Eben waren es noch die Kindertagesstätten, gerade sind es die Schulen - aber eigentlich steht längst der (soziale) Wohnungsbau auf der Tagesordnung. Die Stadt braucht Flächen. Auch dafür. Sollte das nicht eigentlich auch im offiziellen Flächennutzungsplan verankert sein, fragte sich die Linksfraktion im Stadtrat. Auf ihren Antrag reagiert die Verwaltung jetzt mit einem „Ja, aber eigentlich ...“

„Vor dem Hintergrund des anhaltend extremen Bevölkerungswachstums beginnt die Stadtverwaltung nach Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen im Jahr 2017 ab Januar 2018 erneut mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leipzig“, hatten die Linken beantragt. Eigentlich ein logischer Gedanke, denn nach der jüngsten Bevölkerungsprognose, die Leipzig eine Bevölkerungszahl von bis zu 720.000 Einwohnern verheißt, hat sich die Verwaltung bereiterklärt, auch die Schulenentwicklungsplanung sofort wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Die im Frühjahr vorgelegte hat sich schon wieder überholt. Gilt das nicht auch fürs Wohnungsbauen, dachten sich die Linken: „Zielstellung sollte die Fertigstellung innerhalb von zwei Jahren sein. Die Ziele und Maßgaben des in Bearbeitung befindlichen Regionalplanes sollten dabei mit berücksichtigt werden.“

Denn mittlerweile ist ja längst klar, dass selbst die kühnsten Prognosen der Leipziger Statistiker zu niedrig waren.

„In den zurückliegenden Jahren mussten jährlich die Prognosen des Landes und der Stadt bei der Bevölkerungsentwicklung überarbeitet werden, weil selbst die optimistischsten Annahmen übertroffen wurden. Damit verändern sich die soziodemografischen Rahmenbedingungen stark, weil auch zahlreiche neue und attraktive Arbeitsplätze hinzugekommen sind. Im Wechselspiel müssen sich auch die Infrastrukturen der ‚weichen‘ Standortfaktoren wie Kultur, Bildung, Kitas, Erholung und Sport, eine attraktive Stadtentwicklung und bedarfsgerechte Wohnungsangebote, aber auch eine zukunftsgerichtete Allgemein-, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie universitäre und Hochschulausbildung fortentwickeln“, so die Linken in ihrem Antrag.

„Mit der Beschlussfassung des Schulnetzplanes im April 2016 wurde seine unverzügliche Fortschreibung auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungszahlen notwendig. Das Wohnungspolitische Konzept stellt inhaltlich die Weichen für die Sanierung und die Wiederherstellung nicht vermietungsfähiger Wohnungen und die Steigerung des Neubaus. Neben der Verbesserung des Wohnumfeldes und der Schwerpunktsetzung auf Lückenschließungen in der inneren Stadt sowie den urbanen Kernen an den Rändern müssen über ausgewiesene Wohnbauflächen hinaus bedarfsweise auch neue Standorte mit entsprechender Infrastruktur entwickelt werden“, erläuterten sie weiter. Und: „Am 18. Juni 2015 beschloss der Stadtrat die Fortschreibung des Fachkonzeptes Wirtschaft und Beschäftigung sowie des Stadtentwicklungsplanes (STEP) Gewerbliche Bauflächen. Damit besitzt Leipzig eine weitere Strategie, welche ebenso stadträumlich fortzuschreiben ist.“

Nur da, wo es jetzt eng zu werden droht, fehlt ein aktuelles Programm. Bestenfalls gibt es in Leipzig noch geschätzte 22.000 freie Wohnungen – viele davon gar nicht marktaktiv. Sollte die Stadt da nicht ordentlich Fläche ausweisen, um entsprechende Wohnungen unterbringen zu können, bevor die falschen Nutzungen die Grundstücke blockieren?

Nein, eigentlich nicht, stellt das Baudezernat fest und macht einen Alternativvorschlag: „Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau, RBV-771/11) etwaige Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan geprüft werden und bei Bedarf eine entsprechende Teilfortschreibung des letzteren durchgeführt wird. – Auch die Ziele und Maßgaben des in Bearbeitung befindlichen Regionalplanes werden dabei mit berücksichtigt.“

Denn erst 2015 wurde ja die letzte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) abgeschlossen. Der sei ein gutes Grundgerüst für Planungen. Und wenn man neue Wohnflächen brauche, könne man den Flächennutzungsplan (FNP) in seinen Darstellungen auch kleinteilig ändern. „In der Regel geschieht dies parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen, sofern diese nicht mit den städtebaulichen Zielstellungen des geltenden FNP übereinstimmen“, betont das Planungsdezernat.

Und eigentlich kommt ja auf den Stadtrat schon eine große Mitmachaufgabe genau zu diesem Thema im nächsten Jahr zu: „Wie mit Beschluss zum Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS-1475-NF-002) festgelegt, ist die Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau) 2017/2018 geplant. Im Zuge der Fortschreibung werden Wohnbauflächenpotenziale ermittelt und geprüft. Hierbei wird sich herausstellen, ob insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und der prognostizierten Einwohnerentwicklung sowie den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan bestehen. Sollte dies der Fall sein, wird im Anschluss an die Erarbeitung des Wohnbauflächenkonzepts entschieden, ob diese durch Paralleländerungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.“

Und was heißt das nun, wenn man das Wohnbauflächenkonzept (Teilplan Wohnungsbau, RBV-771/11) auf Änderungsbedarfe prüfen will?

2010 wurde es zum letzten Mal novelliert, als man feststellte, dass das Konzept aus dem Jahr 2000 überhaupt nicht mehr zur wachsenden Stadt passte. Dass man nun wieder mehr Entwicklungsflächen brauchte, stand schon drin. Damals machte man in der Stadt ein Potenzial zum Neubau von 13.000 Wohnungen aus: „Der Plan unterscheidet vier Flächentypen für den Wohnungsneubau: Nachverdichtung gewachsener Siedlungslagen, Arrondierung von neuen, bereits erschlossenen Einfamilienhausgebieten, Stadtumbau zur Um- und Nachnutzung von Bauflächen sowie Stadterweiterung durch Neuinanspruchnahme von Acker- und Grünland.“

Das mit dem Acker- und Grünland war eigentlich eine Schnapsideee. Denn vor allem die Wiedernutzung von Brachen und die Verdichtung der innerstädtischen Quartiere hat sich seither  als wesentlicher Schwerpunkt des Wohnungsbaus erwiesen. Wer heute nach Leipzig kommt, der möchte schon gern möglichst innerhalb der urbanen Strukturen wohnen, nicht auf dem Acker.

Und so stand denn auch eindeutig drin: „Bei der Flächenaktivierung und Standortentwicklung sind neue Wohnprojekte insbesondere im Planungsraum Innere Stadt gezielt zu unterstützen. Dabei ist darauf zu achten, dass gleichzeitig auch der Infrastrukturbedarf aus den Bereichen Kindertagesstätten und Schulen berücksichtigt wird.“

Das muss alles zusammenfließen, damit es eine sinnvolle strukturierte Stadtentwicklung gibt. Aber ob das reicht, ist offen. Denn oft genug hat die Stadt nur die Steuerungsmöglickeit über Flächennutzungsplan und konkrete Bebauungspläne, die meist erst noch konkretisiert werden müssen, um die gewünschte Entwicklung zu begründen – wie zuletzt erlebt beim ehemaligen Freiladebahnhof an der Eutritzscher Straße.

Die Stellungnahme zum Antrag der Linksfraktion.

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