Man staunt ja doch zuweilen, welche Auswirkungen es hat, wenn der aufs Sparen fixierte sächsische Finanzminister einfach mal die Streichung des Weihnachtsgeldes für die Beamten in Sachsen vorschlägt. 2011 haben das CDU und FDP für Sachsen so beschlossen. Und es betraf auch die Kommunen. Jetzt könnte es millionenschwere Nachzahlungen auch in Leipzig geben.
Im November 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass der beschlossenen Streichung der Sonderzahlungen an die Beamtinnen und Beamten in Sachsen jede Rechtsgrundlage fehlte. Es gab auch 2011 keine Haushaltsknappheit, die diese Streichung gerechtfertigt hätte. In den folgenden Jahren auch nicht. Was in der Folge natürlich heißt, dass der Freistaat die damals beschlossene Streichung der Zahlungen gesetzlich revidieren und wahrscheinlich auch die ausgezahlten Gelder nachträglich zahlen muss.
Ein solches Gesetz, dass den rechtswidrigen Zustand repariert, gibt es freilich noch nicht, sodass auch noch niemand sagen kann, welche Geldbeträge da nachträglich für die Staatsdiener fällig werden.
Da der Freistaat solche Regelungen auch immer gleichzeitig für die Beamtinnen und Beamten in den Kommunen beschließt, muss auch die Stadt Leipzig sich jetzt mit dem Thema beschäftigen.
Deshalb hatte die Grünen-Fraktion vor der Stadtratssitzung am 24. Februar nachgefragt. Der Verwaltungsbürgermeister hat jetzt nicht nur mündlich geantwortet, sondern die Antwort auch schriftlich zur Verfügung gestellt.
Aber ganz so frei in den Handlungsweisen, wie die Grünen vermuteten, ist Leipzigs Verwaltung nicht.
„Wird die Verwaltung diese rechtswidrige Entscheidung zur Vermeidung weiterer Gerichtsprozesse zurücknehmen und die ausstehende Besoldung auszahlen? Wenn ja: Wann?“, hatte die Grünen-Fraktion gefragt.
Aber Leipzig fehlt noch der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen es jetzt handeln könnte, heißt es aus dem Verwaltungsdezernat: „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. November 2015, Az.: 2 BvL 5/13 wurde der Gesetzgeber des Freistaates Sachsen verpflichtet, verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2016 an zu treffen. Über die Ausgestaltung dieser Regelungen besagt das genannte Urteil nichts, so dass abzuwarten ist, in welcher Form der Beschluss in Landesrecht umgesetzt wird. – Die Gesetzgebung zur Besoldung der städtischen Beamtinnen und Beamten obliegt dem Freistaat Sachsen. Folglich kann die Stadt Leipzig erst nach Erlass einer entsprechenden Vorschrift eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Verfahren ruhend.“
Aber so üppige Überschüsse, dass Leipzig das gleich mal aus der Portokasse zahlen könnte, hat die Stadt auch wieder nicht. Also hatten die Grünen schon einigermaßen besorgt nach der Bildung einer Rücklage gefragt: „Mit welchen überplanmäßigen Ausgaben wird zu rechnen sein? Wurde in Anbetracht der Rechtsunsicherheit seit 2011 eine zweckgebundene Rücklage dafür gebildet?”
Das Dezernat Allgemeine Verwaltung kann sogar so ungefähr beziffern, was die Stadt noch nachzahlen müsste, wenn jetzt alle seit 2011 nicht gezahlten Sonderzahlungen an die bei der Stadt beschäftigten Beamten und Beamtinnen fällig wären, immer unter der Voraussetzung, „die bis zum Jahr 2011 gültigen Regelungen zur Sonderzahlung werden gänzlich wieder inkraft gesetzt“.
Dann würden für die Sonderzahlungen für die gesamten fünf Jahre von 2011 bis 2015 etwa 3,6 Millionen Euro zusammenkommen. Für die allgemeine Umlage (aktueller Umlagesatz 43 %) würden dann noch einmal 1,55 Millionen Euro anfallen, was dann insgesamt rund 5,15 Millionen Euro ausmachen würde.
Die Allgemeine Umlage geht direkt an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen, der damit die Beamtenversorgung, Beihilfe und Heilfürsorge für die versicherten Beamten absichert.
Aber ob das so kommt und ob in dieser Höhe, weiß natürlich auch im Verwaltungsdezernat niemand. Also lautet die aktuelle Auskunft zu dem Thema: „Die vom Gesetzgeber des Freistaates Sachsen zu erarbeitenden Regelungen zur Umsetzung des Urteils bleiben jedoch abzuwarten. – Zweckgebundene Rücklagen wurden nicht gebildet.“
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Bei aller Liebe, … aber mein Mitleid hält sich in Grenzen. Gut, wenn die Damen im Bürgerbüro ihr Geld bekämen, aber für die Dezernenten habe ich keine Träne übrig.