Leipzig wächst. Und damit wachsen auch die Aufgaben der Stadt. Nach und nach schieben sich immer neue Programme ins Zentrum der Stadtpolitik. Dem Kita-Bauprogramm folgte das Schulbauprogramm. Beide sind noch längst nicht beendet. Und doch muss längst das nächste Programm bewältigt werden: die Schaffung von Asylbewerberunterkünften. Lang nichts gehört, fand die Linksfraktion im Mai. Und fragte mal nach.
Und das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule hat jetzt ausführlich geantwortet. An der Unterkunft in der Torgauer Straße 290 wird inzwischen genauso gearbeitet wie an den etwas dezentraleren Unterbringungen im Stadtgebiet.
Frage und Antwort einfach mal so, wie sie kamen:
Wann beginnen die Arbeiten in der Torgauer Straße 290 und was wird getan, damit schrittweise eine Nutzung der sanierten Häuser erfolgen kann und der Baufertigstellungstermin gehalten wird?
Mit den Bauvorbereitungen wurde am 18.05.2015 begonnen. Die Arbeiten am Gebäude Haus 1 beginnen am 29.06.2015. Die derzeitige Planung geht von einer Sanierung des Standortes in vier Bauabschnitten aus. Zunächst werden im Haus 1 die Aufgänge 4 bis 6 saniert. Dann folgen die Aufgänge 1 bis 3. Im Anschluss soll Haus 2 in zwei Abschnitten saniert werden. Die Fertigstellung ist derzeit für Ende 2016 geplant. Es ist vorgesehen, den Bauablauf auf zwei Bauabschnitte zu verkürzen. Dazu sollen zeitweilig Ersatzunterkünfte in modularer Bauweise auf dem Gelände aufgestellt werden. Die bauausführenden Firmen wurden im Rahmen der Auftragsvergabe dahingehend ausgewählt, dass eine solche Straffung der Bauzeit gewährleistet werden kann. Wenn eine Verkürzung auf zwei Bauabschnitte umgesetzt wird, kann von einer signifikanten Verkürzung der Bauzeit ausgegangen werden.
Wie viele Menschen leben derzeit in der Unterkunft, wie viele Familien sind darunter und wie viele Menschen leben dort seit mehr als sechs Monaten?
Am Stichtag 05.06.2015 lebten 304 Flüchtlinge in der Torgauer Straße 290. Darunter waren acht Familien. Eine Auswertung zur Frage, wie viele Menschen wie lange in einer konkreten Einrichtung leben, ist leider nicht möglich. Zum Stichtag 31.05.2015 lebte etwa ein Drittel aller Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, länger als sechs Monate dort.
Welche Ergebnisse gibt es bezüglich einer Kooperation zwischen der Stadt Leipzig und Wohnungsgenossenschaften bei der dezentralen Unterbringung von Geflüchteten nach dem Treffen der AkteurInnen im Vorfeld der Stadtratssitzung am 25.02.2015?
Genossenschaftswohnungen können von Flüchtlingen mit Anspruch auf Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz derzeit aus den Beständen der Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt oder der Baugenossenschaft Leipzig angemietet werden. Bei allen anderen Genossenschaften ist dies derzeit nicht möglich, da die Anmietung einer Wohnung dort an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die Zahlung von Genossenschaftsanteilen gebunden ist. Eine Übernahme der Genossenschaftsanteile durch das Sozialamt ist in diesen Fällen rechtlich nicht möglich. Bei Flüchtlingen mit einem Leistungsanspruch nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz ist die Übernahme von Genossenschaftsanteilen rechtlich möglich. In der Praxis bewegen sich die Mietkonditionen der verfügbaren Genossenschaftswohnungen, mit Ausnahme der Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt, in vielen Fällen jedoch nicht im Rahmen der Richtlinie für die Kosten der Unterkunft.
Wie viele und welche neuen kleinteiligen Unterkünfte für um die 50 Personen werden derzeit geprüft und wie viele und welche befinden sich in der konkreten Umsetzung?
Es werden laufend Liegenschaften auf ihre Eignung für eine Unterbringung von Flüchtlingen geprüft, die Liste der zu prüfenden Objekte ändert sich fast täglich. Insgesamt drei neue kleinere Unterkünfte werden derzeit für eine Wohnunterbringung vorbereitet. Das sind Häuser in der Wilhelminenstraße, Naumburger Straße und in der Sommerfelder Straße. Ein weiteres Wohnhaus in der Wiebelstraße wurde vor kurzem bezogen.
Wann werden die bereits beschlossenen Standorte Bornaische Straße 215, Stöckelstraße 62 und Blücherstraße 47/47a in Betrieb genommen? Wodurch sind etwaige Verzögerungen erklärbar?
Die Stöckelstraße 62 und die Blücherstraße 47/47a werden voraussichtlich im III. Quartal in Betrieb genommen. Die Bornaische Straße 215 kann voraussichtlich noch in diesem Jahr zumindest teilweise genutzt werden. Verzögerungen ergeben sich oftmals durch bauordnungsrechtliche Anforderungen insbesondere an den Brandschutz und die hierfür von den Hauseigentümern beizubringenden Unterlagen. Zu Verzögerungen kann es auch im Bauablauf kommen.
Beteiligen sich die Stadt Leipzig oder ihre Beteiligungsunternehmen an dem Netzwerk “Ankunft – Zukunft – Sächsische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen”? Wenn nein, warum nicht?
Zielgruppe des Netzwerkes sind Unternehmen. Die Stadt Leipzig und die LWB beteiligen sich derzeit nicht an dem Netzwerk. Das Sozialamt arbeitet bereits sehr eng mit der LWB, den Wohnungsgenossenschaften sowie privaten Wohnungsunternehmen und Eigentümern zusammen. Ein Mehrwert durch Mitwirkung im Netzwerk wird derzeit als eher gering eingeschätzt.
Wird die Stadt Leipzig Fördergelder im Rahmen der “Richtlinie Städtbauprogramm” und “Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung” des Freistaates Sachsen zum Zwecke der Ertüchtigung von Wohnraum zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen akquirieren und welche Vermieter sollen dafür gewonnen werden?
Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung sucht mit den entsprechenden Partnern nach Möglichkeiten, beide genannten Förderstränge für Leipzig nutzbar zu machen. Mit der Richtli nie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 – 2020“ vom 9. März 2015 können Projekte zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen auf Grundlage eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts gefördert werden. Die Stadt Leipzig hat für Schönefeld sowie Leipzig-West einen Antrag auf Förderung eines integrierten Handlungskonzeptes eingereicht. Wenn dieser An trag befürwortet wird, würde ein integriertes Handlungskonzept erarbeitet werden mit Projekten, die der Integration von Flüchtlingen und der sozialen Betreuung bei dezentraler Unterbringung dienen. Nach der Richtlinie Flüchtlingswohnen im Rahmen der Programme der Städtebaulichen Erneuerung vom 31. März 2015 kann für die geförderte Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen der kommunale Eigenanteil in Höhe eines Drittels durch den Freistaat Sachsen übernommen werden.
Ansonsten erfolgt die Förderung nach den klassischen Grundsätzen der Städtebauföderung, d.h. nur in den aktiven Fördergebieten der Städtebauförderung und nur bezogen auf den nicht rentierlichen Anteils der Baumaßnahme. Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, in welchem Umfang Fördermittel aus diesem Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Das Amt für Stadter neuerung und Wohnungsbauförderung steht dazu in Kontakt mit den verschiedenen Wohnungsun ternehmen. Grundsätzlich können alle Vermieter, die noch unsanierten Wohnraum in den Städtebaufördergebieten haben, dieses Angebot nutzen. Der Anreiz des Förderprogramms für die Eigentümer wird jedoch als gering eingeschätzt, da der Förderanteil zu niedrig ist und die mit der Förderung verbundenen Auflagen zu hoch sind.
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