Akt Nummer zwei in einer seltsamen Hängepartie. Am heutigen Dienstag, 9. September, entschied das Verwaltungsgericht die Zurückweisung der Klage von Alrun Tauché (Grüne). Ebenso scheiterte ein Versuch der Stadt Leipzig, den Wiederholungswahlgang am 12. Oktober mit Gesamtkosten von 40.000 Euro für den Steuerzahler abzuwenden. Doch ein letzter Weg bleibt noch offen - der zum OVG Bautzen. Während Grünen-Anwalt Jürgen Kasek dies nun prüfen, ist die Stadt selbst endgültig aus dem Rennen.
Mit einer eher kurzen Meldung meldete sich Jürgen Kasek nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, eine “aufschiebende Wirkung” der Anträge des Rechtsanwaltes von Alrun Tauché (Grüne) nicht zuzulassen, zu Wort: “Hätte der Antrag Erfolg gehabt, wäre die aufschiebende Wirkung hergestellt worden und die Wahl hätte bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens nicht stattgefunden. Das Verwaltungsgericht hält die Argumentation, dass es wahrscheinlich ist, dass ein Teil der NPD-Stimmen auf die CDU übergegangen wären, für schlüssig. Ich eher nicht.”
Doch zu eben diesem Verfahren ließ es das Verwaltungsgericht heute gar nicht erst kommen. Man prüfe nun Rechtsmittel und erwäge den Gang zum Oberverwaltungsgericht Bautzen, so der Anwalt weiter. Die Wahlvorbereitungen selbst laufen bei allen Parteien derzeit weiter.
Nach Akt 1 seitens der Stadt, welcher in einer offenbar fehlenden Nachprüfung der Zulässigkeit der Kandidatur eines wegen schwerer Verbrechen vorbestraften rechtsradikalen Kandidaten der NPD im Wahlkreis 9 bestand, folgte für diese heute Akt 2. Ihr wurde seitens des Verwaltungsgerichtes attestiert, dass sie in diesem Verfahren nicht klageberechtigt gewesen sei. Salopp formuliert: Außer Spesen nichts gewesen. Nach dem Kommunalwahlgesetz dürften nur die Betroffenen gegen die Entscheidung der Landesdirektion Klage erheben. Betroffene in diesem Fall: andere Kandidaten der Wahl im Wahlkreis 9 vom 25. Mai 2014. Die Stadt selbst also nicht.
Erneut kein Ruhmesblatt für die Rechtsabteilung der Stadt, die somit den Hinweis bekam, dass sie gar nicht erst hätte antreten brauchen.
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Wenn der Gang der Grünenkandidatin zum OVG Bautzen stattfindet, dürfte also die Frage nochmals erörtert werden, ob Stimmen, welche bei der NPD landeten, wahrscheinlich der CDU zugute gekommen wären. Ansonsten sind die Bürger der Leipziger Ortsteile Mockau-Süd, Mockau-Nord, Gohlis-Mitte, Eutritzsch, Seehausen und Wiederitzsch am 12. Oktober erneut aufgefordert, ihre Kreuze zu setzen.
Was jedoch zu weiteren Fragen führen könnte. Würden durch die Nachwahlen und dem Berechnungsschlüssel nach Wahlbeteiligung unter den Wahlkreisen Leipzigs bei Kommunalwahlen andere Kandidaten aus dem Stadtrat “gekickt”, wären diese von der Entscheidung der Landesdirektion ebenfalls betroffen. Es scheint also keine schlechte Idee zu sein, die Neuwahlfrage noch vor dem 12. Oktober bis zum OVG zu tragen, um eine rechtsgültige Endentscheidung zu haben.
Anm. d. Red.: In einer ersten Fassung wurde erwähnt dass im parallel laufenden Klageverfahren von Hassan Soilihi Mzé (SPD) ebenfalls entschieden wurde. Es liegt zwar nahe, da diese KLage ebenfalls am Verwaltungsgericht anhängig ist und es sich um die gleiche Sache dreht, war jedoch am 9. September noch nicht der Fall. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Wahlergebnisse vom 25. Mai 2014 im Wahlkreis 9
http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/wahlen-in-leipzig/stadtratswahlen/stadtratswahl-2014/wahlergebnis-wahlkreis-9/
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