Leipzig hat seit 2012 sein Ausbauprogramm für Kindertagesstätten massiv gesteigert, so massiv, dass der Sozialbürgermeister regelrecht ins Schwitzen kommt, wenn er von einer Grundsteinlegung zum nächsten Richtfest zur nächsten Neueröffnung wetzt. Möglich wurde das massive Bauprogramm nur, weil die meisten neuen Kindertagesstätten von privaten Investoren gebaut werden und nicht von der Stadt. Das hat Langzeitwirkungen.
Und die sorgen jetzt in der Linksfraktion für Besorgnis. Denn für die Privatinvestoren rechnet sich die Investition dann, wenn sie im Gegenzug von der Stadt langfristige Mietverträge mit zum Teil recht beeindruckenden Mieterlösen bekommen. Das Kurzfristproblem – fehlende Kita-Plätze – wird damit nach Voraussage von Sozialbürgermeister Thomas Fabian wohl bis Ende 2015 weitgehend gelöst. Dafür entsteht langfristig eine dauerhafte Kostenbelastung für den Stadthaushalt.
Die Linksfraktion möchte nicht nur wissen, um welche Lasten es da gehen wird, sie möchte auch, dass der Stadtrat vor der Beschlussfassung über einen neuen Kita-Bau erfährt, in welcher Größenordnung da Mietverträge abgeschlossen werden.
In der Ratsversammlung am 20. November wird deshalb ihr Antrag zu diesem Thema erstmals auf der Tagesordnung stehen, auch wenn er gleich in die Gremien – also die zuständigen Fachausschüsse – verwiesen wird, den Fachausschuss Finanzen und den Verwaltungsausschuss, die sich dann mal den Kopf über das Thema zerbrechen sollen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung mag es ein kluger Schachzug gewesen sein, das akute Finanzdilemma der Stadt auf diese Weise kurzfristig zu lösen. Aber am Ende landen die Investitionskosten für die neuen Kindertagesstätten über die Mieten eben doch wieder im Haushalt der Stadt Leipzig. Aus Sicht der Linksfraktion ist das eindeutig eine verdeckte Investition, über die in dieser Größenordnung nun einmal der Stadtrat zu befinden hat.
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Und so merkt die Fraktion in ihrem Antrag an: “Beispielsweise beim Kita-Investitionsprogramm werden entsprechende ‘Mietverträge’ oder ähnliches unter anderem über ca. 25 Jahre abgeschlossen. Da es sich um ‘überlange’ Vertragslaufzeiten und entsprechende Bindungen der Verwaltung handelt, ist zwingend der Stadtrat in mindestens der oben genannten Form einzubeziehen.”
Die “oben genannte Form” ist die Änderung eines Paragraphen in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig. Der § 8 (17) RV b) soll ergänzt werden um den Passus: “Die Ratsversammlung entscheidet über Mietverträge (o. ä.) ab einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren.”
Wie viel Geld hinter solchen sehr lang laufenden Mietverträgen steckt, versucht die Linksfraktion so zu umschreiben: “Im oben genannten Beispiel handelt es sich um ‘verdeckte’ Investitionsförderungen (in Summe) im mehrstelligen Millionenbereich, die nicht durch einen Ausschuss, sondern im Sinne des § 28 Absatz 2 Ziffer 1 (Stadtrat entscheidet über Grundsätze der Verwaltung) der Sächsischen Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu entscheiden sind. In jedem Fall handelt es sich nicht um einen ‘normalen Verwaltungsakt’.”
Und fast lakonisch klingt der Nachsatz, mit dem die Fraktion das Selbstverständliche ihres Antrags noch einmal betont: “Im Übrigen, würde die Stadt Leipzig selbst investieren und bauen, würde der Stadtrat in der Regel über den Planungs- und Baubeschluss befinden.” Das muss er sogar, denn siebenstellige Investitionen unterliegen nun einmal der Zustimmung des Stadtrates.
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