Wie können Asylbewerber dezentral untergebracht werden? Die Stadt Leipzig setzt auf den Anreiz durch Belegungsrechte. Vermieter können eine einmalige Zuwendung erhalten, wenn diese ihre leerstehende Wohnung auf fünf Jahre der Stadt für den Bezug durch Flüchtlinge überlassen. Bis zu 5.000 Euro gibt es dafür pro Wohnung aus Mitteln des Freistaates Sachsen. Unter soziale.wohnhilfen@leipzig.de sollen sich Interessierte bis zum 1. Dezember melden.
Das Portal Flüchtlingswohnungen.org zeigt, dass es in Leipzig Vermieter gibt, die daran interessiert sind, ihre Wohnung an Flüchtlinge zu vermieten. Der Freistaat Sachsen stellt nun Mittel bereit, um Anreize für Vermieter zu schaffen. 631.000 Euro hat Leipzig zur Verfügung. 150 bis 200 Wohnungen können damit vermittelt werden. 3.000 Euro gibt es für eine Wohnung bis 60 m2. 4.000 Euro sind es für Wohnungen bis 85 m2. Auf 5.000 Euro können sich Vermieter freuen, wenn sie eine Wohnung im Angebot haben, die noch größer ist. Karsten Gerkens, Leiter des Amtes für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung sowie Stefan Adams, Sozialamt, Abteilungseiter Soziale Wohnhilfe stellten das Programm vor und warben um Eigentümer.
Grundlage ist die “Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Förderung der Begründung von Belegungsrechten”. Diese wurde am 6. Oktober verabschiedet. Dort wird geregelt, dass durch das Belegungsrecht die Stadt die Möglichkeit bekommt, Asylbewerber zu bestimmen denen dann der Vermieter die Wohnung zu überlassen hat. Fünf Jahre bindet sich der Vermieter. Es ist ein Instrument, um Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. “Es ist kein singulärer Aspekt, sondern Teil einer Planung, um mehr Wohnraum zu gewinnen!”, betont Stefan Adams. So soll darauf geachtet werden, dass auch Studenten und sozial schwächere Familien bei der Wohnungssuche nicht zu kurz kommen: “Das ist ein laufender Diskussionsstrang, aus dem dies nun ein Aspekt ist”, unterstreicht Karsten Gerkens.
Das im Oktober verabschiedete Wohnungspolitische Konzept der Stadt sieht vor, auch Familien mehr Wohnraum zu verschaffen. Dies ist im Blick auf das rasante Wachstum der Stadt auch nötig. Zwar könne durch den Ankauf von Belegungsrechten eine Konkurrenzsituation entstehen, dies werde aber am Markt letztlich ausgeglichen. Interessierte Vermieter sollen sich bitte bis zum 1. Dezember 2015 beim Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnungshilfe unter Tel. 0341/123 9139 melden. E-Mail: soziale.wohnungshilfen@leipzig.de
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Na, hoffentlich werden da durch Vermieter keine Wohnungen “freigelenkt”, um die Prämie zu kassieren.