Seit 2013 ist das umformulierte Sächsische Naturschutzgesetz in Kraft, das auf jeden Fall in einem Aspekt seinen Namen nicht mehr verdient - beim Schutz von Bäumen auf Privatgrundstücken. Anstelle einer geregelten Antragstellung beim Umweltamt der Kommunen ist eine gewisse Wildwest-Mentalität getreten. Warum erst beim Amt anfragen, ob man einen Baum fällen darf? - Der Probstheidaer Jörg Rocktäschel wünscht sich ein Ende des Chaos.

Das Problem ist wohl nur, dass die Stadt Leipzig dem Ganzen recht hilflos gegenüber steht. Denn Absicht des von CDU und FDP verfassten Gesetzes war ja 2013, die Kommunen bei diesem Thema zu entmachten. Sie verkauften es als „Bürokratieabbau“. Aber tatsächlich hat das Gesetz erst eine Grauzone geschaffen, in der im Grunde viele Grundstücksbesitzer keinen Grund mehr dafür sehen, extra beim zuständigen Amt anzufragen, ob der Baum gefällt werden darf und gar eine Ersatzpflanzung verpflichtend ist.

Der BUND Leipzig hat 2014 einmal die Folgen des Gesetzes für Leipzig erhoben und kam auf die stattliche Zahl von 4.500 Bäumen, die seitdem pro Jahr ohne Nachweis oder Ersatzpflanzung verloren gehen. So eine Zahl können auch 1.000 neu gepflanzte Straßenbäume nicht ausgleichen.

Leipzig hat zwar eine seitdem angepasste Baumschutzsatzung. Aber wenn die Grundstücksbesitzer nicht selbst vorstellig werden, kann die Stadt überhaupt nicht erfassen, welche Baumbestände auf privaten Grundstücken verschwinden.

Für Jörg Rocktäschel ist es höchste Zeit, dass Leipzig wieder eine Baumschutzsatzung bekommt, die ihren Namen verdient.

Seine Anfrage an die Stadt:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

die Stadt Leipzig hat nach eigenen Aussagen allein im vergangenen Jahr ca. 1.000 neue Bäume gepflanzt. Die großen Anstrengungen und Aufwendungen zum Erhalt und der Erweiterung des Baumbestandes der Stadt Leipzig sind sehr zu begrüßen.

Umso befremdlicher ist daher die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig, die nahezu keine Beschränkung beim Fällen von Bäumen auf bebauten  Grundstücken festlegt. So musste ich miterleben, dass in den knapp 5 Jahren, die ich in Probstheida wohne, allein in den angrenzenden Grundstücken mehr als 30 ausgewachsene Bäume gefällt wurden.

Die Unterstützung von Neupflanzungen durch z.B. Baumpatenschaften ist sicherlich eine Möglichkeit, der Erhalt muss aus meiner Sicht aber mindestens genauso hoch gewichtet werden, wie die Neupflanzung. Daher bitte ich die Änderung der Baumschutzsatzung dahingehend zu erwägen, dass der Bestandserhalt auch auf bebauten Grundstücken gestärkt und gesichert wird.

PS: Seit dem ich in Probstheida wohne, habe ich auf meinem Grundstück neben dem vorhandenen Bestand einen Apfeldorn, einen Kirschbaum und eine Eberesche gepflanzt und beabsichtige noch weitere Bäume hinzuzufügen.“

Gesetz von 2013 muss revidiert werden

Im Sächsischen Landtag haben die Grünen im September 2015 einen neuen Gesetzesentwurf eingebracht, um den 2013 geschaffenen Wildwuchs zu beenden und die Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, zu kontrollieren, was mit den Baumbeständen auf ihrem Gebiet passiert. „Der Gesetzentwurf schlägt vor, in Anlehnung an die bis zum 15.05.2010 geltende Regelung des früheren § 22 SächsNatSchG, Städte und Gemeinden wieder stärker als derzeit in die Lage zu versetzen, eigene, auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmte Baumschutzsatzungen, zu erlassen. Die Ausnahme bestimmter Baumkategorien von der Möglichkeit der Unterschutzstellung soll revidiert und auf ein der Rechtslage vor 2010 vergleichbares Niveau gesetzt werden“, heißt es darin.

Bevor das nicht wieder Gesetz wird, wird auch die Stadt Leipzig wenig tun können, den Verlust von Baumbeständen auf privaten Grundstücken zu verhindern, und kann nur an den Verstand der Grundstücksbesitzer appellieren. Denn Bäume sichern ja ein besseres Klima direkt vor Ort – mit Schatten, Sauerstoffproduktion und der Milderung heißer Sommertemperaturen. Wer seinen eigenen Baumbestand pflegt und schützt, wird auch in Zeiten des Klimawandels belohnt. Das können auch Grundstücksbesitzer wieder lernen.

Der Gesetzentwurf der Grünen.

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