"Das Alter gemeinsam genießen" steht über dem Eingang der Amalie-Wohnanlage. Daraus wird an diesem Standort wohl nichts. Zumindest ist der Stand so, dass die Senioren-Wohnanlage Amalie in Paunsdorf schließen soll. Mit einer Petition dagegen sind die Bewohner bei der Stadt gescheitert. Auch das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass die Senioren die Anlage verlassen müssen. In der Ratsversammlung am 20. Mai wird über mögliche Alternativen diskutiert.
Der Bebauungsplan Nummer 170 sieht für die Schongauerstraße in Paunsdorf vor, dass dort Sport-, Freizeit- und Hotelnutzung erfolgt. Die Sachsentherme und das Paunsdorf-Center sind im Umfeld angesiedelt. In der Schongauerstraße selbst erhebt sich die Hotelanlage der Kette Ramada. 4 Sterne hat die Ãœbernachtungsherberge neben einer großen Einfallsstraße nach Leipzig. Zum Gebäudekomplex gehört auch die “Amalie Wohnanlage”. Diese gehörte ursprünglich mit zum Hotel. Nach dem Bebauungsplan dürfte das freilich nicht an dieser Stelle existieren: “In diesem Gebiet ist allgemeines Wohnen rechtlich ausgeschlossen und auch nicht ausnahmsweise zulässig. Genehmigt wurde das Objekt aufgrund des Bauantrags vom August 1994 entsprechend als Boardinghouse und Hotel, Anlagen, die nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienen”, heißt es in einer Erklärung des Dezernates Stadtentwicklung und Bau.
Aufgefallen war das Problem 2013. Da hatten die Eigentümer “eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung für 144 Wohnungen im Objekt beantragt”, weil sie überlegten, das Objekt zu verkaufen. In der Folge gab es verschiedene Gespräche, in denen es von Seiten der Stadt vor allem darum ging, die Senioren gemeinsam an einem neuen Standort anzusiedeln: “Leider wurde vom Eigentümer das angebotene Ersatzgrundstück zur Neubebauung nicht angenommen. Damit hätte für die Bewohner die Möglichkeit bestanden, gemeinschaftlich umzuziehen.” Der Betreiber schloss unterdessen neue Mietverträge ab und beschritt den Rechtsweg. Der endete am 16. September 2014 vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Oder auch nicht.  Das Urteil des OVG bestätigt zwar die Position der Stadt, wird aber vom Anwalt der Amalie-Seniorenresidenz hinsichtlich seiner Wirkung bestritten.
Eine Petition der Bewohner verwies nun darauf, dass viele der 140 Mieter schon seit über 10 Jahren hier wohnen. Sie hätten hier eine gute Gemeinschaft gefunden. Die Bewohner befürchten gesundheitliche und finanzielle Folgen, wenn sie die inzwischen vertraute Umgebung verlassen müssen. Immerhin hatten sie ja gedacht, dass dies ihr letzter Umzug sein würde.
Gespräche zwischen den zuständigen Ämtern der Stadt und dem Betreiber finden offenbar statt. Jedoch beharren beide Seiten auf ihren Positionen. Beide Seiten werfen sich zudem gegenseitig vor, Lösungen zu blockieren. Der Bundestagsabgeordnete Thomas Feist hat sich als Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung Leipzig  in die Diskussion eingemischt.
„Ein Beschluss zum weiteren Verfahren muss zeitnah und abschließend gefällt werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Vor allem aber muss er sich am Wohl der Bewohner der Anlage orientieren, die sich dort eingerichtet und ihre Heimat gefunden haben. Ich plädiere dafür, die Seniorinnen und Senioren nicht aus ihren vertrauten Wohnungen zu vertreiben und hoffe, dass die Verwaltung darauf hinwirkt. Die CDU-Fraktion und die KPV fordern eine schnelle Klärung zum Wohle der Bewohner in der Hoffnung, dass auch Stadträte aus anderen Fraktionen sich dem anschließen, um die zuständige Dezernentin zu einer Lösung im Sinne der Seniorinnen und Senioren zu bringen, statt auf deren Rücken ein Exempel am Betreiber zu statuieren.“ Die KPV ist kein Teil der CDU, vertritt aber die Grundsätze der CDU. Die Pressemitteilung der KPV vom 6. Mai richtete sich als Appell an die Mitglieder aller Ratsfraktionen. Auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung steht der CDU-Fraktionsantrag Vorlage-VI-A-01275, der sich in die von der KPV vorgeschlagene Richtung wendet.
In ihrer Antwort auf die Petition der Bewohner erklärt die Stadt, dass auch eine Änderung des Bebauungsplanes geprüft worden sei. Dabei wird erläutert, dass eine Änderung der Nutzungserlaubnis Auswirkungen auf die angrenzenden Flächen hätte: “Hier dürften mit großer Wahrscheinlichkeit Nutzungseinschränkungen erforderlich werden, die Planungsschadensansprüche auslösen könnten. Zu berücksichtigen ist auch, dass die gewerbliche Entwicklungsperspektive des gesamten Bereiches gerade durch den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig bestätigt worden ist. Eine wohnähnliche Nutzung ist mit dieser Zielrichtung nicht zu vereinen.”
Wenn sich keine andere Lösung findet, müssen die letzten Bewohner das Haus zum 1. April 2016 verlassen.
Es gibt 5 Kommentare
olala! Hier muss ich Ihnen auf das Schärfste widersprechen. So einfach wie es erscheint ist es nicht. Es ist keinesfalls so, dass in der Stadtverwaltung nur Idioten sitzen, wie Sie es andeuten. Im Gegenteil, dort arbeiten viele fachlich hervorragende Leute. Ich geben Ihnen jedoch Recht, dass die Außendarstellung oftmals sehr fragwürdig ist. Beispielsweise bei diesem Objekt. Nicht ganz unschuldig daran ist die unterirdische Öffentlichkeitsarbeit durch die Presseabteilung. Den Pressesprecher der Stadtverwaltung Leipzig hätte man – nicht nur wegen dieser Sache – schon längst “in die Wüste” schicken müssen.
Sie brauchen zum Betreiben einer solchen Einrichtung keine Genehmigung von der Stadtverwaltung, sondern sie gründen – wie hier nach meiner Kenntnis – eine GmbH. Ist diese rechtlich ordnungsgemäß gegründet, dann kann es losgehen. Diese GmbH hat sich bezüglich ihrer Leistungen natürlich an Recht und Gesetz zu halten. Hier u. a. an das Baurecht,
Verstoßen sie beispielsweise als Häuslebauer gegen das Baurecht, dann kann es passieren, dass ihr Haüsle wieder dem Erdboden gleich gemacht wird, weil sie zum Beispiel wesentlich breiter und höher gebaut haben, als es ihre Baugenehmigung erlaubt.
Hier hat sich also jemand aufgrund seiner Wassersuppe erlaubt, eine Seniorenwohnanlage zu betreiben, was laut Bebauungsplan in diesem Gebiet rechtlich ausgeschlossen ist. Kein harmloses Vergehen!
Gehen sie ganz einfach davon aus, dass es Dinge, Unverschämtheiten und Skrupellosigkeiten gibt, die es eigentlich gar nicht geben kann, geben sollte bzw. geben darf. Hinterher ist jeder schlauer!
Damit will ich nicht verschweigen, dass Fragen im Raum stehen, weshalb das nicht bemerkt wurde. Aber in erster Linie hat sich der Betreiber an Recht und Gesetz zu halten. So ist es bzw. so hat es zu sein!
Sorry ist schon klar, aber im wilden Westen hätte die einfachste Stadtverwaltung es schon lange gemerkt und nicht noch Werbung für die Anlage gemacht!
Im übrigen reiht sich diese Affäre nahtlos in unsere Stadtgeschichte der letzten 25 Jahre ein.
Bitte beachten, dass Hauptanliegen meines Kommentars besteht darin, die Scheinheiligkeit der Betreibergesellschaft aufzuzeigen. Mit einer kleinen, aber feinen, Geschichte abgerundet lässt sich so eine Aussage besser präsentieren. Dass dazu ausgerechnet der Bundestagsabgeordnete Herr Feist bzw. die CDU herhalten müssen ist somit reiner Zufall. Da hat jemand zur falschen Zeit, am falschen Ort und zum falschen Sachverhalt völlig unqualifizierte Äußerungen gemacht. Pech gehabt.
Ich bin mir zu 100,0 % sicher, dass diese Betreibergesellschaft es in den alten Bundesländern nicht gewagt hätte, auf einer Fläche, wo es rechtlich nicht erlaubt ist, eine solche Wohnanlage zu betreiben. Ihr Ruf wäre letztlich im Eimer gewesen, was die Existenz zur Folge hätte haben können.
Also lieber Klaus so geht das nicht!
Wie kannst du denn von der CDU und besonders Herrn Feist verlangen, dass diese Organisation und Ihre Repressanten (vorsicht Wortwitz) an Recht und Gesetz halten sollen!
In einem Haufen dessen Vorsitzenden entweder mit ihrem “Ehrenwort” (wessen Ehre???) oder durch glatten Wortbruch (keine Maut) reüssieren, von der BND-Sache ganz zu schweigen, sowas zu erwarten ist lächerlich!
Dass Herr Feist die populistische Trommel rührt ist doch klar, wie soll ein unscheinbarer Hinterbänkler sich sonst im Gespräch halten.
Die CDU-Fraktion und die KPV fordern eine schnelle Klärung zum Wohle der Bewohner in der Hoffnung, dass auch Stadträte aus anderen Fraktionen sich dem anschließen, um die zuständige Dezernentin zu einer Lösung im Sinne der Seniorinnen und Senioren zu bringen, statt auf deren Rücken ein Exempel am Betreiber zu statuieren.
Fordern kann man alles, aber grundlegende Sach- bzw. Fachkenntnisse sollten dazu vorhanden sein. Besonders dann, wenn einer der Einmischer (Herr Feist) sogar Bundestagsabgeordneter ist. Jeder blamiert sich halt so wie er kann. Recht und Gesetz sind doch vollkommen unwichtig! Hauptsache man veranstaltet bei der CDU wieder ein kleines (möglichst) medienwirksames Spektakel.
Der Betreiberfirma geht es doch gar nicht um das Wohl der Heimbewohner bzw. um eine Lösung dieses Problems. Der Betreibergesellschaft, die in der Öffentlichkeit vorwiegend in Person des Geschäftsführers und des Rechtsanwaltes auftritt, geht es nur um eins – um Kohle. Das war beispielsweise sehr schön, weil mehr als primitiv verpackt, im Interview in der LVZ mit dem Geschäftsführer von Amalie vom 30.04.2015 nachzulesen. Mit scheinheiligen Argumenten wurde versucht zu begründen, dass man durchaus bei Rot über die Kreuzung gehen darf. Am besten dann, wenn es niemand sieht. Aus dieser Interview-Seite flossen die (künstlichen scheinheiligen) Tränen in Strömen. Juristisch natürlich wertlos. Es wurden Horrorszenarien an die Wand gemalt (jahrelanger Rechtsstreit, erhebliche Haftungsansprüche gegen die Stadt), die nie eintreten werden. Auch wenn man bekanntlich vor Gericht und auf hoher See in “Gottes Hand” ist, was ausdrücken soll, dass die Gerechtigkeit – ähnlich dem mehr oder weniger zufälligen Zusammenspiel von Wind und Wellen – oft nur ein Zufallsprodukt ist, dürfte die Rechtslage “sehr überschaubar sein”. Anders ausgedrückt: Die Chance des Betreibers auf rechtlichen Beistand wird gegen Null tentieren.
Egal welche Fehler hier von wem auch immer passiert sind, der Betreiber hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Falls der/die Juristen des Betreibers behaupten, dass sie davon nichts wissen, dann sollten sie schnellsten ihren Beruf wegen Unfähigkeit an den Nagel hängen.
Ich gehe davon aus, dass sich der Betreiber trotz seiner Schaumschlägerei bewusst ist, dass auch auf ihn sehr hohe Schadenersatzforderungen zukommen könnten. Allein von den Heimbewohnern (u.a. sämtliche Umzugskosten!!!!!!!), da diese ihre Verträge unter der Voraussetzung abgeschlossen haben, dass sich der Betreiber an Recht und Gesetz hält, was offenbar nicht der Fall war!
Es ist moralisch verwerflich, wie die Heimbewohner, eingeschlossen deren Angehörige und Betreuer, von “Amalie”als Spielball für rein geschäftliche Interessen benutzt werden. Geld stinkt nicht!!
Es ist für mich außerdem beschämend, dass selbst Abgeordnete des Bundestages (hier Herr Feist) versuchen Punkte zu sammeln, ohne sich vorher mit der Materie ausreichend auseinander gesetzt haben. Bei der CDU wundert mich aber nichts mehr. Für diese Aussage, reichen mir beispielsweise meine bisherigen Erfahrungen mit führenden Vertretern dieser Partei in Sachsen. Was will man auch von einer Partei, die an einer ordnungsgemäßen Kontrolle der Steuergelder (wie u.a. die SPD) kein Interesse hat, auch verlangen. Da muss man halt durch solche Auftritte seine Wichtigkeit als Volkspartei an den Mann bzw. die Frau bringen.