Schwer tut sich Leipzigs Verwaltung, die für die Öffentlichkeit relevanten Informationen auch entsprechend barrierefrei bereitzustellen. Die Stadt hat zwar seit 2012 eine Informationsfreiheitssatzung, aber die Preise, die sich Leipzigs Verwaltung für die Auskünfte ausgedacht hatte, die hatten es in sich. Wer nicht gerade einen Lottogewinn gemacht hat, könnte sich wirklich knifflige Auskünfte gleich verkneifen. Das soll sich jetzt ändern.

Beschlossen wurde die Informationsfreiheitssatzung (auch das schon nach einer langen, zermürbenden Einlaufphase) im Dezember 2012 auf Initiative der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nachdem dem Stadtrat im Jahr 2014 seitens der Stadtverwaltung der „Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung“ vorgelegt wurde, brachte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 dann erneut einen Antrag zur Informationsfreiheitssatzung ein. Das Ziel ist, mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften künftig kostenfrei zu stellen sowie für weitergehende Auskünfte die Gebühren so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht, und des Weiteren, die im Einzelnen festgelegten Gebührensätze den Betrag von 100 Euro nicht übersteigen.

Ein halbes Jahr brauchte das verantwortliche Dezernat Allgemeine Verwaltung zur Erarbeitung eines neuen Standpunktes. Aber das sind wahrscheinlich mittlerweile die normalen Verwaltungshorizonte. Eher zeigt sich Tim Elschner, Stadtrat und verwaltungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, überrascht, dass die Verwaltung jetzt tatsächlich auf ganzer Breite einlenkt, nachdem man sich zuvor so tapfer hinter Gebühren verschanzt hatte, die bis in den Tausender-Euro-Bereich gingen. Da wäre jedes Auskunftsersuchen für normale Leipziger schlicht zur Farce geworden.

Einfache Auskünfte sollen jetzt kostenfrei werden. Und die Mindestgebühren für etwas umfassendere Auskünfte sind jetzt auf 30 bzw. 60 Euro gesenkt. Was noch nicht das Wunschziel einer gänzlichen Kosenbefreiung ist. Aber da müsse, so betont das Verwaltungsdezernat, der gesetzliche Anspruch einer Kostendeckung gewährleistet sein.

„Wir begrüßen den Verwaltungsstandpunkt, der die Intention unseres Antrages im Wesentlichen aufgreift. Denn wir haben die im letztjährigen Bericht geäußerte Ansicht der Verwaltung nicht geteilt, dass die Informationsfreiheitssatzung von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig nur deshalb zurückhaltend genutzt wird, weil ‘die bisherigen … Möglichkeiten um Informationen zu erlangen ausreichend sind'”, geht Elschner noch einmal auf die verquaste Verwaltungsauskunft vom Herbst 2014 ein. “Bereits 2012 äußerten wir grundsätzliche Bedenken dahingehend,  dass die in der Verwaltungskostensatzung damals schlussendlich festgelegten Gebührensätze das Informationsrecht massiv behindern werden.“

Die Stadtverwaltung schlägt nun vor, die Verwaltungskostensatzung in Bezug auf die Informationsfreiheitssatzung zugunsten der Antragsteller zu ändern:

1. Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften sollen nun doch kostenfrei gestellt werden.

2. Auch der Gebührenrahmen oberhalb einfacher Auskünfte soll nun deutlich nach unten angepasst werden und liegt dann zwischen 30 und 250 Euro.

“Im Ergebnis zahlt sich unsere Hartnäckigkeit aus, auch wenn aus rechtlichen Gründen eine satzungsmäßige Festschreibung eines Gebührenbetrages von maximal 100 Euro nicht möglich sein wird”, kommentiert Elschner den vorliegenden Vorschlag des Verwaltungsdezernats. Aber Gebühren allein bestimmen ja nicht den Weg zu wichtigen Informationen. Viele, für die es keinen gesetzlichen Geheimhaltungsschutz gibt, sind für den normalen Leipziger gar nicht sichtbar, weil sie in keiner öffentlichen Datenbank und auch nicht auf der Homepage der Stadt auftauchen.

Aber das wird wohl noch dauern. Das Gläserne Rathaus, wie es schon Wolfgang Tiefensee 1998 in seinem Wahlkampf versprach, wird wohl noch Jahre auf sich warten lassen.

“Ungeachtet dessen bleibt die Stadtverwaltung aufgefordert, ihre noch ungenügende Informationspolitik gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig in Bezug auf die Informationsfreiheitssatzung nebst Verwaltungskostensatzung zeitnah zu optimieren”, findet Elschner. “So ist Einwohnerinnen und Einwohnern der Umgang mit der Informationsfreiheitssatzung zu erleichtern, indem auf leipzig.de, im Amtsblatt und auf Flyern zusätzliche, leicht verständliche Hintergrundinformationen zur Satzung und deren Anwendbarkeit zur Verfügung gestellt werden.“

Die Vorlage wird am 2. Juni im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung behandelt. Ob sie vor der Sommerpause im Stadtrat zur Abstimmung kommt, ist noch offen.

Der Vorschlag der Verwaltung.

Der Antrag der Grünen vom Oktober 2014.

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Keine Kommentare bisher

Es heißt “Anlaufphase”, nicht Einlaufphase.

Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass für den ausführenden Pfleger ein Einlauf bei der Stadtverwaltung sehr zermürbend sein würde, so hartnäckig sie sich gerne gibt.

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