Ein Defizit von 150 Millionen Euro über die nächsten 25 Jahre sieht die Fraktion Die Linke auf die Stadt bei weiterer Anwendung des Kita-Programmes zukommen. Dieses entstehe maßgeblich durch Anmietungen von Einrichtungen, die private Investoren errichteten. Daher fordert die Fraktion eine Prüfung und Vorrangstellung der städtischen Beteiligungsgesellschaften.
Steffen Wehmann (Die Linke) brachte den Antrag ein: “Tut man wirklich alles um den Prozess der Kita-Investitionen zu verbessern? Wir erkennen dies nicht. Hier möchte ich das Beispiel Grundstücke nennen: Sind der Stadt und der Beteiligungsgesellschaft wirklich alle infrage kommenden Grundstücke bekannt? Wir denken Nein.”
Christopher Zenker (SPD) unterstützte die Antragsteller: “Wir könnten mehr kommunale Kitas mit Steuerungsmöglichkeit dadurch gewinnen.” Die privaten Investoren seien wichtig, beim Ausmaß des Bevölkerungswachstums: “Ich habe den Eindruck, dass das Liegenschaftsamt immer noch gemäß einer Liegenschaftspolitik einer schrumpfenden Stadt handelt und somit Anfang des Jahrtausends stehen geblieben ist.” Dass dies nicht mehr gegeben ist, sollte mittlerweile jedem Bürger bekannt sein.
Michael Weickert (CDU) war sich nicht ganz so sicher: “Nach wie vor stehen wir vor vielen Herausforderungen bei der Erweiterung des Angebots in einer wachsenden Stadt. Unter dem Eindruck der Regressansprüche von Eltern sind wir als CDU nicht sicher, dass private Investoren immer teurer für die Stadt bauen würden. Oft errichten sie Gebäude schneller und sind früher in der Lage, Einrichtungen zu betreiben. Ich warne davor, die privaten Investoren völlig aus dem Rennen zu halten.”
Ähnlich argumentierte Sven Morlok (FDP): “Ob eine Kita unter städtischer oder privater Bauherrschaft errichtet wird, sollte eine Einzelfallprüfung ergeben, damit alle Vor- und Nachteile gewürdigt werden. Wir sprechen uns daher gegen eine Vorfahrtsregelung aus. Der Verwaltungsstandpunkt zeigt richtig auf: Wenn schon ein städtisches geeignetes Grundstück vorhanden ist, ist es sinnvoll, darauf in kommunaler Verantwortung zu bauen. Wir machen uns daher den Verwaltungsstandpunkt zu eigen.” Dieser wurde jedoch von einer Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt.
Siegfried Schlegel (Die Linke) entkräftete den Einwand: “Von einer Riesenvorfahrt kann doch nicht die Rede sein, wenn gerade 25 % der Investitionen von der Stadt kommen. Vor diesem Hintergrund müssen wir doch nun Gas geben.”
Oberbürgermeister Burkhard Jung betonte: “Ich hoffe wir sind uns einig, dass Vorrang die wirtschaftliche Lösung haben sollte und verstehe den Antrag in diesem Sinne. Das kann der Fall sein, wenn wir Grundstücke haben und einsetzen können.”
Angenommen wurde folgende Fassung:
Bei der künftigen Umsetzung des Kitaprogrammes ff. genießen hinsichtlich der baulichen Investitionen die Stadt Leipzig bzw. ihre geeigneten Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe (z. B. LWB mbH , LESG mbH , SAH Leipzig gGmH , …) Vorrang vor den “privaten Investoren”. Voraussetzung dafür sind geeignete Grundstücke (von Stadt, BU, EB) in den jeweiligen Planungsräumen, in denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten bestehen, die ggf. auch über notwendige Käufe realisiert werden.
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