Nicht alle Häuser sind an das öffentliche Wassernetz und das Abwassernetz angeschlossen. Dies soll nun nachgeholt werden, da laut Abwassersatzung vom 20. 5.2015 die Verpflichtung besteht, an das Abwassernetz und das öffentliche Trinkwassernetz angebunden zu sein. Doch die Fraktion Die Linke will es etwas genauer wissen und fragt zu folgenden Punkten noch einmal nach.
1. Wie viele Hauseigentümer in Leipzig, die bisher noch nicht an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen waren, sind derzeitig dazu aufgefordert, sich dem Anschlusszwang zu unterwerfen?
Dorothee Dubrau: 5 Eigentümer wurden aufgefordert anzuschließen. Nach Abwassersatzung.
2. Wie viele dieser Hauseigentümer sind nicht in der Lage, aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Anschlussgebühren zu bezahlen?
Dubrau: “Keiner.”
3. Wie vielen davon wurde die Zwangsversteigerung ihres Hauses angedroht, wenn sie die erforderlichen Anschlussgebühren nicht aufbringen können?
Dubrau: “Es ist uns kein Fall bekannt.”
4. Inwieweit werden in diesen Fällen die Anschlussgebühren für Bezieher von ALG II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Jobcenter oder vom Sozialamt im Rahmen des § 22 SGB II übernommen?
Dubrau: “Es ist ein Fall bekannt, bei dem die Ãœbernahme beim Jobcenter beantragt ist. Die Bewilligung ist in Aussicht gestellt. Wir bekommen allerdings keine Informationen, da dies nur für die Betroffenen möglich ist.”
Pia-Naomi Witte (Linke) wollte es noch genauer wissen: “Uns ist auch ein Fall bekannt, in dem der Eigentümer den Anschluss nicht selbst bezahlen kann. Aber die KWL drohte Zwangsversteigerung an.”
Über diesen Fall wollen sich nun Witte und Dubrau weiter austauschen und eine möglichst gütliche Lösung finden.
Die Abwassersatzung in der Fassung vom 20.05.2015:
http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/satzungen
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