Zur Erstellung eines Lärmaktionsplans ist die Stadt Leipzig verpflichtet. Bis es aber so weit kam, tat sich Leipzigs Stadtverwaltung schwer. Und sie kommt auch bei der Fortschreibung des Projekts nicht so recht weiter. Eine Fortschreibung steht bis heute aus, kritisieren jetzt die Grünen. Und nerven die Verwaltung natürlich mit Fragen.
Auf der Ratsversammlung am 25. Februar wollen sie diese gern beantwortet haben. “Im geltenden Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig, der 2013 vorgelegt wurde, wurde bereits für 2013 eine Fortschreibung angekündigt (S.18). Mittlerweile haben wir das Jahr 2015, es liegt keine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vor und die Haushaltsmittel im entsprechenden Produkt wurden im Haushaltsplanentwurf des Oberbürgermeisters im Vergleich zu 2014 gekürzt”, stellen sie dabei fest. Ein engagiertes Arbeiten an der Problematik ist also nicht spürbar. Oder sichtbar – je nachdem, wie man es betrachtet.
Denn es ist ja nicht so, dass Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Nur informiert die Stadt auch zu diesem Thema nicht so, dass der Bürger herausfinden könnte, was tatsächlich schon getan wurde, was es gekostet hat und was es gebracht hat. Immerhin hatte die Verwaltung die Grünen bei mehreren Anfragen darauf hingewiesen, dass eine individuelle Lärmmessung (etwa mit ausgeliehenen Lärmmessgeräten) keine belastbaren Ergebnisse liefere. Das müsse schon von Experten gemacht werden.
Aber wird es gemacht? Wenigstens punktuell?
Darüber vermissen die Grünen jede Information.
Die Website der Stadt zum Thema Lärmshutz ist zwar gespickt mit theoretischen Erklärungen zum Thema. Auch den Lärmaktionsplan und die Lärmkartierung findet man hier. Aber man findet keine Informationen zur Umsetzung, zu laufenden Projekten, zur weiteren Finanzierung und zur weiteren Bürgerbeteiligung. Der Beteiligungsprozess zum Thema war 2011. Und seitdem ist auch dieses Arbeitsgebiet wieder in Dornröschenschlaf verfallen, obwohl es sich geradezu anbietet, mit den Bürgern gemeinsam weiterzuarbeiten an einer leiseren Stadt.
Aber möglicherweise korrespondiert das mit der Stille aus dem zuständigen Umweltdezernat.
Und so fragen die Grünen besorgt nach, weil’s ja versprochen war: “Wie ist der Zeitplan für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes durch die Stadtverwaltung? Wird die Verwaltung im Jahr 2015 dem Stadtrat eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung oder Kenntnisnahme vorlegen?”
Und: “Bei der Vorlage des Lärmaktionsplanes 2013 hat sich die Verwaltung verpflichtet, alle zwei Jahre einen Umsetzungsbericht zum Lärmaktionsplan vorzulegen. Wann ist mit diesem Umsetzungsbericht zu rechnen und werden die Ergebnisse des Umsetzungsberichts bereits bei der Fortschreibung berücksichtigt werden können?”
Im Doppelhaushalt 2015/2016 scheint das Thema eher unter die unwichtigen Themen zu fallen. Oder die Maßnahmen zur Lärmminderung – wenn es denn welche gibt – verstecken sich in anderen Posten. Aber da fragen die Grünen lieber noch mal nach: “Sind im Haushaltsplanentwurf die nötigen Mittel für den Umsetzungsbericht und die Fortschreibung enthalten? Falls nein, warum nicht?”
Und da niemand über die Umsetzung – zum Beispiel der 17 im Jahr 2011 definierten Sofortmaßnahmen – berichtet, wollen die Grünen schon gern wissen, was 2012 und 2013 mit den geplanten Geldern passiert ist: “Wurden die Aufwendungen für die Jahre 2012 und 2013 in Höhe von 10.000 EUR vollständig umgesetzt? Wenn nein, warum [nicht]?”
Und dazu dann die Frage, die eigentlich logisch ist: Wenn man Geld für Lärmminderungsmaßnahmen ausgibt, muss man ja auch den Effekt messen, sonst weiß ja keiner, ob die Maßnahme was gebracht hat. “Beabsichtigt die Stadtverwaltung kontrollierende Lärmmessungen durchzuführen, um den Erfolg der Umsetzungsmaßnahmen des Lärmaktionsplans zu prüfen?”, fragen die Grünen also. Und: “Sind die Sofortmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig (Anhang 17.7) vollständig umgesetzt worden? Wenn nein, bis wann? ”
Was wohl heißen soll: Bis wann sollen sie nun umgesetzt werden?
Meist waren es nach Vorschlag der Stadtverwaltung Straßenausbesserungen mit Flüsterasphalt oder eine abschnittsweise Tempo-Reduzierung oder eine Verbesserung der Flüssigkeit des Verkehrs. Denn wenn Verkehr rollt, kommt es seltener zu die üblichen Brems- und Abfahrgeräuschen.
Die drei ersten Maßnahmen aus dem Prioritätenkatalog waren übrigens:
- die Antonienstraße von der Zschocherschen Straße bis zur Altranstädter Straße
- die Berliner Straße von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Erich-Weinert-Straße und
- die Georg-Schwarz-Straße von der William-Zipperer-Straße bis zur Pfingstweide
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