Erst am 24. Februar 2016 hatte der Stadtrat in Leipzig nach einer Petition und letztlich auf Antrag der SPD-Fraktion den Beschluss gefasst, zukünftig Zirkusunternehmen keine kommunalen Flächen mehr zu vermieten, wenn diese Wildtiere zur Schau stellen. Nun kam heute eine erneute „Antwort“ vom Bundesrat, welcher seit 2003 versucht, ein generelleres bundesweites Verbot auf den Weg zu bringen.
Zwei Anläufe hat die Länderkammer bereits hinter sich, heute, am 18. März, folgte Nummer 3. Und so heißt es nach 2003 und 2011 mal wieder Richtung Bundesregierung: „Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde künftig nicht mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden. Mit einer Entschließung bittet er die Bundesregierung, eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten.“
Möglich seien hierbei Übergangsfristen für die Tiere, die bereits im Zirkus leben und keine Verhaltensstörungen zeigen würden, also beispielsweise aggressives oder depressives Verhalten. Ebenso beschloss der Bundesrat heute, die Verordnungen auch bei der Haltung für alle weiteren Wildtiere zu verschärfen. Die Aufforderung an die Bundesregierung: „Zirkusse mit Tiershows sollten über ein festes Quartier verfügen, um eine artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung zu gewährleisten.“
Dies würde damit zum Beispiel auch für Großkatzen gelten, welche im namentlichen Ausschluss nicht erwähnt sind. Der zweite Punkt würde zudem die Reisetätigkeit der Zirkusbetriebe weiter einschränken, als jetzt schon.
Die Bundesregierung hatte die Forderungen trotz der bisherigen Initiativen nicht umgesetzt und wird sich nun in den nächsten Wochen nochmals damit beschäftigen. Kommt es dieses Mal zu einer Entschließung einer Neuregelung, würde der Ratsbeschluss in Leipzig und in 40 weiteren Städten, darunter Düsseldorf, Köln, München oder Schwerin, praktisch automatisch auch auf nichtkommunale Flächen ausgedehnt. Da dann ein generelleres Verbot der genannten Wildtiere im Zirkus umgesetzt würde.
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