Flüchtlingskinder, die ohne Begleitung von Erwachsenen kommen, waren am 25. September Thema einer Debatte im Bundestag. In Leipzig befinden sich derzeit 127 unbegleitete Kinder und Jugendliche. Untergebracht sind diese in Wohngruppen. Da immer neue Flüchtlinge nachkommen, wird schon mal geschaut, wo spontan Plätze geschaffen werden können. Dabei fiel der Blick auf Offene Freizeittreffs: z. B. Am Mühlholz und Rabet. Das sei nur vorübergehend, heißt es bei der Pressestelle der Stadt.
“Die Bundesländer sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten.” Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, über den am Freitag, 25. September, in erster Lesung debattiert wurde. 17.955 unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland waren 2014 in Deutschland. 30.000 werden es Ende 2015 sein, vermutet die Bundesregierung. In der Vergangenheit konzentrierte sich die Sorge für diese Flüchtlinge auf wenige Bundesländer.
Hintergrund: Minderjährige werden dort weiter betreut, wo sie registriert wurden. Viele Flüchtlingsrouten führen zunächst einmal nach Bayern. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) warb für das Gesetz, das vor allem die Verteilung der Minderjährigen neu regelt. Die Grünen brachten einen Antrag in die Debatte ein, der “die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sichert.” Die Überprüfung der Interessen und Bedürfnisse der Flüchtlingskinder sei im Regierungsentwurf nicht festgeschrieben. Als antragstellende Abgeordnete wird u.a. Monika Lazar genannt.
Auch der Bundesverband “Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.” glaubt, das debattierte Gesetz löse nicht die Probleme, mit denen die Zielgruppe zu kämpfen hat. Stattdessen gebe es sogar Verschlechterungen: “Eine massive Verschlechterung stellt die mangelnde rechtliche Vertretung im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme dar. Eine vorläufige Inobhutnahme, Kindeswohleinschätzung und Entscheidung über die Verteilung ohne eine rechtliche Vertretung des Minderjährigen, ist Makulatur.” Diese rechtliche Vertretung ist vor allem auch für die Alterseinschätzung wichtig. Zuständig sind hier nach dem Gesetzentwurf die Jugendämter. “Allerdings wird weder geklärt, zu welchem Zeitpunkt die Alterseinschätzung durchgeführt wird, noch werden international gängige Mindeststandards, wie die vorrangige Berücksichtigung von Personaldokumenten, das Prinzip „im Zweifel für die Minderjährigkeit“, die Transparenz des Verfahrens und der Entscheidung, die informierte Zustimmung zu dem Verfahren und das Verbot von Eingriffen wie Genitaluntersuchungen vorgeschrieben.” Auch die Versorgung und Betreuung nach der Verteilung sei nicht hinreichend geregelt. Der Verein trifft sich am 16. November zur Regionaltagung Ost in der Villa Ida im Leipziger Stadtteil Gohlis.
Unterdessen leben in Leipzig bereits über hundert Jugendliche zwischen 11 und 17. Um diese muss sich das Jugendamt ebenso kümmern wie um viele andere Kinder, die akut Hilfe brauchen. Da nun klar ist, dass noch mehr kommen, wird nach Möglichkeiten gesucht, kurzfristig Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft der Pressestelle der Stadt Leipzig kommen dadurch auch offene Freizeittreffs in den Blick – konkret geht es um den Offenen Freizeittreff Rabet und Am Mühlholz. Es gehe um eine Notunterkunft, die Jugendlichen sollen nur kurz dort sein.
Es gibt 3 Kommentare
Hervorragender Beitrag, Herr Freitag. Jedoch nicht so, wie es hier steht. Mit “hervorragend” meine ich – einfach – zu einfach.
Nutzen Sie doch Ihre hoffentlich guten Kontakte zum Jugendamt der Stadt Leipzig und bringen Ihre Ideen an. Aber bitte dort, wo vernünftige Antworten zu erwarten sind. Das ist keinesfalls der zuständige Beigeordneten, der Ihnen das Blaue vom Himmel lügen würde, wie er es bereits bei vielen Sachverhalten praktiziert hat. Auch der neue Amtsleiter des Jugendamtes wird sich hüten, die Wahrheit auszusprechen.
Gerade deshalb empfehle ich Ihnen, dem Beigeordneten schriftlich einige Fragen beantworten zu lassen. Diese Fragen/Antworten werden als Interview in der L-IZ veröffentlicht.
Bitte die Fragen sehr direkt stellen, damit er wenig herum eiern kann. Ich wäre bereit, Sie bei der Auswahl und Formulierung der Fragen zu unterstützen.
Versuchen Sie außerdem möglichst Personen zu finden, denen Sie Anonymität garantieren. Das wird für Sie als Journalist jedoch sehr schwer werden.
Wahrscheinlich sogar unmöglich.
Auch deshalb, weil die meisten Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig die Nase voll über die Form der Berichterstattungen in der Leipziger Medien bezüglich die Asylpolitik, eingeschlossen der Demonstrationen/Gegendemonstrationen/ Straßenkämpfe von Links- und Rechtsradikalen, von Gutmenschen sowie Kriminellen, haben.
Na dann. Höchste Zeit, mal mit mehr Geld und Personal an die sozialen Bereiche heranzugehen …
„Eine massive Verschlechterung stellt die mangelnde rechtliche Vertretung im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme dar. Eine vorläufige Inobhutnahme, Kindeswohleinschätzung und Entscheidung über die Verteilung ohne eine rechtliche Vertretung des Minderjährigen, ist Makulatur.“
Das klingt einfach und ist so richtig. Eine zeitnahe Lösung ist jedoch unter den gegenwärtigen Bedingungen eine Illusion. Sie ist gegenwärtig nicht realisierbar.
Außerdem sollte dabei nicht unbeachtet bleiben, dass das Leipziger Jugendamt schon lange Zeit größte Probleme hat, die Regelungen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen aus Leipzig zu gewährleisten bzw. umzusetzen.