Man ist im Gespräch. Diesen Eindruck hinterließ heute im Stadtrat die Baudezernentin auf Nachfragen der CDU Fraktion. Das Gebäude in der Schongauer wird nach Meinung der Stadt zu Unrecht als Seniorenaltersruhesitz genutzt. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen bereits angedeutet – der Eigentümer der Immobilie hat gegen Gesetze verstoßen, als er in einem dafür nicht vorgesehenen Sondergebiet „Freizeit/Sport“ ein Hotel in eine Seniorenresidenz umnutzte. Die Stadt liegt juristisch wohl wenigstens halb richtig. Dies hilft aber den Senioren nicht, welchen der Auszug droht.
Sie haben nämlich alle bereits eine Untersagung erhalten, da die Nutzung nicht dem geltenden Recht auf dem Baugrund entspricht. Die Situation also ist kritisch, doch noch wird nichts vollzogen. Derzeit sind alle Vollziehungen ausgesetzt, man verhandelt miteinander. Juristisch sieht es gut aus für die Stadt, doch dies ist keine Lösung für die Senioren. Also, so Dorothee Dubrau, bleibe man hier in Verhandlungen, der Bauherr habe einen Bauantrag zu stellen, welcher die Nutzung des Gebäudes verändern könnte. Dieser sei noch unvollständig, das Amt warte auf den Rest der Unterlagen. Man möchte dann weiter miteinander sprechen.
Das Landgericht Leipzig könnte nochmals entscheiden müssen, sollte die Stadt den Bauantrag daraufhin ablehnen. Insgesamt ein Prozess der Jahre dauern könnte – so lange bleiben die Senioren, wo sie sind.
Währenddessen war es zu 17 neuen Einzügen allein im März 2015 in das rechtlich strittig von einem Hotel in eine Dauerherberge umgenutzte Haus gekommen. Die CDU wollte dann nochmals wissen, ob es vor Fertigstellung des Bebauungsplanes bereits Senioren in umfunktionierten Hotelzimmern gegeben habe. Die Baudezernentin Dorothee Dubrau verneinte dies auf Nachfrage von Uwe Rothkegel.
René Hobusch (FDP) interessierte, warum es erst jetzt aufgefallen sei, da doch die Stadt Begehungen durchgeführt haben müsse. Dubrau führte aus, dass während des Betriebes des Hotels als Seniorenresidenz keine Begehung des Bauordnungsamtes stattgefunden habe.
Carola Lange (Die Linke) war durchaus sauer, wie letztlich alle Räte ob der verfahrenen Situation auf dem Rücken von 150 Senioren, wie CDU-Stadtrat Jens Lehmann nochmals betonte. Lange hingegen wies nochmals deutlich darauf hin, dass es vor der Umnutzung des Geländes in eine Sonderzone, immerhin drei Jahre vorab, die ersten Einzüge der ersten Senioren in der Schongauer Straße 41 gab. Das Problem der Stadt sei es also, dass bei der Änderung des Bebauungsplanes keine Ortsbegehung gegeben hatte, eine Bestandsaufnahme wurde demnach nicht gemacht.
Lehmann hatte noch die Information dabei, dass die Gutachterkosten für die Umwidmung des Geländes zu einem Wohngebiet oder einem Gebiet mit Mischnutzung der Inhaber des Hauses zahlen würde. Dies habe er jedenfalls seiner Kenntnis nach angeboten. Vielleicht auch nicht ganz der falsche Rechnungsempfänger, sollte es dazu kommen, denn er strich jahrelang auch die Gewinne ein.
Siegfried Schlegel (Die Linke) trug erneut vor, dass es auch Möglichkeiten im näheren Umfeld gäbe und versuchte nochmals anzustoßen, mit einem Neubau an der Permoser Straße in Heiterblick das Problem zu lösen. René Hobusch fragte dann bei diesem Lösungsvorschlag zurück, ob es die Tätigkeit Schlegels bei der Kontakt Baugenossenschaft sei, die ihn diesen Vorschlag unterbreiten lässt.
Schlegel erläuterte seinen Vorstoß. Im Wohngebiet Heiterblick gäbe es eine Grundstücksfläche, welche der LWB gehöre. Ein kleines Teilstück gehört der Kontakt e.G., bei welcher Schlegel tätig ist. Darüber hinaus sei er jedoch auch im Aufsichtsrat der LWB – durch den Stadtrat entsandt – wie Schlegel betonte. Diese habe noch nicht ihr Ok zu dieser Idee gegeben – aber eine Option könnte es werden. Wenn man weiter mit dem Betreiber zusammen eine Lösung sucht.
Nach einer angeregten Debatte stellte die Verwaltung ihren Vorschlag zur Abstimmung. Dieser lautete: „Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer die Verhandlungen weiterzuführen, um zu versuchen, eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen, welche einerseits die Belastungen für die Senioren den Umständen entsprechend so gering als möglich hält und die andererseits den planungs- und baurechtlich anzuwendenden Rechtsvorschriften genügt.“
Der Stadtrat stimmte mit überwältigender Mehrheit zu, der Prozess der Verhandlungen läuft also weiter. Geht dieser Prozess schief, könnte es zu einem Um- oder schlicht einem Auszug der alten Menschen kommen. Nun sind wohl (weiterhin) beide Seiten in der Pflicht. Die Senioren können jedoch erst einmal bis auf weiteres in der Residenz Amalie wohnen bleiben.
Und der Eigentümer des Hotels könnte sogar ein Anrecht darauf haben, im Rahmen der weiteren Prozesse den Baugrund für eine zweite, parallele Amalie zu bekommen, bevor er die alte räumen müsste.
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Nun sind wohl (weiterhin) beide Seiten in der Pflicht. Die Senioren können jedoch erst einmal bis auf weiteres in der Residenz Amalie wohnen bleiben.
Diesen Tagesordnungspunkt habe ich bei der L-IZ mit großem Interesse verfolgt. Ich gehe davon aus, dass das Herr Freitag vor Ort getan hat. Ich halte diesen Beitrag für fragwürdig. Dieser Beitrag gefällt mir ganz und gar nicht!
In der Pflicht sind nicht beide Seiten. Der Stadtrat hat – trotz weniger rein emotionaler Diskussionsbeiträge – endlich erkannt, dass das Betreiben dieser Seniorenwohnanlage rechtswidrig war bzw. ist. Der Stadtrat stimmte letztlich zu, bei der “Abwicklung” dieses Sachverhaltes die Interessen der Heimbewohner so gut wie möglich einzubeziehen.
Die Stadt liegt juristisch wohl wenigstens halb richtig. Was soll dieser Satz? Weshalb gießen Sie Öl in ein Feuer, was endlich gelöscht wird? Wem nützt dieser Satz?
Wünschenswerte wäre es gewesen, wenn Sie auch darauf hingewiesen hätten, dass es laut Bemerkungen einer Abgeordneten des Stadtrates am Tag vor der Sitzung eine telefonische Beeinflussungen zum Abstimmungsverhalten durch Dritte gab. In wessen Auftrag das geschah, kann sich sicher jeder selbst ausmalen.
Auch der von dieser Abgeordneten geäußerte Hinweis auf die unerlaubte Benutzung von Videotechnik bei diesen Tagesordnungspunkt wäre eines Hinweises Wert gewesen.
Es würde mich sehr wundern, wenn der Eigentümer/Betreiber der Anlage auf das Angebot für einen Neubau eingeht. Dessen Ruf hat durch seine Skrupellosigkeit / Geldgier solchen Schaden genommen, dass er das Weite suchen wird. Kasse hat er reichlich gemacht!
Zum Schluss ein Angebot an Herrn Freitag, obwohl er schon sehr oft meine Nerven strapaziert hat.
Los geht`s !
Wenn jemand Geld unterschlägt, dann erfolgt das in den seltensten Fällen nur einmal. Er wird also öfters in die Kasse greifen.
Folgen wir diesen Gedanken beim Sachverhalt “Seniorenwohnanlage Paunsdorf”. Eigentümer / Betreiber wollen so viel Profit wie möglich erzielen. Das ist durch das rechtswidrige Betreiben bisher “vorbildlich” gelungen. Die Ertragsseite der Bilanz wird sich sehen lassen können.
Wie sieht es diesbezüglich auf der Seite der “Aufwendungen” aus? Ein wesentlicher bzw, der wesentlichste Posten werden die Personalaufwendungen sein. Wenn ich so viel wie möglich Profit erzielen möchte – was hier unstrittig ist, werde ich diese so niedrig wie möglich halten. Hochinteressant wäre es zu erfahren, wie das Betreuungspersonal vergütet wird.
Herr Freitag, besorgen Sie die Berichte der Wirtschaftsprüfungen dieser GmbH der letzten Jahre. Danach sehen wir uns diese gemeinsam an. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht werden besonders interessant sein. Vielleicht ergeben sich daraus noch Fragen, deren Beantwortung bzw. Thematisierung ich dann Ihnen überlassen.
Ist das nicht ein faires Angebot?