Die dezentrale Unterbringung für Asylsuchende ist mit eine der zentralen Forderungen von Flüchtlingsinitiativen. Die Fraktion Die Linke beauftragte die Stadtverwaltung daher im November 2013 im Rahmen der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes für "Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" den Abschluss von Mietverträgen mit den städtischen und privaten Wohnungsunternehmen zu prüfen.
Nachdem im Mai 2014 von der Stadtverwaltung auf Nachfrage das Ergebnis der Prüfung für die zweite Jahreshälfte angekündigt wurde, fragte Die Linke im Rahmen der Ratsversammlung beim Oberbürgermeister nach. Laut Vorlage wird in Berlin diese Praxis bereits seit 2011 entsprechend geregelt.
Das Prüfungsergebnis stellte Thomas Fabian, Bürgermeister für Jugend, Sozial, Gesundheit und Schule, vor: Das dezentrale Wohnkonzept “wird zunehmend genutzt” und perspektivisch wird angestrebt, mit Asylsuchenden Mietverträge abzuschließen. 70 Wohnungen werden gerade genutzt, jedoch müssen mitunter weitere Probleme gelöst werden. Beispielsweise bei Wohnungsgenossenschaften müssen Mieter gleichzeitig Mitglieder werden, womit auch entsprechende Pflichten verbunden sind. Aufgrund des Status von Asylsuchenden, das heißt unter anderem die Möglichkeit einer vorzeitigen Ausreise oder Abschiebung, gestaltet sich das Vertragsverhältnis daher schwierig. Andere Mietmodelle müssten auch möglich sein, so Siegfried Schlegel (Linke) in einer Nachfrage. Eine Möglichkeit wäre, so Schlegel, dass die Stadt als Stellvertreter bei Genossenschaften fungiert. Die Frage, ob dies ein gangbarer Weg wäre, kann allerdings erst später beantwortet werden.
Ein weiteren Aspekt war die Bearbeitungszeit durch das Sozialamt für Anträge. Laut Die Linke sprechen einige Asylsuchende von einer langen Dauer für diese. Fabian entgegnete, dass die Bearbeitungsdauer in der Regel wenige Tage dauert. Die Dauer sei aber stark abhängig von den eingereichten Unterlagen. Sind diese vollständig, setzen sich die entsprechenden Stellen “zeitnah” mit der Bearbeitung auseinander, wenn eine positive Sozialprognose besteht.
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Stadträtin Diana Ayeh (Bündnis 90/Die Grünen) interessierte sich für die Kriterien für diese sogenannte “positive Sozialprognose”. Diese sei von professionellen Sozialarbeitern unter anderem in den Gemeinschaftsunterkünften abhängig, so die Antwort vom Sozialbürgermeister. In anderen Städten werden Flüchtlinge “allein gelassen” und ihnen wird einfach ein Schlüssel in die Hand gedrückt. Gerade bei Asylsuchenden mit Traumatisierungserfahrungen, kann dies jedoch schwierig werden. Sie sollen im Schutzraum Leipzig erst einmal ankommen, zeigte sich Thomas Fabian überzeugt.
Mandy Gehrt (Linke) fragte zudem nach, ob der aktuelle Anstieg des Zuzugs nach Leipzig ein Problem derzeitig darstelle. Ein direktes Problem bestehe nicht. Das Sozialamt fragt zurzeit ständig den Wohnungsmarkt ab und suche geeignete Mietverhältnisse je nach Bedarf. Dieser wird zur Zeit erfüllt.
Im November 2013 beauftragte DIE LINKE die Stadtverwaltung, im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes für “Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz” den Abschluss von Mietverträgen mit dem städtischen Wohnungsunternehmen LWB, mit Genossenschaften und dem privaten Wohnungseigentümerverband Haus und Grund zu prüfen.
In Berlin wird über ein solches Vertragswerk seit 2011 geregelt, dass die städtischen Wohnungsunternehmen jährlich ein Kontingent von 275 Wohnungen in verschiedenen Segmenten für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Im Mai 2014 verwies die Verwaltung auf Nachfrage, dass ein Ergebnis dieses Prüfauftrages im 2. Halbjahr vorgelegt wird.
Wir fragen vor diesem Hintergrund: Liegt mittlerweile ein Prüfergebnis vor? Wenn ja: Können entsprechende Vereinbarungen mit den Wohnungsmarktakteuren getroffen werden? Wenn nein: Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Asylsuchende, die einen Antrag auf dezentrale Unterbringung beim Sozialamt stellen, sprechen von langen Bearbeitungszeiten, bis ihr Antrag beschieden wird.
Wir fragen vor diesem Hintergrund: Wie lange dauert in der Regel die Prüfung eines Antrages auf dezentrale Unterbringung? Warum kommt es zu Verzögerungen und wie können diese im Interesse der AntragsstellerInnen und dadurch frei werdender Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften verhindert werden?
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