Ein Lkw-Durchfahrtsverbot für ganz Leipzig, nicht nur für einzelne Straßen wie die Harkortstraße und den Floßplatz? Und auch nicht nur für die schweren Lkw ab 12 Tonnen? Bislang war das kein Thema in Leipzig. Aber da die Luftbelastung in der Leipziger Umweltzone nicht besser werden will, hat die Linksfraktion jetzt mal einen Antrag gestellt: Lkw über 3,5 Tonnen haben in der Stadt nur noch als Lieferfahrzeuge eine Berechtigung.
„Der OBM wird beauftragt, bis zum 31.12.2016 die Voraussetzungen zu schaffen, damit ab 2017 als wichtige Umweltmaßnahme für Leipzig nur solche Lkw ab 3,5 t das Stadtgebiet befahren dürfen, die im Stadtbereich einen Ziel- oder Quellpunkt haben. Für alle anderen Lkw wird die Durchfahrt gesperrt. Als Vorbild kann die Regelung gelten, die seit 2008 in München gilt.“
Seit 2011 gilt am Floßplatz das Durchfahrtsverbot für Lkw ab 12 Tonnen. Ansonsten weisen Hinweisschilder am Autobahnring darauf hin, dass Lkw, die nicht das Stadtgebiet von Leipzig anstreben, bitteschön drumherum fahren sollen. Das habe – so betont Leipzigs Verwaltung immer wieder – zu einem deutlichen Rückgang des Lkw-Durchgangsverkehrs in Leipzig geführt – und damit auch zu einer Verringerung von Luft- und Lärmbelastung.
Aber der Blick auf die gemessene Schadstoffbelastung an den innerstädtischen Messstellen hat auch seit Einführung der Umweltzone im Jahr 2011 eher frustrierende Ergebnisse geliefert. Die Belastung mit Feinstaub ist tatsächlich erst im Jahr 2015 deutlich zurückgegangen, die Belastung mit Stickoxiden ist aber nach wie vor zu hoch. Und die stammen nun einmal zum größten Teil aus den Motoren der Kraftfahrzeuge. Dass die Trickserei bei den Dieselmotoren dabei auch eine eminente Rolle spielt, liegt dann freilich außerhalb der Macht der Stadt.
Aber sie könnte ja auch all die Lkw ab 3,5 Tonnen aus dem Stadtgebiet verbannen, die hier nur durchfahren und eigentlich gar kein Ziel in der Stadt haben, findet die Linksfraktion.
„Leipzig hat nach wie vor Nachholbedarf bei der Senkung der Belastung durch Lärm, Feinstaub und NOx“, stellt sie in ihrem Antrag fest. NOx sind dabei die diversen Stickoxide, die aus dem Auspuff der Kraftfahrzeuge kommen. „Von positiver Wirkung wäre die Einführung eines Durchfahrtsverbotes für den Lkw-Transitverkehr im Stadtraum, wie sie auch als Maßnahme im LAP aufgeführt ist.“
LAP ist dabei der Lärmaktionsplan, der mittlerweile in Leipzig zusammen mit dem Luftreinhalteplan diskutiert wird. Denn die Fahrzeuge, die die größten Umweltverschmutzer sind, sind in der Regel auch die größten Lärmverursacher. Nur lassen sich nicht alle Umweltsünder auch durch eine Verkehrsregelung aus der Stadt verbannen. Aber bei Lkw kann man das – definiert nach Tonnagen – durchaus machen. Und in Sachsen machen das einige Kommunen auch schon so, wie der Landtagsabgeordnete der Linken, Marco Böhme, jüngst erst bei der Staatsregierung abgefragt hat.
„Sie ist u. E. ohne große Probleme und auch kostengünstig realisierbar“, stellt die Linksfraktion fest. „Solche Durchfahrtsverbote gibt es deutschlandweit in zahlreichen Städten mit Umweltzonen, z. B. in München (seit 2008, ab 3,5 t), Stuttgart oder Ulm. Leipzig hat – wie die genannten Städte – günstige Voraussetzungen durch die Existenz des Autobahnringes.“
Als rechtliche Grundlage zitiert die Linksfraktion die Straßenverkehrsordnung § 45 Absatz 1 Satz 1 : „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie … 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.“
Und man verweist auf die mindestens acht Städte und Kreise in Sachsen, wo es solche Durchfahrtsverbote schon gibt.
Die Landtagsanfrage von Marco Böhme (Die Linke). Drs. 5034
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