Windelweich war die Stellungnahme der Leipziger Stadtverwaltung respektive des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport zur Petition "Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben". Im Dezember vertagte der Stadtrat das Thema kurzerhand, nachdem auch der Petitionsausschuss signalisiert hatte, dass der Standpunkt der Verwaltung nicht nachvollziehbar war.
Denn andere Städte haben den Auftritt von Zirkussen mit Wildtieren mittlerweile erfolgreich untersagt. Dass ausgerechnet Leipzig das nicht könne, war für die fünf Mitglieder des Petitionsausschusses nicht nachvollziehbar. Und in ihrer Stellungnahme bescheinigten sie der Verwaltung etwas, was in dieser Form für Leipzig neu ist: behördliches Kneifen.
Im Fall der vorliegenden Petition war dieses amtliche Kneifen vor Auseinandersetzungen zwar nicht zum ersten Mal sichtbar. Aber zum ersten Mal machte der Petitionsausschuss deutlich, dass er darin keine nachvollziehbare Begründung mehr sieht, die Petitionen der Leipziger einfach abzuschmettern, obwohl sie berechtigt sind.
“Die Stadt versteckt sich hinter den juristischen Auseinandersetzungen, die drohen würden, wenn sie den Wunsch der Petenten umsetzen würde und führt die Städte Chemnitz und Darmstadt an. Es gibt jedoch auch Städte in Deutschland, die das Verbot auf kommunalen Flächen erfolgreich umgesetzt haben, wie: Baden-Baden, Hanau, Bonn, Heidelberg, Köln, München (dort ist der Zirkus Krone teils stationär beheimatet) und Potsdam und zuletzt Düsseldorf und Castrop-Rauxel. Entgegen der Entscheidungen der genannten Verwaltungsgerichte ist es einer Gemeinde eben nicht verwehrt, die bisherige Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung nachträglich aufzuheben bzw. teilweise zu entwidmen. Soweit in einer solchen Regelung ein Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen wird, ist diese durch die in den Gemeindeordnungen gesetzlich geregelte Befugnis gedeckt, die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zu regeln, sofern sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht”, bescheinigt der Petitionsausschuss den amtlichen Bedenkenträgern.
“Andere Kommunen wie zuletzt Düsseldorf haben sich eben auch für einen solchen Schritt, wie in der Petition gefordert, entschieden”, betonte der Petitionsausschuss in seiner Begründung. “Ob dies dann letztlich durch spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zurückgenommen werden muss, wird sich zeigen. Tatsache ist, dass der Bundesrat festgestellt hat, dass unter den Bedingungen eines Wanderzirkus exotische Tiere schwerwiegende Störungen und Belastungen erleiden. Deshalb wäre es verhältnismäßig, Dompteuren die eingeklagte Berufsfreiheit nicht mehr auf kommunalen Flächen zu gewähren, da sie nicht im Einklang mit dem § 2 TierSchG stehen”, stellte der Petitionsausschuss im Dezember fest. “Dies ist letztlich nur einer von mehreren Gründen, die zu unserer Entscheidung am Freitag führte. – Bereits etliche Zirkusbetriebe gastieren mit exotischen Tieren auf privaten Flächen, dass ist kein Ausschlussgrund, denn auch auf diesen Flächen müssen die Tiere nach den Zirkusleitlinien gehalten und vom Veterinäramt kontrolliert werden, z. B. Parkplatz Möbelhaus Porta. Ebenfalls entgegen des Verwaltungsstandpunktentwurfes, in dem es heißt, dass es keine generellen Probleme mit dem Tierschutz gegeben habe, steht in der Antwort zur damaligen Anfrage (VI-F-01201) folgendes: “So erhielt ein Unternehmen mit erloschener § 11 Tierschutzerlaubnis die Untersagung der Zurschaustellung seiner Tiere, 4 Zirkusunternehmen erhielten Ordnungsstrafen wegen fehlender Anmeldung zur tierschutzrechtlichen Kontrolle, 3 Unternehmen erhielten Ordnungsstrafen wegen unkorrekter Tierbestandsdokumentationen. Daneben wurde folgendes reglementiert:
– mangelnde Wasserversorgung der Tiere
– Installation von Schattenplätzen für Elefanten
– Hufpflege von Pferden
– Impfung des Hühnerbestandes
– fehlende tierärztliche Versorgung bei einem Pferd.”
Am 20. Januar stand dann die Stadtratsentscheidung nicht auf dem Plan, jetzt ist der 26. Februar avisiert. Und der Petitionsausschuss hat seine Meinung, was erreicht werden sollte: “Der Auftritt von Wildtieren in Zirkusbetrieben auf kommunalen Flächen soll verhindert werden. Die Betriebe können nicht die artspezifischen Anforderungen der Wildtiere erfüllen. Aufgrund der mangelnden Haltungsbedingungen kommt es bei den Tieren u. a. zu Krankheiten und Verhaltensstörungen.” Ein Verbot ist also die logische Konsequenz.
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