Sollen Mandatsträger und Personen in herausragenden Positionen noch einer Überprüfung unterliegen, ob sie der Staatssicherheit zugearbeitet haben oder gar aktive Funktionäre im MfS gewesen sind? Diese Frage kam am 8. Juli im Stadtrat Leipzig auf, als es um die Festschreibung in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig eines Ausschusses zur Prüfung solcher Vergangenheiten ging. Bis 2019 wäre damit eine weiterführende Pflicht für die Stadt Leipzig gegeben, sich bei Personalfragen und Wahlen auch mit diesen persönlichen Hintergründen von Kandidaten zu befassen.

Sören Pellmann (Die Linke) fragte nach, wie es sich eigentlich, 25 Jahre nach der Wende, noch erklären lasse, einen solchen Ausschuss mit 5 Mitgliedern angesichts des Alters zum Beispiel der Fraktion der Linken zu haben. Hinzu käme, dass sich die Linke heute nicht grundlos gegen jede Art Bespitzelung und Geheimdienste wende.

Eine Steilvorlage für CDU und FDP. Andrea Niermann (CDU) forderte letztlich einen solchen Ausschuss für mindestens noch weitere 20 Jahre. Zudem erwarte sie einen einstimmigen Beschluss, auch Enthaltungen könne sie nicht verstehen. Annette Körner (Die Grünen) fand vielleicht die versöhnlichsten Worte im Rahmen einer teils hitzig geführten Debatte bis hinein in heutige staatliche Überwachungsaktivitäten und bat letztlich die Linke, sich nicht zu sperren. Eher nach dem Motto, es schade schließlich nicht, diese Art der Selbstkontrolle im Stadtrat und bei Ämtern weiterhin aufrechtzuerhalten. Und auch die Linke würde sich ja nachweislich mit diesem Thema befassen, warum also nicht auch in diesem Rahmen.

Andrea Niermann (CDU). Foto: L-IZ.de
Andrea Niermann (CDU). Foto: L-IZ.de

Die Rednerliste wurde rasch länger, persönliche Erklärungen verschiedenster Stadträte folgten, auf einmal ging es um die Folgen eines Staates und die Verstrickungen, die eventuell bis heute wirken. Aufarbeitungsfragen, gegenseitige Vorwürfe, die Linke wurde praktisch vom gesamten Rat angefragt, ob sie nicht doch zustimmen möchte. Diese konterte mit heutigen Zuständen und damit, dass vor allem ältere Stadträte der Linken alle bereits überprüft seien.

Die Hände fast aller Stadträte der Fraktionen AfD, CDU, Grünen und SPD stimmen für die Einrichtung des Bewertungsausschusses. Einige Grüne enthalten sich, die Linke stimmt dagegen. Damit wird der Ausschuss noch mindestens bis 2019 weiterarbeiten.

Die gesamte Debatte vom 8. Juli 2015 im Stadtrat hier im Audio zum Nachhören

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, welcher angenommen wurde.

1. Der entsprechend Ratsbeschluss RBV-320/10 vom 21.04.2010 gebildete Bewertungsausschuss wird in den § 17 “Beratende Ausschüsse” der Hauptsatzung unter 12. mit Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Bewertungsausschuss gemäß Anlage aufgenommen.

2. Der Bewertungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils 1 Mitglied in diesen Ausschuss.

3. Die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen, Eigenbetriebsleitern/-innen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleitern/-innen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und Bewerbern/-innen für diese Stellen bzw. Ämter wird entsprechend Beschluss vom 18.07.2007 – Nr. RBIV-925/07 – fortgeführt.

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