Die Vertreterpersonen des Bürgerbegehrens "Privatisierungsbremse" und weitere Mitstreiter haben gegen den ablehnenden Bescheid der Stadt Leipzig bezüglich der vermeintlichen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens und den ebenfalls ablehnenden Widerspruchsbescheid der Landesdirektion Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig eingelegt. Das teilten sie am Freitag, 24. Oktober, mit.
“Wie bereits mehrfach öffentlich geäußert, halten wir die Argumente mit denen die Ablehnung begründet wird und die sich im Wesentlichen auf die Sächsische Gemeindeordnung berufen, für nicht stichhaltig. Wir sehen die Gemeindeordnung nicht verletzt, da eine Öffnungsklausel zur ‘Abmilderung’ eines zulässigen Bürgerentscheides nach unserem Verständnis nicht rechtswidrig sein kann”, erklären Wolfgang Franke und Mike Nagler als Sprecher de Initiative.
“Nach der Logik der Landesdirektion und der Stadt Leipzig hätte dann der Bürgerentscheid von 2008 gegen den Anteilsverkauf der Stadtwerke und für den 100-prozentigen Erhalt der wichtigsten kommunalen Betriebe und Unternehmen gar nicht durchgeführt werden dürfen, weil er rechtswidrig gewesen sei. Welche Relevanz hätten Bürgerbegehren überhaupt noch, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in solchen essentiellen Fragen des kommunalen Eigentums nicht gefragt werden dürften?”, fragen sich die beiden Sprecher. “25 Jahre nach dem Entstehen einer demokratischen Bewegung in Leipzig sehen wir exemplarisch die ‘Mühen der demokratischen Ebene’ vor uns.”
Die Widerspruchsbescheide wurden vor ca. einem Monat erlassen.
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“Interessant ist nun, dass mit der zuletzt von der Landesdirektion unter anderem geführte Argumentation auch das Bürgerbegehren von 2007/2008 unzulässig hätte sein müssen. Damals hatten Verwaltung und OBM den Bürgerwillen unterschätzt und waren von dem Ergebnis und der Eindeutigkeit der Missbilligung der Stadtpolitik seitens der Bürger überrascht worden”, kommentiert Mitinitiator Dr. Thomas Walter die jetzige Ablehnung. “Dies erklärt, warum nun mit allen erdenklichen zweifelhaften Rechtserwägungen dieses neue Bürgerbegehren verhindert werden soll. Die Verwaltung sieht hierin für sich die Gefahr, dass der Bürger ihre unerwünschten Pläne durchkreuzt.”
“Sollte allerdings – was nicht auszuschließen ist – das Verwaltungsgericht der rechtlichen Argumentation der Verwaltung folgen wollen, wäre es erneut ein Zeichen für gänzlich unzureichende landesgesetzliche Regelungen”, findet Walter, der sich auch im Mehr Demokratie e.V. engagiert. “Es würde bedeuten, dass die mageren Vorschriften für direkte Demokratie in Sachsen im Wesentlichen nur Alibicharakter hätten und der Bürger bei wichtigen Entscheidungen wie hier eine mögliche Beteiligung verwehrt werden soll. Und vermutlich wird die schwarz-rote Koalition in Sachsen auch daran nichts ändern wollen. Nicht umsonst fordert Mehr Demokratie e. V. auch für Sachsen schon lange eine entsprechende Reform der sächsischen Gemeindeordnung.
Und Nagler und Franke: “Wir hoffen auf ein faires und sachliches Verfahren beim Verwaltungsgericht.”
Die Klage kann hier eingesehen werden:
https://privatisierungsbremse.files.wordpress.com/2013/01/klage-verwaltungsgericht-leipzig.pdf
Zum Vorstoß des Mehr Demokratie e.V.:
http://sachsen.mehr-demokratie.de/sachsen_aufruf-goreform.html
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