Leipzig wächst weiter und die Fraktionen Die Linke und SPD möchten für die nötigen Investitionen beim Schulbau die Verschuldung langsamer tilgen und somit dem Investitionsstau bei Schulneubau und -sanierung beikommen. Die CDU-Fraktion gab in einem Änderungsantrag zu bedenken, dass schon heute die Mittel für den Schulneubau nicht komplett abgerufen würden. Solche nicht abgerufenen Gelder sollen wieder der Tilgung dienen. Die Formulierung dieses Punktes sorgte für eine ausgiebige Debatte.
Das Wachstum der Stadt bedeute, „dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und in die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen dürfen, sondern forciert werden müssen.“ Die geplante Tilgung der Verschuldung von 2017 bis 2020 (112,8 Mio. Euro) solle daher um maximal 100 Mio. Euro gesenkt werden.
Ohne die Streckung der Entschuldung in den kommenden Jahren stünden den Antragstellern zufolge kaum Investitionsmittel zur Verfügung. Nur durch Investitionen sei sichergestellt, dass die Stadt attraktiv bleibe und der Trend steigender Steuereinnahmen sich verstetige. „Den Antrag der CDU, nicht abgerufene Mittel wieder zur Tilgung zu verwenden, begrüßen wir als Bündnis90/Die Grünen. Wir stehen für eine konsequente Entschuldung der Stadt und werden für den Änderungsantrag stimmen“, so Nicole Lakowa.
Um die Formulierung genau dieses Punktes gab es eine längere Debatte. Wann genau ist der Punkt erreicht, an dem die Mittel nicht mehr verplant werden können und wie wird verhindert, dass Schulbauten doch wieder gefährdet werden? Was das Ziel anging, waren sich die Fraktionen einig, die frei werdenden Mittel möglichst auszuschöpfen. Denn wie Heiko Oßwald begründete: „Zusammen mit den Fördermitteln kann der Antrag in den kommenden vier Jahren 200 Millionen Euro für den Schulbau erwirken.“ Letztendlich wurde die Schwierigkeit der Rückführung für die Tilgung gelöst, zuvor hatte Siegfried Schlegel (Die Linke) erklärt: „Diese Debatte hat doch nichts mehr mit Lebenswirklichkeit zu tun.“
Letztlich lautete der Beschluss: „Alle Mittel aus Beschlusspunkt 2, die bis zum 30.06. des Folgejahres nicht gebunden werden, sind der Tilgung wieder zuzuführen.“ Sowohl Antrag als auch diese Änderung wurden einstimmig angenommen.
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