Leipzig hat viele Flächen. Doch nicht jede Fläche kann für jedes Bau- oder Nutzungsvorhaben in Anspruch genommen werden. Diese Belange werden durch den Flächennutzungsplan (FLN) geregelt, für den der Landschaftsnutzungsplan (LSP) die ökologische Grundlage bildet. Beide Pläne wurden im Zuge der sich ändernden Herausforderungen an die Stadtentwicklung fortgeschrieben und liegen nun der Landesdirektion zur Prüfung vor.
In einer Pressekonferenz stellten Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau und Reinhard Wölpert (Abteilungsleiter generelle Planung/Projekte im Stadtplanungsamt) die neuen Pläne vor.
Durch die steigenden Einwohnerzahlen entstand ein Druck auf die Entwicklung von Konversionsflächen, so dass die Stadt auf die neuen Anforderungen reagieren musste. Auch die Eingemeindung von 16 Gemeinden, deren FNP zusammengeführt werden mussten, machten eine Fortschreibung notwendig.
Der FNP gibt den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet für einen Zeitraum von zirka zehn bis fünfzehn Jahre vor. Allerdings kann der Plan auch schon vorher auf etwaige Entwicklungen hin angeglichen werden. Ebenso stellt der FNP eine Aufteilung der verschiedenen Funktionen von Flächen dar (Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete … ). Ein Areal, das beispielsweise als Grünfläche ausgewiesen ist, kann demnach nicht ohne Weiteres als Gewerbefläche genutzt werden. Mittel und Wege dies zu umgehen gibt es trotzdem allemal. Nur für die Verwaltung ist der FNP verbindlich. Des Weiteren müssen bei der Planung andere Planungsträger, wie Verkehrs- oder Wasserschutzbehörden berücksichtigt werden.
Der Landschaftsplan der Stadt Leipzig bildet die Arbeitsgrundlage für die ökologische Entwicklung des gesamten Leipziger Stadtgebiets und bildet die Prüfgrundlage für Pläne und Projekte. Das Sächsische Naturschutzgesetz verpflichtet die Kommunen zur Aufstellung des LSP als ökologische Grundlage für den FSN. Ebenso stellt der LSP den Maßstab für Umweltverträglichkeit. Mittels der sogenannten Umwelterheblichkeitsbeurteilung können alle im FNP dargestellten aber noch nicht genehmigten Eingriffe, von denen Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind, betrachtet und beurteilt werden.
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Der neue Flächennutzungsplan, der voraussichtlich im Herbst diesen Jahres wirksam wird, sieht eine Komprimierung der Stadtentwicklung im Innenstadtbereich vor, betont Dubrau. 400 Hektar Bauerweiterungsflächen der neuen Ortsteile (Wohnungsbau- und Gewerbeflächen) wurden zurückgenommen. In den Randlagen sollen keine neuen Wohnungsbauflächen ausgewiesen werden. Trotz der Zurücknahme sei immer noch genügend Wohnungsbaufläche vorhanden, so Wölpert. Weiter fällt die Planung zum mittleren Ring Süd, die eine Querung des Auengebiets vorsah, weg. Diese wäre nach europäischen Umweltstandards nicht durchsetzbar gewesen.
Das Verfahren, das durch einen Aufstellungsbeschluss eingeleitet und durch zwei öffentliche Auslegungen begleitet wurde, integriert ebenfalls die Stellungnahmen der Bürger, die sich allerdings nicht so hoch ausgefallen sein sollen. Dem Wunsch nach kleinteiliger Erweiterung von Wohnungsbauflächen sei stattgegeben worden. Auch die Ablehnung der geplanten Erweiterung von gewerblichen Bauflächen im Südwesten der Stadt (Großzschocher) wurden berücksichtigt.
Schwierig sei im Rahmen der Erarbeitung die Diskussion mit den Gemeinden gewesen, so Dubrau. In den Neunziger Jahren wurden massiv Wohnungsbauflächen im Umland geschaffen. Diesem Phänomen tritt man nun mit der Konzentration der Stadtentwicklung auf den Innenstadtbereich entgegen, was für die Gemeinden problematisch zu sein scheint. Dubrau argumentiert in diesem Zusammenhang mit den hohen Kosten, die im Zuge der Erschließung von neuen Flächen für Wohnungs- und Gewerbebau anfallen würden. Zum jetzigen Zeitpunkt seien die Planungen im Umland größtenteils so, dass die Stadt diesen zustimme, ergänzt Wölpert.
Auf die Frage, warum ein solches Verfahren so viel Zeit in Anspruch nehme, antwortet Dubrau, dass sechs Jahre nicht ungewöhnlich wären. Vier Jahre sei das Minimum für das aufwändige Verfahren, dass mit Öffentlichkeitsbeteiligung und zweifacher öffentlicher Auslegung einhergeht. Dazu kommen verwaltungsinterne Streitigkeiten und andere Aufgaben, deren Dringlichkeit höher ist, erläutert Wölpert.
Der neue FNP wird in seiner genehmigten Form der erste für das gesamte neue Stadtgebiet sein. Eine Onlineversion des Plans ist nach der Genehmigung durch die Landesdirektion für alle verfügbar .
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