Wieder einmal geht es um die Mahd mit einer Schleppsense im Floßgraben. Als Eisvogel-Revier gelten in diesem Flussabschnitt zahlreiche Schutzmaßnahmen. Und hier prallen die Auffassungen der Landesdirektion als Fachaufsichtsbehörde und die der Stadt Leipzig aufeinander: Für die Verwaltung legte Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal dar, dass die Mahd aus Sicht der Stadt rechtmäßig und die Prüfung ausreichend war, die Aufsichtsbehörde rügte die Aktion als zu starken Eingriff in das Naturschutzgebiet.
Heiko Rosenthal (Die Linke) führte aus: “Gewässerunterhaltung gehört in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig, wir werden nur in gesetzlich unbedingt nötigem Umfang tätig. Dabei wahren wir größtmögliche Zeitabstände, aber bei nicht nachkommen ist die Stadt Leipzig in der Haftung.” Die Stadt Leipzig revidiere ihre Position nicht. Die letzte Mahd habe im Jahr 2011 stattgefunden, Zeit genug, dass sich die Natur erholt.
Für die Fraktion der Grünen, die den Bürgermeister kritisch zur Haltung der Landesdirektion befragte, hakte Norman Volger nach: “Ist denn, wenn die Aufsichtsbehörde sagt, es liegen Fehler vor, die singuläre Rechtsauffassung der Stadt Leipzig möglicherweise doch zu revidieren, weil sie falsch sein könnte?” Heiko Rosenthal bekräftigte seine vorherigen Ausführungen: “Wir bleiben dabei, dass die Entscheidung zur Mahd nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde gründlich genug geprüft wurde und dass die Mahd rechtmäßig war.”
Es handele sich auch um keinen Rechtsstreit sondern um einen fachlichen Diskurs mit der Fachaufsichtsbehörde. Norman Volger verließ das Saal-Mikrofon kopfschüttelnd.
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