmer bei den Eltern sei (wรคhrend der Erstausbildung) eine Unterhaltsleistung der Eltern und die Erklรคrungspflichtigen seien folglich nur Besitzdiener ohne Verfรผgungsgewalt โ€“ wird auf das Melderecht komprimiert.โ€œ

Aus Leipzig hat zwar niemand geklagt. Die Lasten hatten ja die Auszubildenden in Dresden zu tragen. Dort wurde dann auch geklagt โ€“ mit folgenreichem Ergebnis: โ€žDie Besteuerung der Studierenden wird z.B. in der Landeshauptstadt Dresden bereits seit dem 01.01.2006 praktiziert. Das Sรคchsische Oberverwaltungsgericht hat diese Besteuerung mit dem Urteil vom 25.03.2014 fรผr zulรคssig erklรคrt (4 K 531/12).โ€œ

Was fรผr das Leipziger Finanzdezernat nun heiรŸt: โ€žDie bisherigen Nicht-Steuereinnahmen durch die Herausnahme dieses Personenkreises und der andererseits damit verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand sind nicht mehr zu rechtfertigen.โ€œ

โ€žGrundvoraussetzung fรผr die Steuerpflicht ist, dass jemand tatsรคchlich โ€šInhaberโ€˜ einer Nebenwohnung ist, das heiรŸt, dass ihm sowohl die Verfรผgungsgewalt als auch das entsprechende Verfรผgungsrecht fรผr die betreffende Wohnung zustehtโ€œ, betont die Vorlage.

Zurzeit sind bei der Leipziger Meldebehรถrde 10.137 Personen als Inhaber einer Nebenwohnung erfasst. Was die Stadt einnehmen wรผrde, wenn sie nun auch die Auszubildenden mit einer Zweitwohnungssteuer belegt, hat das Finanzdezernat schon mal ausgerechnet: โ€žDurch die kรผnftige Heranziehung der Auszubildenden und Studierenden erhรถht sich die Anzahl der Steuerpflichtigen. Aktuell sind ca. 4.500 Auszubildende und Studierende von der Zweitwohnungsteuer befreit. Bei einem Steuersatz von 16 % der Nettokaltmiete (NKM) ergeben sich rein rechnerisch Mehreinnahmen von ca. 2 Millionen Euro (durchschnittl. NKM in 2016: 3.060,12 โ‚ฌ  -> 16% = 489 โ‚ฌ  ->  x 4.500 Steuerpflichtige = ca. 2.200.000 โ‚ฌ).  Selbst wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich in der Folge der neuen Zweitwohnungsteuersatzung 2017 ca. 2/3 der Auszubildenden und Studierenden mit Hauptwohnung anmelden werden, sind Mehreinnahmen in der Zweitwohnungsteuer von ca. 500.000 โ‚ฌ zu erwarten.โ€œ

Denn das ist eigentlich der Haupteffekt, den sich die Stadt wรผnscht: Dass die jungen Leute sich in Leipzig nicht mit Nebenwohnsitz anmelden, sondern mit Hauptwohnsitz. Denn den Zuzugsbonus von 150 Euro will Leipzig ja weiter zahlen.

โ€žDass die Stadt Leipzig zukรผnftig auch Studierende unter die Zweitwohnungsteuer fasst, ist dabei kein Widerspruch. Damit erhรถht sie nur die Akzeptanz und den Anreiz dafรผr in Leipzig den Hauptwohnsitz zu begrรผndenโ€œ, heiรŸt es in der Vorlage.

Die Begrรผndung zur Neufassung der Satzung.

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