Natürlich reicht es nicht, was der Freistaat Sachsen nun nach zähen Verhandlungen mit den sächsischen Städten und Gemeinden draufgepackt hat auf die Pauschale, die sie zur Unterbringung der Flüchtlinge bekommen. Trotzdem sei es ein Erfolg, was die Kommunen da mit der Staatsregierung ausgehandelt haben, betonte Oberbürgermeister Burghard Jung in der letzten Stadtratsitzung vor der Sommerpause.
Die bisherige Pauschale von 7.600 Euro, die alle sächsischen Kommunen je zugewiesenem Asylbewerber bekamen, reichte eindeutig nicht. Das belegte dann auch ein vom Leipziger Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Lenk erstelltes Gutachten, das einmal die tatsächlichen Kosten in den sächsischen Gemeinden ermittelte. Dabei wurde auch deutlich, dass die Kosten stark differieren – besonders teuer ist die Unterbringung in den sächsischen Großstädten.
Was Gründe hat – und was OBM Burkhard Jung vor dem Stadtrat auch besonders betonte. Hier stehen eben nicht einfach mehr freie Unterkünfte zur Verfügung, vielleicht gar leerstehende intakte Wohnhäuser, weil die Bewohner weggezogen sind und die örtlichen Entscheider sich den Kopf zerbrechen, wie sie dafür jemals wieder Bewohner bekommen.
Leipzig ist ja typisch: Das Sozialdezernat rauft sich die Haare bei der Suche möglicher Unterkünfte. Und wo man sie nicht findet, müssen sie schleunigst aus dem Boden gestampft werden. Das bedeutet aber eben auch – wie Jung betonte – höhere Baupreise und auch deutlich höhere Grundstückspreise als in den ländlichen Regionen. Im Ergebnis kamen Großstädte wie Dresden und Leipzig in Lenks Gutachten bei ihren Durchschnittskosten pro Asylbewerber deutlich über 12.000 Euro.
Doch die Erhöhung der Pauschale von 7.600 auf 10.500 Euro noch 2016 bezeichnet Jung als fairen Kompromiss. Damit würde zumindest der Großteil der Kosten abgedeckt, die Leipzig hat. Nicht alles. Ein Rest bleibt.
„Und auf dem werden wir wohl auch sitzen bleiben“, sagt Jung. Denn an einer entscheidenden Stelle gehen die Vorstellungen des Freistaats und der Stadt Leipzig deutlich auseinander: wie viele Sozialarbeiter zur Betreuung der Asylsuchenden eingesetzt werden. Der Freistaat geht davon aus, dass ein Sozialarbeiter bzw. eine Sozialarbeiterin auf 150 Asylbewerber völlig ausreichen. Die Leipziger Erfahrungen aber sagen, dass das nicht ausreicht und die Menschen, die teilweise über viele Monate in großen Gemeinschaftsunterkünften leben müssen und intensive Beratung für die ersten Schritte brauchen, deutlich mehr Sozialbetreuter benötigen.
Deswegen hat der Stadtrat selbst einen Betreuungsschlüssel von 1:50 beschlossen: eine Sozialarbeiterin bzw. ein Sozialarbeiter je 50 Asylsuchende.
Da der Freistaat die Leipziger Sicht zur Betreuungsquote nicht teilt, wird Leipzig diese Zusatzkosten wohl aus eigener Kraft stemmen müssen. Was zumindest etwas leichter fällt, wenn die grundsätzlichen Unterbringungskosten gesichert sind. Und da diese auch für die nächsten Jahre über 10.000 Euro liegen, kann Leipzig die Unterbringung etwas planmäßiger angehen als noch im Schweinsgalopp des Jahres 2015. 2016 geht die ganze Sache ja schon wesentlich ruhiger vor sich, auch wenn sich am Ausmaß des Pakets ja nichts geändert hat. Große Interim-Unterkünfte müssen wieder beräumt werden, neue entstehen.
Ob man 2016 im gesetzten Rahmen mit den Kosten bleiben wird, werde sich frühestens am 30. Oktober zeigen, wenn die Stadt eine erste Spitzabrechnung für das Jahr vorlegen kann, so Jung. Eine erste Information zum Thema bekommt der Stadtrat im August. Jung geht davon aus, dass die Kosten dabei „deutlich über 11.000 Euro“ je Bewerber liegen werden. Aber aufgefangen werde das in diesem Jahr durch 20 Millionen Euro Bedarfszuweisungen vom Land.
Ob die 10.000 Euro auch 2017/2018 ausreichen, sei dann wieder eine andere Frage, meint Jung. Dann werden einige Leistungen wieder anders abgerechnet.
„Um das mal positiv zu formulieren: Ich denke, dass der Freistaat zu seiner Verantwortung gestanden hat, um die Kommunen in ihren Aufgaben zu unterstützen“, sagte Jung noch.
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